Hofmann Hans · Ständerat · 2006-10-02
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-02
Wortprotokoll
Unsere Landwirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, wobei ihr der grösste Teil dieses langwierigen Prozesses noch bevorsteht. Keine andere Berufsbranche hat in den vergangenen zwanzig Jahren Einkommensverluste hinnehmen müssen wie unsere Bauern. Von der Landwirtschaft wird nun mehr und mehr unternehmerisches Denken, unternehmerisches Handeln verlangt. Gleichzeitig verbaut das Raumplanungsrecht den Bauern jedoch Möglichkeiten, neben der Landwirtschaft einen sinnvollen Zusatzerwerb zu erwirtschaften. Eine weitere bescheidene Lockerung unseres Raumplanungsgesetzes, des RPG, ist deshalb angezeigt. Die vorliegende Teilrevision ist ein bescheidener Schritt in diese Richtung. Die Bauern hatten sich deutlich mehr erhofft.
Natürlich löst diese kleine Teilrevision nicht alle Probleme. Aber sie ermöglicht punktuell sachgerechte Lösungen. Vielerorts bedeutet diese Gesetzesanpassung lediglich eine Legalisierung des Ist-Zustandes. Verschiedene Kantone haben sich bei der Anwendung des RPG in diesem Bereich an die Grenze des Machbaren herangetastet und diese oft auch überschritten. Nur wo Einsprachen erfolgten, unterlagen solche Lockerungen der Rechtsprechung. In verschiedenen Kantonen haben auch die Umweltverbände sinnvolle Erleichterungen für die Bauern akzeptiert und auf Beschwerden verzichtet. So ist es, nach dem Motto "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter", zu einer schleichenden Aufweichung des RPG gekommen, und zwar von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einen solchen "Wildwuchs" gilt es in Zukunft zu verhindern. Mit dieser kleinen Revision des RPG sagt nun der Bundesgesetzgeber klar, was möglich ist, oder, im Umkehrschluss eben, was nicht möglich ist. So sollen den Landwirten, unabhängig vom Erfordernis eines Nebeneinkommens, bestimmte Nebenbetriebe ermöglicht werden. Diese Tätigkeiten müssen jedoch einen engen und sachlichen Bezug zum Bauernhof haben.
Eine bessere Nutzung bestehender, nicht mehr landwirtschaftlich genutzter Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen ist sicher zu begrüssen. Biogasanlagen zur Energiegewinnung sollen ermöglicht werden, sie gehören auch nach Auffassung der Kommission in die Landwirtschaftszone und sollen - darüber werden wir uns ja morgen beim Stromversorgungsgesetz unterhalten - im Rahmen der Energiepolitik ja auch speziell gefördert werden. Neu - und das [PAGE 806] ist wesentlich; der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen - wird den Kantonen ein Spielraum eröffnet: Wo dies angezeigt ist, können sie auf ihrem Gebiet strengere Vorschriften erlassen. Es ist also ein Spielraum nach unten; über die neuen gesetzlichen Regelungen hinaus darf nicht gegangen werden. Es ist deshalb nicht zu befürchten, dass nun in der Landwirtschaftszone plötzlich Gewerbebetriebe wie beispielsweise Baugeschäfte, Möbelschreinereien oder Autogaragen und dergleichen entstehen werden. Es geht um Besenbeizen, Schlafen im Stroh und solche Dinge. Deshalb kann auch der Schweizerische Gewerbeverband mit diesen bescheidenen Lockerungen leben.
Natürlich mag es etwas störend wirken, dass wir nun, unabhängig von der bevorstehenden Gesamtrevision des Raumplanungsgesetzes, für die Landwirtschaft einige vorgezogene Lockerungen beschliessen; dessen waren wir uns auch in der Kommission bewusst. Bis aber diese wichtige und zwingend notwendige Revision unseres gesamten Raumplanungsrechtes mit allen Querverbindungen unter Dach und Fach ist, wird es noch einige Jahre dauern. Es ist deshalb heute sachlich und politisch gerechtfertigt, unserer Landwirtschaft diese kleinen und im Wesentlichen doch unbestrittenen Lockerungen, diesen kleinen zusätzlichen Spielraum, zu gewähren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen unserer Kommission zu folgen.