Lexipedia

Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-10-03

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-03

Wortprotokoll

Es ist angenehm, über Menschenrechte zu sprechen - man kann so schön Einigkeit demonstrieren. Allerdings könnten sich einige daran stossen, dass die Einigkeit in der Argumentation etwas gar grosszügig gehandhabt wird.

Da gibt es beispielsweise mächtige Länder, die sich ebenfalls auf die Menschenrechte berufen, aber die Todesstrafe anwenden - das steht hier nicht zur Diskussion. Denn dort, wo Macht im Spiel steht, werden Probleme anders gewichtet. Das ist das Unbefriedigende an den Menschenrechten: In der Politik sind die Menschenrechte vieldeutig, und das verleitet dann dazu, eigenes Moralischsein manchmal höher zu gewichten als tatsächliche, verbriefte Rechte.

Ich möchte dies an einem aktuellen Beispiel ausführen: Gegenwärtig werden, meines Erachtens zu Recht, Anstrengungen unternommen, den Boykott gegen Irak zu brechen; er sei menschenrechtswidrig. Diese Meinung teile ich. Die gleichen, die den Boykott gegen Irak brechen wollen, fordern aber gleichzeitig neue Sanktionen gegen Sierra Leone. Diesem Land gegenüber soll ein anderer Massstab angewendet werden. Was geschieht aber, wenn wir - vielleicht in einem halben Jahr - mit Fernsehbildern von verhungernden schwarzen Kindern aus Sierra Leone konfrontiert werden, Auswirkungen der jetzt geforderten Boykotte und Sanktionen? Dann wird man die Boykotte, die heute gefordert werden, wieder als unmenschlich hinstellen. Immer setzen wir unser Moralischsein vor das Recht.

Unsere Politik, wenn sie kohärent sein soll, muss doch darin bestehen, Recht zu setzen, das gültig ist, gültig für die kleinen wie für die grossen Länder - nicht, dass grosse Länder, die Macht ins Spiel bringen können, von gewissen Forderungen ausgespart werden!

Ein zweites Beispiel: Ich erinnere an jenes vieldeutige Wort, das gestern in diesem Saal gefallen ist: Man hat festgestellt, wir seien gegenwärtig möglicherweise Zeugen, wie das serbische Volk "wieder in die Völkergemeinschaft aufgenommen" werden könnte, die Boykotte also aufgehoben werden könnten. Auch da wäre Ehrlichkeit am Platz: Ich bin, so glaube ich, nicht der Einzige, der schon zu Beginn der Neunzigerjahre gesehen hat, was in Kroatien, in Vukovar und Osjek angerichtet worden ist - Kriegsverbrechen übelster Art. Und trotzdem haben die Mächtigen dieser Welt danach gesagt: Trotz allem, wir brauchen diesen Milosevic, er ist ein stabilisierender Faktor im Balkan; darauf kam es zum Bosnienkrieg und zu Dayton. In Dayton wurde derselbe Fehler wieder begangen. Wieder erklärten die Mächtigen: Menschenrechte hin oder her, wir brauchen diese Figur Milosevic als stabilisierenden Faktor in dieser Region der Welt. Und alle haben sie geschwiegen, als das gesagt wurde. Auch das ist ein Aspekt der Menschenrechtspolitik.

Was wurde damit bewirkt? Man hat damit bewirkt, dass die Opposition in Serbien, die es damals gab und die damals einen Namen hatte, keine Chance gegen jenen Machthaber hatte, der immer wieder auftreten und sagen konnte: "Ihr seht ja, die Welt braucht mich, ich bin der stabilisierende Faktor."

Solche Fakten, solche Fehlleistungen müssen doch angesprochen werden, wenn es uns wirklich um Menschenrechtspolitik geht, auch im Zusammenhang mit der Boykottfrage.

Ich beglückwünsche Sie, Herr Bundesrat Deiss - und auch Ihren Vorgänger -, dass die Deza die einseitige Balkanpolitik der Grossen nicht mitgemacht hat, dass es für die Deza immer selbstverständlich war, auf beiden Seiten zu operieren, eben menschenrechtlich zu operieren. Ich kritisiere allerdings, wenn Sie jetzt Hand zu einer Politik bieten, bei der sich die Deza im Balkan dem Armee-Einsatz unterordnen muss. Da wird der entscheidende Fehler gemacht, dass man danach nur noch im Schlepptau der Mächtigen operieren kann. Wenn Sie diesen Fehler begehen, dann ist dies sehr zu bedauern.

Eine Aufgabe hätte die Schweiz wahrzunehmen: Es wäre endlich gegenüber der ganzen Welt auszusagen, dass die Anwendung von Boykotten in der Form der Hungerwaffe gegen Völker, die nichts dafür können, wenn sie ein Regime haben, das ihre Rechte mit Füssen tritt, den Charakter eines Massenvernichtungsmittels annehmen kann. Die Hungerwaffe ist generell zu ächten. Das wäre eine Aufgabe, die die Schweiz übernehmen müsste.

Sie werden mir jetzt antworten: Dafür müssten wir in der Uno sein. Eben gerade nicht; denn gerade in der Uno wird das Recht der Mächtigen besonders gewichtet. Unsere Aufgabe, Herr Bundesrat Deiss, wäre es, eine Initiative gegen die Hungerwaffe im Rahmen des Kriegsvölkerrechtes vorzutragen, im Rahmen der Genfer Konventionen, im Namen jenes Rechtes, das für alle gilt, für Starke wie für Schwache, für Grosse wie für Kleine. Es ist bedauerlich, dass die Schweizer Regierung den Mut nicht findet, eine solche Politik, eine wirkliche Menschenrechtspolitik, orientiert an verbrieftem Völkerrecht, zu entfalten.