Lauri Hans · Ständerat · 2006-10-03
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-03
Wortprotokoll
Meine Interessenvertretung ist dem Rat bekannt: Ich bin Verwaltungsrat und Vizepräsident der Bernischen Kraftwerke (BKW FMB Energie AG). Frau Kollegin Fetz, ich möchte an Ihr Votum anknüpfen und Ihnen als einer, der ganz konkret mitverantwortlich ist für die Versorgung von rund einer Million Menschen und der dazugehörigen Wirtschaft, entgegnen: Physik und die Naturwissenschaften generell lassen sich nicht vorab durch Hoffnungen ersetzen.
Kollege Inderkum, Kollege Pfisterer und andere haben darauf hingewiesen: Die beantragte Revision bringt wohl zahlreiche Verbesserungen, sie bringt uns einen wichtigen politischen Schritt weiter. Hinsichtlich Versorgungssicherheit aus Produktionssicht bringt sie allerdings wenig, sehr wenig. Frau Fetz, Sie provozieren mich zu folgender Bemerkung: Es wäre für unsere Gesellschaft und Wirtschaft verheerend, wenn wir in zu grossem Vertrauen auf eine grosse Ernte bei den neuen erneuerbaren Energien den Zeitpunkt verpassen würden, in neue grosstechnologische Anlagen - ich brauche diesen Begriff ganz bewusst - zu investieren. Ich muss in diesem Zusammenhang auf den bisher kaum erwähnten Zeitfaktor hinweisen. Wollen wir in fünfzehn oder zwanzig Jahren produktionsseitig für die Lücke bereit sein, auf die unter anderen auch Herr Maissen hingewiesen hat, so müssen wir in den nächsten Jahren - nicht in zehn Jahren, in den nächsten Jahren - produktionsseitig erste, ganz konkrete Schritte unternehmen. Machen wir uns zu viele Hoffnungen auf den Ertrag der erneuerbaren Energien, wie Sie, Frau Fetz, das aus meiner Sicht getan haben, so erschweren wir uns letztlich diese Entwicklung in ausgesprochen hohem Masse.
Ich spreche hier nicht aus der Theorie, sondern ich spreche aus der Sicht einer Unternehmung, die bei der Erneuerung des Kraftwerkparks in der Zukunft teilweise mit unglaublichen Schwierigkeiten konfrontiert wird; Schwierigkeiten, die teilweise auch dazu führen, dass man sich ganz konkret überlegt, bei den nächsten Schritten vorab einmal im Ausland und nicht mehr in der Schweiz zu investieren. Was das längerfristig bedeuten kann, müssen wir uns an diesem heutigen Tag auch vergegenwärtigen, auch wenn ich weiss, dass die Produktionssicherheit nicht in erster Linie ein Anliegen dieses Gesetzes ist; das ist mir bekannt.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt: Nach all dem, was heute Morgen gesagt wurde, möchte ich nur einen Aspekt noch einmal herausgreifen und an ihm aufzeigen, wie schwierig, ja teilweise widersprüchlich und sachlich kaum begründet Politik und nicht zuletzt auch Energiepolitik in der Schweiz sein kann. Unsere Kommission schlägt uns in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Nationalrat eine zweistufige Strommarktöffnung vor. In einer ersten Phase können Konsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden ihren Stromlieferanten frei wählen; nach fünf Jahren soll auch für alle übrigen der Strommarkt geöffnet werden.
Allerdings beantragt uns nun die UREK, dass die zweite Marktöffnungsetappe - wie gehört - dem fakultativen Referendum unterstehe. Dies ist an sich eine schlechte Lösung, da sie - gewisse Vorredner haben darauf hingewiesen - das Schweizer Gewerbe benachteiligt; und da sprechen wir immerhin von einem Drittel des Stromkonsums. Bei einem erfolgreichen Referendum gegen die zweite Marktöffnungsetappe würde die Teilmarktöffnung zum Dauerzustand, was die Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 100 Megawattstunden klar benachteiligen würde. Unsere KMU und unser Gewerbe könnten in dieser Situation weiterhin nicht vom freien Strommarkt profitieren. Noch schlimmer: Es besteht bei der Teilmarktöffnung die Gefahr, dass der fehlende Wettbewerb Quersubventionen und verzerrte Preise zugunsten der Kunden mit freiem Marktzugang begünstigen würde. Die Zeche für ein erfolgreiches fakultatives Referendum würden also die kleinen KMU-Betriebe bezahlen. Das fakultative Referendum wird mit der Notwendigkeit des Entgegenkommens gegenüber den Befürwortern des Neins zum Elektrizitätsmarktgesetz begründet. Allerdings ist hier anzumerken, dass mit dem "Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung" (WAS) - wie uns das der Kommissionspräsident zu Beginn der Sitzung erläutert hat - bereits ein wirksames Instrument besteht, das den Bedenken der Bevölkerung bezüglich der Versorgungssicherheit gebührend Rechnung trägt. Mit diesem Modell, dem WAS-Modell, können die Haushalte und die kleinen KMU-Betriebe mit einem Jahresverbrauch von unter 100 Megawattstunden wählen, ob sie am Markt teilnehmen oder sich wie bisher vom lokalen Elektrizitätswerk versorgen lassen wollen.
Für eine Unterstellung der zweiten Marktöffnungsetappe unter das fakultative Referendum besteht also an sich und aus einer realistischen Sicht keine Notwendigkeit. Schliesslich ist der EU-Strommarkt seit Juli 2004 für alle Geschäftskunden und spätestens am 1. Juli 2007 für alle Haushalte geöffnet. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum verweigern wir demnach den Schweizer KMU-Betrieben die gleich langen Spiesse gegenüber ihren Konkurrenten aus dem EU-Raum. Ein Stromabkommen wird schwieriger abzuschliessen sein, wenn unsere Gesetzgebung in diesem wichtigen Punkt nicht EU-kompatibel ist.
Alles in allem eine in diesem Punkt sehr unbefriedigende Situation, sofern man bereit ist, in die Einzelheiten der Vorlage zu gehen. Die Begründung ist klar: Das "Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung" kann den wesentlichen Teil des angesprochenen Problems an sich lösen.
Nun bin ich selbstverständlich Realist genug anzuerkennen, dass uns kein anderer Weg übrigbleibt; das ist ganz selbstverständlich. Aber auf diese Widersprüchlichkeiten in der Eintretensdebatte hinzuweisen, das war, glaube ich, trotzdem am Platz.