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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Hier geht es nun darum, wie viel Geld wir für die Speisung der sogenannten kostendeckenden Einspeisevergütung bei neuen erneuerbaren Energien einsetzen wollen. Der Nationalrat hat einen Plafond von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde eingesetzt. Ihre Kommission musste zur Kenntnis nehmen, dass bereits dieser Plafond in einigen Jahren höchst eng wäre. Nachdem Ihre Kommission und jetzt auch der Rat beschlossen hat, bei der Einspeisevergütung nicht nur die Wasserkraftwerke bis 1 Megawatt zuzulassen, sondern den Fächer bis zu 10 Megawatt installierter Leistung zu öffnen, ist natürlich der Satz von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde umso schlechter haltbar. Eine Modellrechnung des BFE hat gezeigt, dass wir 0,5 Rappen pro Kilowattstunde brauchen werden, um das Programm von 5400 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 finanzieren zu können. Dabei müssen wir uns allerdings klar sein, dass wir uns auch hier zeitlich in einem Prozess befinden. Wir werden nicht von Anfang an die vollen Zubaumengen haben. Diese Zubaumengen werden sich im Laufe der Zeit erhöhen und damit auch entsprechend mehr Mittel erforderlich machen. Rechnungen des BFE haben gezeigt, dass in der Tat - das kommt der Minderheit I entgegen - bis zum Jahre 2015 an sich ein Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde genügen würde und erst ab diesem Zeitpunkt ein Zuschlag von 0,5 Rappen notwendig wird.

Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen trotzdem vor, entgegen dem Antrag der Minderheit I von Anfang an 0,5 Rappen pro Kilowattstunde vorzusehen und nicht, wie es die Minderheit I beantragt, vorderhand in diesem Gesetz nur 0,3 Rappen pro Kilowattstunde festzulegen und dem Parlament die Kompetenz zu geben, später einmal 0,5 Rappen zu beschliessen.

Warum sind wir der Meinung, dass die Fassung der Kommissionsmehrheit die richtige sei? Wir sind der Auffassung, dass man hier auch investitionsmässig Vertrauen und im Voraus Sicherheit schaffen sollte. Wenn die Investoren heute schon wissen, dass sie tatsächlich ab 2015 die erforderlichen 0,5 Rappen pro Kilowattstunde zur Verfügung haben werden, dann werden sie heute auch entsprechend mit Planen beginnen. Wenn sie aber nicht wissen, ob man dannzumal tatsächlich überhaupt noch investieren kann, werden sie in dieser ganzen Geschichte die Handbremse anziehen, was wir für nicht richtig erachten.

Die Konsequenz daraus ist für uns effektiv, dass wir Ihnen beantragen - auch wenn wir heute noch nicht 0,5 Rappen pro Kilowattstunde brauchen; man wird auch nicht von Anfang an 0,5 Rappen pro Kilowattstunde festlegen müssen -, die Kompetenz zu erteilen, das zu tun, damit die Investitionsbereitschaft der Industrie nicht unnötigerweise behindert wird.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie doch sehr eindringlich, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.