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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-02

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Ich äussere mich gleich zu beiden Minderheitsanträgen, wenn Sie einverstanden sind, Herr Präsident - um Zeit zu sparen. Es besteht ein offensichtlicher Sachzusammenhang zwischen diesen beiden Dingen; selbstverständlich wird dann getrennt darüber abgestimmt.

Herr Kollege Wicki hat natürlich Recht; es geht mir genauso. Wenn wir herauszufinden versuchen, was mit diesen Wörtern, mit diesen Sätzen gemeint ist, dann stossen wir - gerade wenn wir die Praxis etwas kennen - auf Probleme. Es geht mir auch so. Beispielsweise hat jetzt der Kommissionspräsident gesagt, die Bestimmung beziehe sich auf Agrartourismus. Darf ich Sie höflich bitten, einmal den Text zur Hand zu nehmen und mir zu zeigen, wo von Agrartourismus die Rede ist? Das ist eine mögliche Interpretation, aber es kann auch irgendetwas anderes sein. In diesem Text hat sehr viel mehr Platz. Das gibt doch ganz offensichtlich Anlass zu neuen Streitereien. Als Anwalt könnte mich das ja freuen. Aber das darf ja nicht der Gesichtspunkt sein. Es gibt Anlass für eine neue geschwätzige Verordnung des Bundesrates. Mit dieser Verordnung wird er potenziell die Grenze zwischen der Grundsatzgesetzgebung und der Planung der Kantone und Gemeinden wieder überschreiten, wie er das vorher schon gemacht hat.

Der Bundesrat darf nur Grundsätze erlassen; das haben Volk und Stände festgelegt. Er hat sich in den letzten Jahren - nicht erst jetzt, zur Zeit von Herrn Bundesrat Leuenberger, sondern schon bisher - darüber hinweggesetzt.

Als Notbehelf verweist man uns auf Absatz 1quater. Diese Bestimmung besagt: keine Wettbewerbsverzerrungen usw. Das ist liebenswürdig, das ist eine liebenswürdige 1.-August-Rede, aber das Leben findet vom 2. August bis zum 31. Juli statt. Da wird solches wenig Wirkung haben.

Wo liegen die Unterschiede? Der Kommissionspräsident hat es erwähnt: Bisher galt der Vorbehalt des bäuerlichen Bodenrechtes, bisher galt der Vorbehalt der Betriebsnähe, bisher galt der Vorbehalt des Einkommens; das ist Absatz 1. Aber Absatz 2 geht darüber hinaus. Er ist nicht so harmlos. Sonst würden Sie nicht sagen, Herr Kommissionspräsident, das sei der Kern der Vorlage. Es ist so, dass wir hier natürlich die Weiche stellen. Ich glaube, das müssen wir in aller Fairness feststellen.

Was hier vorgesehen ist, ist nicht verboten im Schweizerland. Aber das zu regeln ist Sache der Kantone und Gemeinden; sie können das differenzierter tun, sie können sagen: Was in Landquart zulässig ist, ist in Flims nicht sinnvoll usw. Dort kann man differenzieren. Das ist doch der Sinn unseres Landes. Wir sind ein vielgestaltiges Land, wir wollen nicht alles über einen Leisten schlagen.

Schliesslich ist der Ansatz landwirtschaftspolitisch problematisch - ich darf nochmals die Voten etwa von Herrn Schwaller oder von Herrn David aufnehmen -: Wir haben eine Landwirtschaftszone geschaffen, um den Bauern zu helfen - tiefe Bodenpreise, Ertragswertbesteuerung, Direktzahlungen, Investitionshilfen usw. Diese müssen wir erhalten. Wenn Sie nun aber mit Baumöglichkeiten hineinfahren, schaffen Sie ein politisches Problem. Dann werden die Leute, die sich um die Bundesfinanzen kümmern, sagen, wenn die Bauern sich selber helfen könnten, könne man mit den Agrarsubventionen zurückfahren. Wollen Sie das wirklich? Das wäre doch ein Bumerang, ein Eigengoal! Weiter: Wer profitiert davon, wenn Sie diese Baumöglichkeiten schaffen? Das ist doch nur die erste Generation. Sie kann das verbauen, und für den Sohn oder die Tochter ist es dann zu spät. Das ist ein Privileg für die erste Generation und damit eben auch ein Verstoss gegen das Prinzip des Strukturwandels in der Landwirtschaft.

Es geht um Gleichbehandlungsprobleme. Der Gesetzgeber muss sich damit auseinandersetzen. Es geht um eine Schlechterbehandlung der Landwirte in der Bauzone; diese haben dann das Nachsehen. Das Nachsehen haben auch die Nichtlandwirte ausserhalb der Bauzone. Gerade darauf wurde in der Kommission hingewiesen. Das Nachsehen haben vor allem die Gewerbetreibenden im Dorf. Sie haben nicht diese günstigen Bodenpreise, sie haben nicht diese Spezialbehandlung, von der eben in der Regel die Landwirte - zum Glück! - profitieren können; ich spreche gar nicht von der Polizeistunde im Gastgewerberecht, die es in gewissen Kantonen noch gibt. Es ist auch ein Ansatz für die Zersiedelung des Landes.

In meinem Verständnis stehen wir - ich komme um den Eindruck nicht herum - wieder einmal vor der uralten Existenzfrage der Landwirtschaft: Will die Landwirtschaft die Substanz, auf der sie arbeitet, opfern oder erhalten, auf Generationen hin erhalten? Ich meine, sie wolle sie erhalten. Dann müssten Sie den Minderheitsanträgen zustimmen.