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Maissen Theo · Ständerat · 2006-10-03

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Im Rahmen des Ausbaus der Wasserkräfte im Grenzraum gab es verschiedene Fälle, wo sich auch ausländische Aktionäre an den Kraftwerken beteiligt haben. So ist dies auch bei den Kraftwerken Hinterrhein (KHR) der Fall. Im Jahre 1949 haben die Schweiz und Italien einen Staatsvertrag über die Verleihung der Wasserkräfte des Reno di Lei abgeschlossen. Es gab einen Ausbau im Zusammenhang mit den Kraftwerken Hinterrhein. Nach Artikel 2 des Zusatzprotokolls können 20 Prozent der gesamten Produktion der KHR auf Ersuchen der beliehenen Kraftwerkgesellschaft nach Italien ausgeführt werden. Nun ist es so, dass im Moment Italien daran und gewillt ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es ist vorgesehen, dass nächsthin dem Bundesrat ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wird. Nun ist folgende Regelung im Stromversorgungsgesetz vorgesehen: Nach Artikel 17 Absatz 1 "kann der Übertragungsnetzbetreiber die verfügbare Kapazität nach marktorientierten Verfahren wie Auktionen zuteilen", wenn die Nachfrage nach grenzüberschreitender Übertragungskapazität die verfügbare Kapazität überschreitet. Bei der Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz haben aber Lieferungen nach Artikel 13 Absatz 4 sowie Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, Vorrang. Diese Bestimmung birgt aber nun die offensichtliche Gefahr in sich, dass bei einem Gesuch, das erst heute - also nach dem 31. Oktober 2002 - eingereicht würde, der Export von Strom gemäss dem genannten Staatsvertrag an Artikel 17 des Stromversorgungsgesetzes scheitern könnte, wenn der hierzu erforderliche Netzzugang bei einem Engpass verwehrt würde.

Ich möchte mit meinem Vorschlag einen unnötigen Streit zwischen Italien und der Schweiz vermeiden. Mein Vorschlag ist, diese Priorisierung bei Artikel 13 Absatz 4 Buchstabe a so aufzuführen: "Lieferungen von Elektrizität infolge staatsvertraglicher Verpflichtungen der Schweiz." Man könnte die Auseinandersetzungen vermeiden, indem eben diese Regelung hier aufgeführt würde.

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.