Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-10-04
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Man war sich im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes einig, dass wir einen starken Regulator brauchen. Auch die Kantone und die Stromwirtschaft haben sich einen starken Regulator gewünscht. Wir haben infolgedessen der Elcom in Artikel 21 dieses Gesetzes eine ganze Reihe von Aufgaben und Zuständigkeiten zugewiesen. So soll die Elcom die Netznutzungstarife und Entgelte überprüfen, sie soll die Entwicklung in den Elektrizitätsmärkten beobachten und überwachen, ihre Tätigkeit mit ausländischen Regulierungsbehörden koordinieren usw. Das kostet etwas. Die Kosten, welche durch all die Aufgaben, die ich jetzt gerade aufgezählt habe, entstehen, kann die Elcom niemandem verrechnen, da es keinen eigentlichen Verursacher gibt. Trotzdem sind es wichtige Aufgaben.
Nun stellt sich die Frage, wer diese Kosten bezahlen soll. Wenn wir nichts regeln, wie es Ihnen die Mehrheit der Kommission beantragt, muss der Bund diese Kosten bezahlen respektive stammt dann das Geld aus den allgemeinen Steuermitteln. Ich teile aber mit dem Bundesrat die Meinung, dass die Kosten für diese Aufgaben - es handelt sich eben um Aufsichtsaufgaben - durch die Netzgesellschaft bezahlt werden sollen. Deshalb verlange ich mit meinem Minderheitsantrag, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben soll, bei der Netzgesellschaft eine angemessene Aufsichtsabgabe zu erheben. Er muss es nicht tun, aber er kann es tun. Während der Bundesrat eine solche Abgabe zwingend [PAGE 866] vorsieht, habe ich eine flexible Formulierung gewählt: Der Bundesrat kann eine solche Abgabe erheben, er muss aber nicht.
Wir dürfen diese Aufsichtsabgabe nicht mit den Gebühren verwechseln, das hat der Kommissionspräsident soeben gesagt. Gebühren sind etwas anderes. Sie werden dem einzelnen Verursacher z. B. für eine Verfügung oder eine bestimmte Überprüfung in Rechnung gestellt. Damit die Elcom und das Bundesamt für Energie Gebühren erheben können, braucht es keinen speziellen Artikel. Das ist wie gesagt im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt. Ich habe deshalb auch nicht den Beschluss des Nationalrates übernommen. In meinem Antrag geht es um jene Kosten, die nicht individuell anrechenbar sind. Ich meine, dass es richtig ist, wenn sie bei der Netzgesellschaft erhoben werden, weil dann auch die ausländischen Verursacher mitbezahlen. Wenn wir die Erfüllung dieser Aufgaben hingegen aus der Bundeskasse bezahlen, bezahlen die ausländischen Verursacher nichts daran, und das stört mich. Übrigens wäre es falsch zu meinen, dass diese Kosten nicht entstehen, wenn Sie hier nichts regeln und den Antrag der Minderheit ablehnen. Die Kosten entstehen auf jeden Fall. Es wird jetzt nur gesagt, wer dafür bezahlen soll.
Mein Antrag wurde in der Kommission ganz knapp abgelehnt. Ich bitte Sie jetzt, Klarheit zu schaffen und das Geld für die nicht individuell anrechenbaren Kosten so zu erheben, dass alle Verursacher gemeinsam bezahlen.