Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-09-27
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-27
Wortprotokoll
Dieser Bericht zeigt zu Recht einige Themen und Themenfelder der Weltbühne auf, bei denen sich auch die Schweiz weiterhin schwergewichtig als Akteur betätigen kann und soll. Der Kampf gegen rechtsstaatliche Defizite, gegen die Diskriminierung der Frauen, gegen die Korruption, gegen den Analphabetismus und gegen die terroristischen Ideologien steht für mich dabei im Vordergrund. Diesen Kampf müssen wir auch künftig und noch vermehrt mit Mitteln der Menschenrechtspolitik, aber auch gezielt über die Finanz- und Entwicklungshilfe führen. Das heisst: Wir müssen, wie es bereits diverse andere westliche Staaten tun, davon Abstand nehmen, Staaten einfach nach altem System zu unterstützen, deren Regimes die Menschenrechte mit Füssen treten. So weit zum Grundsätzlichen.
Und damit zu einer kritischen Anmerkung zum sogenannten schweizerischen Prestigeobjekt in der Menschenrechtsaussenpolitik - ich meine den Wandel von der einst völlig verpolitisierten Uno-Menschenrechtskommission in New York zum neuen Uno-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf. Kollege Stähelin hat schon beim vorletzten Traktandum verhalten positiv über diese neue Institution gesprochen. Schade eigentlich, dass wir nicht beide Berichte miteinander behandeln konnten, denn sie überlappen sich in der Tat. Nun, ursprünglich war auch ich über diesen Wandel und die vermeintliche Aufwertung des Uno-Menschenrechtsrates zu einem Hort der Glaubwürdigkeit in unserer Staatengemeinschaft erfreut. Was dieser Rat in den ersten Monaten aber von sich gegeben hat, ist nicht ermutigend. Ich würde sagen, das ist alter Wein in neuen und wohl noch teureren Schläuchen. Es ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar, dass eine Institution wie dieser neue Menschenrechtsrat im jüngsten Nahostkonflikt nur die eine Seite, Israel, verurteilen kann, sich aber jeglichen Kommentars zu den ebenfalls gröbsten Menschenrechtsverletzungen auf der anderen Seite, sprich der Hisbollah und ihrer Financiers im Hintergrund, enthält.
Man nehme dazu nur etwa zur Kenntnis, was der renommierte Völkerrechtsprofessor Daniel Thürer von der Universität Zürich - Mitglied Ihrer "bewegten" Zulassungskommission für Diplomaten, Frau Bundesrätin - dazu gesagt hat, ich zitiere aus der "NZZ" vom 6. September 2006: "Der neu errichtete Menschenrechtsrat hat am 11. August 2006 mit 27 Ja zu 11 Nein bei 8 Enthaltungen Israel der Verletzung des humanitären Völkerrechts sowie schwerer Menschenrechtsverletzungen bezichtigt. Es ist nicht verständlich, weshalb eine Verurteilung der Verstösse des Hisbollah, auch wenn sie als insgesamt weniger schwerwiegend erachtet wurden, unterblieben ist." Frau Bundesrätin, wo ist da der Unterschied zur früheren und zu Recht in Verruf geratenen Menschenrechtskommission? Ich bin über diese Einseitigkeit enttäuscht, und ich frage mich, warum die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen da weitgehend geschwiegen hat. Natürlich, wir sollen und wollen, wie es Bundesrat Couchepin zu Recht gesagt hat, nicht der Heilige Stuhl der Menschenrechte sein. Zurückhaltung ist für einen Staat, der sich zum nachhaltigen Wohl seines Volkes der Neutralität verpflichtet hat, in internationalen Konflikten sehr wohl am Platz. Wenn sich die offizielle Schweiz aber bemüssigt fühlt, sich verbal in diesen Konflikt einzumischen, dann soll sie es bitte mit der erforderlichen Ausgewogenheit tun und auch im Uno-Menschenrechtsrat dafür besorgt sein, so gut es jedenfalls geht, dass Stellungnahmen dieser Institution mit Ausgewogenheit erfolgen.
Auch die jüngst von Genf aus erfolgten Kritiken gegenüber dem Gastgeberland Schweiz sind meines Erachtens über das Ziel hinausgeschossen und tragen nicht eben zu einem guten Einvernehmen zwischen Gast und Gastgeber bei. Was da der Herr Doudou Diène aus Senegal, seines Zeichens Uno-Sonderberichterstatter gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit Büro in Genf, für verbale Geschütze gegen unser Land aufgefahren hat, muss ich fast als Komödie empfinden. Verfügt dieser Uno-Vertreter denn überhaupt über genügend Demokratieverständnis, oder was steckt hinter seinen Pauschalvorwürfen an die Adresse der Schweiz? Ist es etwa die räumliche Nähe zu einem anderen, ebenso fragwürdigen Uno-Sonderberichterstatter mit Wohnsitz in Genf, der ihn solch undifferenzierte Kritik am Gastgeberland Schweiz erheben lässt? Sie wissen, wen ich meine: unseren ehemaligen Parlamentskollegen Jean Ziegler, der es mit der Wahrheit nachgewiesenermassen auch nicht immer so genau genommen hat. Oder sind es andere Einflüsterer, die sich Herrn Diène zum Katalysator genommen haben, um ihre eigene Kritik an unserem Land auf diesem Weg auf die Weltbühne zu tragen?
Von Professor Georg Kreis möchte ich jetzt nicht mehr sprechen; aber es erstaunt mich, dass dieser Professor, vom Bundesrat als Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus eingesetzt, immer wieder dem Bundesrat, dem Parlament und der Mehrheit des Schweizervolkes in den Rücken fällt.
Es wäre auch angebracht, analoge Fragen an die Adresse von Herrn Professor Walter Kälin von der Universität Bern zu richten, auch er ein an sich zu Recht gefördertes Mitglied der Menschenrechtsgremien der Uno. Aber auch da stelle ich, Frau Bundesrätin, in der alltäglichen Praxis zunehmend Meinungsunterschiede zwischen der offiziellen Haltung von Bundesrat und Parlament einerseits und Herrn Kälin andererseits fest. Letztes Beispiel: die Frage der Völkerrechtskonformität der Abstimmungsvorlagen vom letzten Wochenende über das Asyl- und Ausländerrecht. Es ist jedenfalls nicht zweckmässig, wenn der Bundesrat und die von ihm gewählten oder von ihm geförderten Fachleute nicht die gleiche Sprache sprechen. Das muss zu Querelen führen, mit dem Effekt, dass wir auf dem Umweg über irgendwelche internationalen Berichte unberechtigte Kritik einstecken müssen. Der Bundesrat täte gut daran, in seiner externen Personalpolitik so zu agieren, dass ihm und dem Schweizervolk solche unschönen Lehrmeinungskonflikte erspart blieben.