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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-26

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Es geht mir, wenn ich hier auch die Mehrheit unterstütze, nicht um Vergangenheitsbewältigung. Mit dieser Bestimmung ist ja tatsächlich etwas betrieben worden, das wohl kaum im Sinne und Geiste des vorliegenden Gesetzes war - wobei ich jetzt nicht auch noch das Wort "Missbrauch" in den Mund nehmen möchte. Aber es geht mir wie gesagt nicht um Vergangenheitsbewältigung. Hingegen befinden wir uns auch in dieser Session noch in der Differenzbereinigung bezüglich der 5. IV-Revision. Wir haben diese 5. IV-Revision unter ein grosses Vorzeichen gesetzt, und das heisst "Wiedereingliederung". Jetzt machen wir mit dieser Bestimmung exakt das Gegenteil, wir hebeln eigentlich unseren Beschluss bezüglich der IV-Revision geradezu wieder aus. Wir verzichten hier ausdrücklich auf jegliche Eingliederung. Das ist für mich schlicht und einfach nicht nachvollziehbar.

Wir befinden uns mit uns selbst im Widerspruch, und ich glaube, das dürfen wir nicht tun, und zwar gerade weil wir Arbeitgeber des Bundespersonals sind. Wir können hier das Bundespersonal doch nicht anders behandeln als alle übrigen Arbeitnehmer dieses Landes. Ich meine deshalb, dass es richtig ist, dass wir hier eine Ordnung finden, welche mit dem neuen IVG verträglich ist, und das ist die Lösung der Mehrheit. Selbstverständlich geht es hier schlussendlich, das haben wir gehört, nur noch um ganz wenige Fälle. Man kann dann aber auch argumentieren, dass man hier, wenn es wirklich nur noch wenige Fälle sind, nicht noch eine Lösung präsentieren muss, die vom allgemeinen Bundesrecht, das für alle gilt, abweicht.

Wir haben von Kollege Bonhôte vorhin gehört, dass man die Aufsicht, die Kontrolle des Parlamentes, über die GPK wahrnehmen könne, damit das nicht wieder aus dem Ruder läuft. Von den Kommissionsverhandlungen - ich war da Ersatzmitglied - ist mir geblieben, dass wir das dann über das Budget lenken können. Wenn es wirklich wenige Fälle sind, ist das dann ein Bereich, mit welchem sich das Parlament beschäftigen muss? Das kann doch nicht sein. Ich bitte Sie auch aus diesem Grund, keine Ausnahme von der Ausnahme zu kreieren, bei der wir uns dann am Schluss noch auf Parlamentsebene mit Einzelfällen zu befassen haben. Unter diesen Umständen meine ich, dass die Haltung der Mehrheit hier die richtige ist.

Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.

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