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Gysin Remo · Nationalrat · 2000-10-03

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-03

Wortprotokoll

Bei Menschenrechtspolitik denken wir zuerst ans Ausland. Auch der Bericht konzentriert sich auf die schweizerische Aussenpolitik. Menschenrechtspolitik hebt jedoch die Grenzen zwischen Innen- und Aussenpolitik auf. Das haben wir letzte Woche in der Diskussion über die Exportförderung in aller Deutlichkeit gespürt. Das sieht man auch, wenn man die verschiedenen Menschenrechtskonventionen betrachtet. Sie sind Innen- und Aussenpolitik zugleich. Aussenpolitisch werden solche Konventionen erst tragfähig, wenn sie von einer grossen Anzahl Länder unterzeichnet sind. Dann bilden sie eine internationale Norm. Innenpolitisch haben sie Umsetzungsprogramme zur Folge, welche Änderungen, auch in der Schweiz, verlangen.

Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf diesen zweiten Teil, die Umsetzung der Menschenrechtspolitik in der Schweiz, konzentrieren, zuerst aber die Bedeutung der Uno in dieser ganzen Angelegenheit herausstreichen: Die Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 bildet die Basis eines unerhörten Engagements in der ganzen Welt. Die Umsetzung dieser Erklärung findet statt, zum Beispiel durch die Uno-Menschenrechtskommission in Genf oder die verschiedenen Uno-Weltkonferenzen. Ich denke dabei an die Weltkonferenz über die Rechte des Kindes, die Weltkonferenz über die Menschenrechte in Wien, die Internationale Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo, die Weltkonferenz in Peking zum Thema Frauenrechte oder, als dritter Strang der Uno-Menschenrechtspolitik, die Berichterstattungen, die zu den Konventionen - wie für jene über die Folter, Rassendiskriminierung oder Kindesrechte - notwendig sind.

Diese Umsetzungsprogramme greifen tief in die Länder und auch in die Schweiz ein. Da verhält sich die Schweiz recht widersprüchlich: Einerseits haben wir einen Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Wir haben einen engagierten Bundesrat. Wir haben eine Deza und auch andere Stellen des Bundes, die sich sehr für Menschenrechtspolitik interessieren und engagieren. Andererseits sind die gleichen Stellen - oder wir in der Schweiz - zum Teil recht zögerlich, vor allem im Bereich der Sozialrechte und auch in jenem der spezifischen Menschenrechte für Frauen und Kinder. Immer wieder pflegt die Schweizer Regierung vornehme Stimmabstinenz bei Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Hiermit wird wissentlich verhindert, dass die für die Inkraftsetzung notwendigen Quoren erreicht werden. Das ist zum Beispiel beim Mutterschaftsschutz geschehen oder auch [PAGE 1101] beim IAO-Abkommen über indigene Völker, ILO-Konvention Nr. 169, wo sich die Schweiz in der Frage der Roma und in anderen Bereichen recht schwer tut. Zu erinnern ist auch an die Europäische Sozialcharta, die immer noch nicht ratifiziert ist - das spricht auch unsere eigene Kommission und unseren Rat an.

Die Schweiz hat auch das am 6. Oktober 1999 von der Uno-Generalversammlung unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention betreffend Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens nicht unterzeichnet. Das war aber international ein ganz wesentlicher Durchbruch, denn hiermit wurden die Frauenrechte eigentlich in der ganzen Handhabung zu Menschenrechten; aber die Schweiz konnte sich noch nicht zur Unterzeichnung durchringen. Es gibt weitere Beispiele, die wir nennen könnten.

Wir haben auch Vorbehalte zum Diskriminierungsverbot, wie es in Pakt II Artikel 26 festgehalten wird, weil wir die Gleichheit zwischen Mann und Frau im Sozialversicherungsrecht noch nicht gewährleisten können.

Ganz allgemein sind unsere Defizite in der Menschenrechtspolitik auch offensichtlich, wenn wir die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft anschauen. Ich denke an den Frauen- und Mädchenhandel, an die Gewalt an Frauen; ich denke aber auch an die "working poor", junge Familien oder allein erziehende Mütter, die zwar Arbeit haben, aber so schlecht bezahlt sind, dass sie nicht würdig leben können. Ihnen sind die Existenzrechte in der Schweiz nicht gewährt. Armut ist ein Thema, das wir gerne unter den Teppich kehren. Ich bin froh, dass ATD Vierte Welt und andere Organisationen uns immer wieder mahnen, auch diese Menschenrechte zu beachten.

Im Asylbereich werden wir von Amnesty International mit Recht gerügt, dass wir einiges nachzuholen haben. Wenn ich an die Zwangsausschaffungen denke, dann haben wir hier einen Tatbestand, der als offizielle Folter umschrieben werden kann. Sie müssen sich vorstellen, wie Zwangsausschaffungen vor sich gehen: zum Teil in totaler Fesselung und Fixierung, mit Helm und Windeln; da wird dem Menschen nicht nur die Bewegungsfreiheit, sondern jede Würde genommen. Und das wird vom Bundesrat noch verteidigt - das geht nicht! Da haben wir Korrekturbedarf und Lücken in der Menschenrechtspolitik.

Die Redezeit ist abgelaufen; ich hätte gerne weitere Lücken in Bezug auf die Patientenrechte erwähnt - z. B. in Bezug auf die Zwangsmedikation oder die Zwangssterilisation -, die es in der Schweiz leider immer noch gibt, oder Lücken in Bezug auf die Umsetzung der Kindesrechte. Bei uns in der Schweiz existiert z. B. das elementare Recht eines Kindes, seine Eltern zu kennen, nicht. In verschiedenen Kantonen gibt es im Vormundschaftsgesetz echte Lücken. Kurz: Wir sind gefordert; es gibt keinen Grund, Genugtuung zu empfinden und still zu stehen. Wir alle sind gefordert, weiter an der Umsetzung der Menschenrechte zu arbeiten.