Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-26
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26
Wortprotokoll
Es ist schon so, dass diese Figur der Rentnerkasse, die wir Ihnen vorschlagen, nicht zum Standard in der schweizerischen Pensionskassengeografie werden darf. Sie ist aus der Beurteilung der Struktur der Kasse entstanden. Diese Struktur hat eine Geschichte, welche mit den Ausgliederungen von bundesnahen Unternehmen und mit deren Pensionskassensituation begann. Man hat nämlich zum Beispiel seitens der Ruag kostenschwere Fälle - sage ich jetzt einmal - zurück an den Bund delegiert, nachdem die Ruag ausgegliedert war. Die Ruag hat das Glück gehabt, dass man das Unternehmen zuerst nach FER und dann nach IAS bewertet hat. Mit dieser Umbewertung war damals eine beträchtliche Mittelzuteilung, ein Einschuss von mehreren Hundert Millionen Franken, nötig, die der Bund getätigt hat, um die Ruag IAS-tauglich in die internationalen Märkte zu entlassen. Damals hat man viele Rentenbeziehende einfach an die Publica zurückgeschickt. Das ist die Struktur, die wir heute eben antreffen. Es sind etwa 44 000 Rentenbeziehende, davon 28 000 aus der Bundesverwaltung und verwandten Organisationen.
In diesem Zusammenhang ein kleiner Einschub: Artikel 4 haben Sie behandelt. Ich habe allerdings vergessen, mich zu melden, um die Frage von Herrn Briner zu beantworten und um ihm zu bestätigen, dass die Situation des Lehrpersonals an Auslandschweizerschulen geregelt werden wird - ich möchte das hier einfach zu Protokoll geben. Denn auch das gehört eben zur Struktur, dass wir etwa sechzig kleinere Organisationen haben, die auch Mitglied dieser Pensionskasse sind und deren Situation man regeln muss.
Nun ist eines klar, wie immer Sie jetzt entscheiden: Man muss festhalten, dass der Bund als Arbeitgeber - unabhängig davon, ob Sie eine Rentnerkasse schaffen oder die Einmaleinlage bevorzugen - seinen Verpflichtungen gegenüber der Vorsorgeeinrichtung Publica jederzeit nachkommen muss. Aus dieser Verantwortung kann man sich auch mit einer Einmaleinlage nicht zurückziehen; das muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden. Ich hoffe natürlich, dass wir die Konsolidierung jetzt gefunden haben. Der Deckungsgrad der Kasse ist augenblicklich auch gut; er liegt bei etwa 107 Prozent. Wir können also davon ausgehen, dass wir keine fundamentalen Probleme mehr haben, aber darauf wollte ich einfach nochmals aufmerksam machen.
Nun zur Frage nach dem Präjudiz. Ich sehe natürlich schon, dass jetzt diese Rentnerkasse ein bisschen zum Symbol geworden ist für die Frage: Soll, muss, kann der Bund - wir sind wieder bei der Semantik - weitere Kassen, die ehemals beim Bund integriert waren, auch noch finanzieren helfen? Da muss ich sagen: Das wäre von uns aus kein Präjudizfall gewesen. Wir haben die Situation der Post: Die Post hat sich in letzter Zeit gut entwickelt, und ich bin der Überzeugung, dass die Post in der Lage sein wird, ihre Pensionskasse selber zu konsolidieren, und dass sie dazu keiner Bundeshilfe mehr bedarf. Etwas anders sieht es im Fall der SBB aus: Die Pensionskasse der SBB ist in einer Schieflage; sie hat zwar Fortschritte gemacht, aber sie hat sich nicht erholen können. Augenblicklich ist der Verwaltungsrat der SBB dabei - ähnlich, wie wir es tun -, ein Konsolidierungspaket zu realisieren, auch mit der Einführung des Beitragsprimats, auch mit der Anpassung von gewissen Leistungen. Man erledigt also bei den SBB die Hausaufgaben, aber ich befürchte, dass trotz der Erledigung der Hausaufgaben Pendenzen übrig bleiben werden. In dieser Situation wären die SBB völlig frei; sie könnten, ohne dass der Bund hier eine Vorgabe macht, auch eine Rentnerkasse schaffen, wenn sie das wollten, oder auch um eine Einmalfinanzierung nachsuchen. Ich sehe da keine Präjudizwirkungen und habe sie auch nie so gesehen.
Die Situation der Pensionskasse der SBB wird uns mit Sicherheit noch in dieser oder jener Form beschäftigen. Ich habe mich beim Eintreten zur Rentnerkasse geäussert. Ich möchte mich nicht wiederholen. Ich wollte hier einfach noch einmal ein paar Ergänzungen dazu anbringen.