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preparatory:AB 68197

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat hier mit offensichtlicher Mehrheit beschlossen, aus unserer Formulierung "Der Bundesbeitrag entspricht einem Viertel der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 30 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung" in mathematisch bestechender Weise messerscharf "7,5 Prozent der Bruttokosten" zu machen und ins Gesetz zu schreiben.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die Mitglieder des Nationalrates bessere Mathematiker sind als wir in diesem Rat - ich erlaube mir immerhin die Bemerkung, dass wir mit Herrn Kollege Fünfschilling einen Mathematiker in unseren Reihen haben. (Heiterkeit) Dass ein Viertel von 30 Prozent 7,5 Prozent sind, das vermögen auf der mathematischen Ebene auch wir nachzuvollziehen. Aus der Sicht von Adam Riese ist an diesen nationalrätlichen Rechenkünsten nichts auszusetzen. Nun sitzen wir aber nicht in der Mathematikstunde, sondern sind in ein politisches Umfeld eingebettet. Politisch kann ein Viertel von 30 Prozent nicht einfach mit 7,5 Prozent gleichgesetzt werden. Warum?

In unserer Formulierung kommt eine klare politische Zielsetzung zum Ausdruck, nämlich mit der Festsetzung des Parameters von 30 Prozent der Wohnbevölkerung. Auch wenn wir in der Kommission letztlich den Rechenkünsten des Nationalrates erlegen sind, so bin ich von der Kommission ausdrücklich beauftragt, hier unmissverständlich zuhanden des Amtlichen Bulletins zu erklären, dass an diesem politischen Ziel von 30 Prozent festzuhalten sei. Will man das ändern, so muss ein entsprechender politischer Prozess in Gang gesetzt werden. So wie in allen anderen Bereichen wollen wir hier nicht materielle Änderungen vornehmen, die mit dem NFA an sich nichts zu tun haben. Unsere Zustimmung zur - [PAGE 738] zugegeben - einfachen Fassung des Nationalrates beinhaltet keine Abkehr von den in unserer Fassung enthaltenen politischen Parametern von einem Viertel der Bruttokosten und 30 Prozent der Wohnbevölkerung.

Unter dieser Prämisse stimmt Ihre Kommission der nationalrätlichen Fassung zu.