Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-09-26
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Hier haben wir die letzte grosse Differenz. Es ist wohl auch neben dem Bereich Unterhalt der Nationalstrassen die gewichtigste Differenz. Es geht um die Aufteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen bei den Ergänzungsleistungen.
Die Existenzsicherung wird grundsätzlich zur Bundesaufgabe. Demzufolge werden die jährlichen Ergänzungsleistungen grundsätzlich zu fünf Achteln vom Bund und zu drei Achteln von den Kantonen getragen. Eine besondere Regelung gilt für die Finanzierung der jährlichen Ergänzungsleistungen für Personen in Heimen. Die jährlichen Ergänzungsleistungen werden auch in solchen Fällen nach den gleichen Prinzipien wie bei den Personen zu Hause berechnet. Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen folgt aber einer besonderen Regelung. Bis zu einem definierten Grenzbetrag finanzieren Bund und Kantone die Kosten wie bei Personen zu Hause, also im Verhältnis fünf Achtel zu drei Achtel. Der über den täglichen Grundbedarf hinausgehende Betrag wird indessen ausschliesslich von den Kantonen zu tragen sein; ich verweise auf Seite 6230 der Botschaft. Deshalb ist es ja auch von besonderer Bedeutung, wie die neue Pflegefinanzierung aussieht, die wir letzte Woche behandelt haben.
Die Kantone haben sich mit dieser Lösung einverstanden erklärt. Im Nationalrat ist nun gegen diese Regelung angekämpft worden mit der Begründung, die Kantone würden hier eine besondere Last übernehmen. Immerhin haben die Kantone Möglichkeiten, die anrechenbaren Kosten [PAGE 740] einzugrenzen. Auf Einzelheiten will ich hier nicht eingehen. Die verschiedenen Minderheits- und Einzelanträge im Nationalrat gingen dahin, es mehr oder weniger beim heutigen Zustand zu belassen. Mit einer Stimme Mehrheit hat in der Endausmarchung ein solcher Einzelantrag obsiegt.
In unserem Rat war diese Regelung der Kostentragung in Artikel 13, der wie gesagt die Kantone zugestimmt haben, in der ersten Runde nicht bestritten; es gab keine Wortmeldung nach dem Kommissionssprecher. Ihre Kommission vertritt die Auffassung, dass nicht im allerletzten Moment ein wesentliches Element aus dem NFA herausgebrochen werden darf - ein Element, mit dem die Kantone einverstanden waren. Das Gleichgewicht innerhalb der gesamten Vorlage würde damit empfindlich gestört. Die angestrebte Entflechtung bei den Ergänzungsleistungen würde rückgängig gemacht. Zugegeben: Auch das neue System glänzt nicht gerade mit Einfachheit. Deshalb haben wir auch in der ersten Beratung Absatz 4 erweitert, der eine vereinfachte Bestimmung des Bundesanteils ermöglicht.
Nachdem wir in der ersten Runde ohne Opposition dem bundesrätlichen Antrag zugestimmt haben, sieht Ihre Kommission auch nach den Beratungen des Nationalrates keine Veranlassung, von diesem Weg abzuweichen. Zudem - ich habe es bereits erwähnt - hat der Nationalrat lediglich mit einer Stimme Mehrheit anders entschieden.
Ein Letztes zur Klarstellung: Es geht hier um eine Frage der Finanzierung und nicht der Leistung. Die Ergänzungsleistungsbezüger sind also nicht betroffen.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und an unserem früheren, unbestrittenen Beschluss festzuhalten.