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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-02

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Artikel 34 scheint bereits überholt zu sein. Und es scheint auch, dass die Verwaltung heute schon weiss, wie der neue Artikel 34 lauten wird, nämlich: "Für die Rechtsmittel an Bundesbehörden gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege." Und damit haben wir in der Kommission ein Problem.

Das neue Bundesgerichtsgesetz führt zu einer Ausdehnung der bundesgerichtlichen Kontrollen bei den Kantonen. Die Nutzungspläne und Baubewilligungen werden künftig der Einheitsbeschwerde im öffentlichen Recht unterstehen. Zurzeit gibt es an sich keine Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei Nutzungsplänen. Es gibt nur die staatsrechtliche Beschwerde, und das war seinerzeit ein bewusster Entscheid. Der Richter soll sich nicht als Sachrichter in die Planung einmischen. Er soll nicht die Angemessenheit einer Planung beurteilen. Hingegen soll er gegen die Verletzung von fundamentalen Rechtsprinzipien, gegen die Anwendung von Willkür, gegen die Missachtung klaren Rechtes und gegen solche unschöne Dinge, die halt leider auch passieren, wie in der Vergangenheit als Rechtswahrungsrichter mit der staatsrechtlichen Beschwerde - heute heisst sie etwas anders -, angerufen werden und einschreiten können.

Diese Differenzierung lässt das neue Bundesgerichtsgesetz leider nicht mehr zu. Der Antrag der Kommission geht dahin, den Status, wie er heute besteht, im Planungsrecht festzuschreiben. Damit schaffen wir eine Ausnahme von der allgemeinen Bundesrechtsgesetzgebung. Ich will gerne zugeben, dass die Art und Weise, wie wir zu diesem Entscheid gekommen sind, etwas unkonventionell war. Herr Pfisterer, den ich bitte, den von ihm initiierten Antrag materiell noch besser zu begründen, als ich das tun kann, hat uns an der Maisitzung auf diesen Punkt hingewiesen. Wir mussten damals zur Kenntnis nehmen, dass aufgrund einer Revision der Revision und weil man nicht genau wusste, wie es weitergehen würde, die Situation im Bereich des Bundesgerichtsgesetzes unklar war. Auf alle Fälle haben wir dann eine Berichterstattung durch das Bundesamt für Justiz (BJ) eingefordert, und diese Berichterstattung ist bei uns irgendwo liegengeblieben, und wir hatten sie an der Sitzung vom 11. September nicht vorliegen. Ich möchte Ihnen aber eines klar sagen: Auch in Kenntnis des Berichtes des BJ bin ich persönlich nach wie vor davon überzeugt, dass unsere Entscheidung richtig ist, mindestens insoweit, als sie Gelegenheit gibt, diese Frage noch einmal à fond zu prüfen. Eine Rückweisung an die Kommission ist meines Erachtens nicht nötig. Aber ich darf vielleicht nachher noch dazu Stellung nehmen.

Ich bitte den Präsidenten, Herrn Pfisterer aufzurufen, damit er die Geschichte materiell noch besser begründet, als ich das tun kann.