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Fetz Anita · Ständerat · 2006-09-28

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich möchte mit diesem Postulat den Bundesrat dazu einladen, einen erweiterten Schutz von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen und schweizerischen Doppelbürgerinnen und -bürgern vor ausländischen Interpol-Haftbefehlen zu prüfen und darüber zu berichten. Es geht notabene um Interpol-Haftbefehle, die meistens aus politischen Gründen vom Heimatland, wo diese Personen ja verfolgt werden, ausgesprochen werden. Es geht also nicht um Haftbefehle, die aufgrund von illegalen Taten, von Verbrechen, ausgesprochen wurden, sondern um Haftbefehle, die von den Heimatländern aus politischen Gründen ausgesprochen wurden.

Äusserer Anlass dafür sind zwei Fälle, die in den vergangenen Jahren publik geworden sind. Im ersten Fall ging es um einen Schweizer Doppelbürger, im zweiten Fall um einen hier anerkannten Flüchtling. Beide Male ging es um einen Aufenthalt in Deutschland, beide Male wurden die Betroffenen verhaftet. Nach dem ersten Fall - es handelte sich um einen Nordwestschweizer Doppelbürger - sagte die damalige Justizministerin, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen dürfe; wie Sie wissen, hat er sich wiederholt.

Ich möchte ganz deutlich sagen, dass ich es nicht für die Schuld des Bundesrates halte, dass hier so verschiedene Regelungen vorhanden sind. Ich ersehe das auch aus der bundesrätlichen Antwort, und ich möchte hier feststellen, wie richtig und wie wichtig die Intervention der Schweiz in diesen Fällen ist. Aber die Situation bleibt unbefriedigend, weil es eben solche Fälle gibt. Und hier hätte ich gerne gehört, was man denn allenfalls machen kann.

Zur Stellungnahme des Bundesrates: Sie ist wie gesagt selbstverständlich korrekt. Mich hat allerdings irritiert, dass der Bundesrat mit keinem Wort auf die Doppelbürgerschaft eingeht.

Aber zuerst noch ein paar generelle Bemerkungen zur Stellungnahme des Bundesrates. Was sagt er nun? Er sagt, dass anerkannte Flüchtlinge seit 2001 generell-abstrakt über die Grenzen des Schutzes der Flüchtlingseigenschaft, über die mögliche Gefährdungslage bei Auslandreisen und über die beschränkten Einwirkungsmöglichkeiten der Schweiz bei einer Festnahme im Ausland informiert werden. Ich meine, aus dieser Stellungnahme herauszuhören - das ist auch eine Frage an Sie, Herr Bundesrat Blocher -, dass der Bundesrat dies bei Doppelbürgern nicht tut, sie also nicht informiert. Es steht nirgends, deshalb frage ich Sie.

Weiter schreibt der Bundesrat, dass anerkannte Flüchtlinge via Bundesamt für Polizei versuchen können, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob sie international zur Fahndung ausgeschrieben sind. Dabei gibt es jedoch einige Hürden, und möglicherweise sperrt sich das betreffende Land gegen die Herausgabe dieser Information, natürlich auch aus politischen Gründen. Das stehe auch im Einklang mit einem jüngeren Urteil des Bundesgerichtes, wird in der [PAGE 799] Stellungnahme des Bundesrates gesagt. Das ist richtig; ich habe dieses Urteil auch angeschaut.

Entscheidend ist aber, was der Bundesrat in seiner Antwort nicht sagt. Im erwähnten Urteil skizziert das Bundesgericht nämlich einen Weg aus dieser für die Schweiz eher unangenehmen Situation. Es zeigt nämlich, wie die Betroffenen allenfalls Auskunft darüber erhalten können, ob sie international zur Fahndung ausgeschrieben sind oder nicht. Sie können nämlich über die Kontrollkommission für Interpol-Dateien Zugang zu von Interpol bearbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Diese Information finde ich in der Stellungnahme des Bundesrates aber nicht; sie steht jedoch im Urteil des Bundesgerichtes. Ebenso wenig sagt der Bundesrat, ob er künftig anerkannten Flüchtlingen diese Information ebenfalls mitteilen will - wenn es nicht anders geht, dann halt in generell-abstrakter Form. Offen wäre dann auch, wie das bei schweizerischen Doppelbürgern der Fall wäre. Hier müsste es sich wahrscheinlich auch um eine generell-abstrakte Information handeln, aber um einen anderen Weg der Information durch die Behörden.

Sie sehen, es gibt Möglichkeiten, es gibt auch einige offene Fragen, die vom Bundesrat noch nicht beantwortet worden sind.

Deshalb möchte ich Sie bitten, das Postulat anzunehmen - damit diese offenen Fragen noch geklärt werden können.

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