Schwaller Urs · Ständerat · 2006-10-02
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Der Nationalrat hat der Teilrevision mit überwältigendem Mehr zugestimmt. Die Verhältnisse in unserem Rat dürften ähnlich sein, und der Weg der Vorlage dürfte damit vorgezeichnet sein. Eintreten ist denn auch nicht bestritten.
Ich bin zwar nicht Mitglied der Kommission, hatte aber vor 15 Jahren als Préfet tagtäglich mit der Erteilung von Baubewilligungen zu tun und erlaube mir im Hinblick auf eine umfassende Revision, die dann auch dem Erfordernis einer Gesamtsicht und einer tatsächlichen Interessenabwägung zwischen Siedlungsgebiet und Nichtsiedlungsgebiet gerecht wird, folgende fünf kurze Bemerkungen:
1. Wenige oder keine Probleme stellen im Alltag der Einbau, Ausbau und Umbau von Betrieben mit Tätigkeiten, die einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe haben. Diesbezüglich hatte ich nie Probleme. Ich unterstütze im Übrigen auch die Bestimmung von Artikel 24b Absatz 1quater.
2. Nicht überzeugt bin ich von der Lockerung des Raumplanungsrechtes für Nebenbetriebe, die nicht zwingend an das Vorhandensein eines Landwirtschaftsbetriebes geknüpft sind. Wenn ich Artikel 24b Absatz 1 und die Botschaft richtig lese, so können bauliche Massnahmen zur Einrichtung eines betriebsnahen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebes erlaubt werden, wenn ein Zusatzeinkommen notwendig ist. Dies gilt in diesem Land - wir haben die Zahl gehört, ich komme auf die gleiche Zahl - aber für ungefähr 30 000 Betriebe, mit den entsprechenden raumplanerischen Auswirkungen. Landmaschinenwerkstätten, Lohnunternehmungen, Fuhrparks und was es da alles gibt werden sich für die Landwirtschaft bereits mittelfristig als Bumerang erweisen, weil sie vor allem auch strukturerhaltend wirken werden.
3. Was die sogenannten temporären Betriebszentren betrifft, z. B. die Sömmerungsbetriebe, so ist es - mir auf jeden Fall - wichtig, dass mit dieser Bestimmung nicht vor allem bewirkt wird, dass die Sömmerungsbeiträge auf den Alpbetrieben tief bleiben und die Alphirten gezwungen werden, sich zu Gastwirten umzufunktionieren. Es kommt hinzu - wir haben das im Freiburgerland jahrelang erlebt -, dass damit eine bedeutende Mehrbelastung der Täler und der Berge mit motorisiertem Verkehr auf den Alp- und Forststrassen vorprogrammiert ist. Es ist nämlich nicht immer so einfach, Strassen, die zu 90 Prozent mit öffentlichen Geldern gebaut worden sind, zu sperren und die Sperrung auch durchzusetzen.
4. Die Bestimmung von Artikel 24b Absatz 2, wonach der grössere Teil der Arbeit durch die Bewirtschafterfamilie geleistet werden muss, wird in der Praxis kaum kontrollierbar sein.
5. Ich erwähne hier, dass die landwirtschaftsfremde Wohnnutzung selbstverständlich den gleichen Bedingungen wie im Wohngebiet unterstellt sein muss, z. B. in Sachen Abwässer. Im Übrigen habe ich festgestellt, dass aus solchen fremden Wohnnutzungen gerade für die Gemeinden sehr schnell Zusatzkosten entstehen können, angefangen vom Winterdienst bis hin zur Bezahlung der Transportkosten für die Kinder der Nichtlandwirte bei gefährlichen Schulwegen. Alles in allem - und damit schliesse ich -: Für mich bleibt die Vorlage Flickwerk, ein Flickwerk, das zwar verschiedene landwirtschaftliche Forderungen und auch Motionen der letzten Jahre umsetzt, raumplanerisch aber nicht in allen Punkten zu überzeugen weiss.