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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-09-26

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat die Vorlage am 13. Februar dieses Jahres beraten. Der Initiative des Kantons Jura wurde in beiden Räten Folge gegeben, und unsere WAK wurde damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Zuerst haben wir den Bericht der Expertenkommission Steuerstrafrecht - er wurde am 28. Januar 2005 veröffentlicht - abgewartet und uns dann am 13. Februar 2006 von deren Präsidenten, Franz Marty, in einer Anhörung informieren lassen. Aus dem Bericht der Expertenkommission und aus den Beratungen dieser Kommission hat sich ergeben, dass durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) vor allem zwei Punkte neu geregelt werden müssen: erstens das Verhältnis zwischen dem Nachsteuer- und dem Strafsteuerverfahren, zweitens die Beseitigung der gesetzlichen Schuldvermutung bei der Steuerhinterziehung von gemeinsam veranlagten [PAGE 764] Ehegatten. In beiden Punkten soll die Steuergesetzgebung von Bund und Kantonen wieder mit der EMRK in Einklang gebracht werden.

Am 6. Juli dieses Jahres haben wir ein zweites Mal über die Initiative des Kantons Jura, "Aufhebung von Bundessteuerbestimmungen, die gegen Artikel 6 EMRK verstossen", beschliessen müssen, und zwar aufgrund folgender Tatsachen: Der Standesinitiative wurde in beiden Räten nach altem Recht Folge gegeben. Im Januar 2006 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Gesetzentwurf sowie einen Entwurf für einen Bericht ausgearbeitet. Die WAK hat Bericht und Entwurf am 13. Februar verabschiedet. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde aber erst am 12. April verabschiedet. Sie enthält einen Änderungsantrag zu Artikel 183 Absatz 1 DBG und zu Artikel 57a Absatz 1 StHG.

Unsere Kommission hat einstimmig Eintreten beschlossen und die Anträge entsprechend übernommen.