Lexipedia

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 Buchstabe abis: Den Endverbraucher haben wir etwas anders definiert als der Nationalrat. Der Nationalrat definiert ihn als "natürliche oder juristische Person, die Elektrizität für den Eigenverbrauch bezieht". Nun gibt es auch andere Bezüger, nämlich Personengesamtheiten, welche weder juristische noch natürliche Personen sind, aber auch Energie beziehen. Wir fassen sie alle unjuristisch unter dem Begriff "Kunden" zusammen und decken damit alles ab.

Zu Absatz 1 Buchstabe e: Hier komme ich auf etwas zurück, was Herr Bonhôte bereits gesagt hat. Bei der Regelzone ersetzen wir den Begriff des Übertragungsnetzbetreibers durch den Begriff der nationalen Netzgesellschaft. Der Entscheid ist dann in Artikel 18 zu treffen.

Hier aber eine Bemerkung: Es muss, wenn Sie den Begriff der nationalen Netzgesellschaft annehmen, dieser Begriff durch das ganze Gesetz durchgezogen werden. Das müsste dann die Redaktionskommission sicherstellen.

Zu Absatz 1 Buchstabe i: Der "feste Endverbraucher" ist ein Begriff, den wir nur im Rahmen der ersten Phase der Strommarktöffnung benutzen. In der zweiten Phase gibt es den "festen Endverbraucher" nicht mehr. In der zweiten Phase sprechen wir von "Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden". Alle Bestimmungen, die nur während der fünf Jahre dauernden Marktöffnungsphase gelten, haben wir in Artikel 6 untergebracht, der fünf Jahre nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes aufgehoben werden soll. Wir haben daher die Definition des "festen Endverbrauchers" nach Artikel 6 verlegt und müssen ihn hier daher streichen.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03 | Lexipedia | Lexipedia