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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Zu Absatz 6: Ich muss Sie zum zweitletzten Mal ersuchen, Nachsicht gegenüber der Fahne zu üben. Bei Absatz 6 ist ein Einschiebsel verlorengegangen. Auf der letzten Zeile muss es heissen: "Ausnahmen vom Netzzugang (Art. 13) und bei der Berechnung der anrechenbaren Netzkosten (Art. 15) vorsehen." Das war in der Fassung des Bundesrates noch richtig enthalten; als wir den Absatz geändert haben, ist dieser Teil des bundesrätlichen Absatzes offenbar verlorengegangen.

Bei Absatz 6 wird eine Ausnahmeregelung für den Netzzugang von bestimmten neuen grenzüberschreitenden Leitungen vorgesehen, die nach dem 1. Januar 2005 in Betrieb genommen wurden: das Gleichstromprojekt von Greenconnector AG von Sils nach Verderio, die Leitung der AET von Mendrisio nach Cagno, die Leitung der Rätia Energie von Tirano nach Campocologno und die Berninaleitung, die vom italienischen Netzbetreiber auf den 20. Januar 2005 in Betrieb genommen wurde. Diese sogenannten "merchant lines" sollen eine Ausnahme vom Netzzugang und von der Berechnung der anrechenbaren Netzkosten haben, damit ihre Finanzierung gesichert werden kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommmission zuzustimmen.

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