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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-09-28

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-09-28

Wortprotokoll

Die Hundedebatten zur Verhinderung von Unfällen mit Hunden sind ja zu einem Dauerbrenner geworden. Es ist immer gefährlich, wenn aus einem Einzelereignis ein allgemeiner Fall gemacht und das auch noch boulevardmässig unterstützt wird; dies erschwert es, bei den Massnahmen einen klaren Kopf zu behalten.

Die krassen Massnahmen, die gefordert wurden, wie Verbot von Hunderassen usw., mussten für den Bundesgesetzgeber an der Verfassungsmässigkeit scheitern. Ob man das haben will oder nicht: Wenn der Bundesgesetzgeber etwas macht, namentlich auf Stufe der Verordnung - das wurde ja gefordert: nicht eine Verfassungsbestimmung oder ein Gesetz, sondern eine Verordnung -, und darauf eine Verfügung erlässt, ist natürlich die erste Sache, dass man ans Bundesgericht geht, um zu prüfen, ob das überhaupt verfassungsmässig ist. Da offensichtlich ist, dass es nicht verfassungsmässig ist, musste der Bundesrat davon absehen, auf diesem Weg Massnahmen zu treffen. Es fällt in die Hoheit der Kantone.

Nun kann man sich fragen, ob man das Ganze aus der Kompetenz der Kantone herausnehmen will. Das braucht dann eine Verfassungsbestimmung. Hundeangelegenheiten wären dann Angelegenheiten des Bundes und nicht mehr der Kantone.

Bei der Haftung sieht es anders aus, da haben wir die Kompetenz. Darum hat der Bundesrat, bevor diese Motionen vorgelegen sind, beschlossen, diese Frage zu prüfen und hier eine andere Haftung einzuführen, als sie heute besteht. Natürlich muss man aufpassen, wenn man sagt, Hundehalter haften unabhängig von ihrem Verschulden - das wäre eine formelle, quasi eine Kausalhaftung; wer einen Hund hat, haftet -, aber gleichzeitig ein Versicherungsobligatorium vorschreibt. Dann ist die Frage die: Hält das dann die Hundehalter davon ab, unsorgfältige Massnahmen zu treffen? Das ist die grosse Gefahr. Von dorther sollte man einfach sagen: Es gibt die Kausalhaftung, aber die Versicherungsfrage wird offengelassen, damit der Hundehalter dann wirklich zur Kasse kommt. Aber das ist dann wieder eine Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das würde bedeuten, dass also Hundehalter, welche im Falle eines Schadens bezahlen müssten, mit ihren Hunden wahrscheinlich sorgfältiger umgehen würden; aber für diejenigen, die mangels eigener Aktiven nicht bezahlen müssten, wäre es nutzlos.

Ich habe Ihnen hier einfach das Spannungsfeld gezeigt. Man muss aufpassen, dass man nicht eine Regelung macht, die zwar dazu führt, dass bei solchen Unfällen mit Hunden bezahlt wird - der Schaden wird, sofern man die Kosten überhaupt bezahlen kann, immerhin gutgemacht -, aber sonst passiert nichts. Wir wollen eigentlich eine Regelung einführen, die die Selbstverantwortung des Hundehalters stärkt. Nur dieser kann eigentlich verhindern, dass Hunde etwas tun, was anderen Schaden verursacht.

In diesem Sinne beantragen wir die Annahme der Motion, wie das Ihre Kommission vorschlägt.

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