Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-09-26
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Die einzelnen Artikel lauten jeweils gleich im DBG und StHG: Artikel 180 Absatz 2 DBG und Artikel 57 Absatz 4 Sätze 2 und 3 StHG lauten wie folgt: "Jedem Ehegatten steht der Nachweis offen, dass die Hinterziehung seiner Steuerfaktoren durch den anderen Ehegatten ohne sein Wissen erfolgte oder dass er ausserstande war, die Hinterziehung zu verhindern. Gelingt dieser Nachweis, wird der andere Ehegatte wie für die Hinterziehung eigener Steuerfaktoren gebüsst." Diese Sätze widersprechen Artikel 6 Absatz 2 EMRK und wurden in der Rechtslehre schon seit längerem kritisiert. Deshalb wurden sie gestrichen.
Ergänzend dazu soll die Bestrafung der Ehegatten als Teilnehmer ermöglicht werden. Artikel 180 Absatz 1 DBG und Artikel 57 Absatz 4 Satz 1 StHG schliessen eine Bestrafung des einen Ehegatten als Mittäter, Gehilfen oder Anstifter des anderen Ehegatten bei der Hinterziehung aus.