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Wicki Franz · Ständerat · 2006-09-28

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Im Jahre 1999 hat das Parlament die sogenannte Effizienzvorlage beschlossen. Damit wurde die Strafgerichtsbarkeit des Bundes erweitert. Dem Bund wurden neue Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung übertragen, aber für diese neuen Aufgaben erhielt der Bund nicht im gleichen Ausmass neue Mittel, insbesondere keine zusätzlichen Polizeikräfte. Es zeigte sich, dass der Bund für die Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben bei Bedarf auf die Mittel der Kantone zurückgreifen muss. Für gerichtspolizeiliche Aufgaben des Bundes müssen die Organe der kantonalen Polizei in wesentlich höherem Masse beansprucht werden, als dies früher der Fall war. Beim Aufbau der Bundeskriminalpolizei wurde nämlich auf gewisse polizeiliche Elemente sowohl in personeller als auch in ausrüstungsmässiger Hinsicht verzichtet. Andere Elemente wurden nur in einer Grösse geplant, die für die laufenden Angelegenheiten genügen. Man ging davon aus, dass der allfällige ausserordentliche Bedarf durch die Polizeikorps der Kantone abgedeckt werden kann. Nun hat sich aber der entsprechende ausserordentliche Aufwand für die Kantone als nicht unerheblich erwiesen. Jedoch fehlt im heutigen Bundesrecht eine gesetzliche Grundlage, die es ermöglicht, diesen Aufwand in einem angemessenen zeitlichen Rahmen hinreichend abzugelten.

Die nun vorgeschlagene Regelung soll es den Bundesbehörden ermöglichen, den Kantonen ausserordentliche Kosten abzugelten, die ihnen beim Einsatz ihrer Organe als gerichtliche Polizei des Bundes anfallen. Die Abgeltung soll fristgerecht, d. h. rascher als bisher, geleistet werden können, und sie soll nicht mehr vom Ergebnis des Verfahrens abhängen. Sofern jedoch ein Kanton seinen Verfahrensaufwand aus einer anderen Quelle, z. B. durch Einziehung oder eine gerichtliche Überwälzung der Verfahrenskosten, decken kann, ist vorgesehen, dass die bereits ausgerichteten Abgeltungen des Bundes, welche die Kosten übersteigen, zurückzuzahlen sind.

Wie sieht die finanzielle Tragweite dieser Neuerung aus? In der Kommission wurde uns seitens des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes dargelegt, dass es um ein bis zwei Millionen Franken geht. Im Moment bezahlt der Bund in diesem Bereich gut eine Million an die Kantone, jedoch teilweise mit sehr grosser Verzögerung; neu kommt eine Viertelmillion dazu. Es wurde uns gesagt, dass die den Kantonen abzugeltende Summe jährlich bei etwa anderthalb Millionen liege. Dazu kommt aber ein Betrag von etwa 400 000 Franken für die Übergangsregelung.

Ihre Kommission hat der Vorlage des Bundesrates mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, und namens der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.