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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-02

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Wir haben hier eine Sachüberschrift, die wir je nachdem, wie Sie Artikel 24d beraten, ändern müssen.

Die Formulierung in Absatz 1 stellt keine materielle Änderung dar, sondern ist eine Anpassung an die umgekehrte Kompetenzordnung. Heute heisst es: "Das kantonale Recht kann in landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen zulassen." Mit der Revision wird diese landwirtschaftsfremde Wohnnutzung von Bundesrechts wegen zugelassen, den Kantonen aber neu in Artikel 27a die Kompetenz erteilt, diesen Absatz für ihren Kanton für nicht anwendbar zu erklären oder einzuschränken. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung.

Gemäss Absatz 1bis wird die Hobbytierhaltung etwas grosszügiger behandelt als in der Vergangenheit. Die Kommission ist damit einverstanden, dass wir diese Materie aus der grossen Revision des RPG vorziehen, mit dem Verweis auf die besonders tierfreundliche Haltung, welchen der Nationalrat eingefügt hat. Dies hat auch jene Kreise besänftigen können, die solchen Lockerungen normalerweise nicht viel abgewinnen können. Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen Zustimmung.

Auch Absatz 2 ist inhaltlich nicht neu formuliert, sondern, wie Absatz 1, kompetenzmässig umgestellt worden. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung.

Absatz 3 ist die redaktionelle Konsequenz aus der Revision der vorangehenden Absätze. Die Kommission hat einen Antrag abgelehnt, Absatz 3 zu einer auf alle Ausnahmetatbestände anwendbaren Bestimmung gemäss den Artikeln 24a bis 24d auszudehnen. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung.