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Frick Bruno · Ständerat · 2006-10-05

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Herr Jenny hat als Baumeister gesprochen und seine Kritik inhaltlich und in der Wortwahl manifest vorgetragen. Kurz: Er hat seinem Ärger freien Lauf gelassen. Das ist über weite Strecken verständlich. Doch müssen wir uns fragen: Wo stehen wir heute? Wir stehen bei der Umsetzung eines Gesetzes, bei der Umsetzung von Bundesbeschlüssen über den Neat-Bau. Da ist über eine Submissionsbeschwerde zu entscheiden, und diese hat nun eine politische Dimension angenommen. Die Stimmung ist aufgeheizt. Dass die dringliche Interpellation eingereicht worden ist und heute behandelt wird, ist absolut richtig. Wo wir aber vorsichtig sein müssen - und dahin geht mein Votum -: Wir dürfen nicht in die Abläufe eingreifen; wenn überhaupt, nur mit allergrösster Zurückhaltung.

Einzelne Voten, die gehalten worden sind, haben mich dazu bewegt, doch einige Erklärungen in dieser Hinsicht abzugeben. Die erste ist eine Feststellung: Alle, die mit dem Vergabewesen zu tun haben, haben schon erfahren, dass es schwierig ist, einen Auftrag gegen den Willen einer Vergabebehörde zu erhalten. Wenn diese Stelle nicht will, gibt es genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass nur jener den Auftrag bekommt, welcher der Vergabebehörde genehm ist. Das kann man über die Art der Ausschreibung tun, man kann weiche Faktoren bewerten - bis man mit einem Unterschied von 0,1 Punkten auf der Hunderterskala dort ist, wo man will. Da dürfen wir uns nichts vormachen. Da ist der Rechtsschutz auch in der Schweiz oft beschränkt, und in mehreren Kantonen sind die Gerichte auch nicht gewillt, genügend einzugreifen.

Nun, was ist aber in diesem Fall passiert? Die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen hat den ersten Vergabeentscheid der Alptransit Gotthard AG aufgehoben und Anweisungen erteilt. Nach der zweiten Vergabe wurde wiederum Beschwerde erhoben, und die gleiche Rekurskommission hat den Entscheid nochmals aufgehoben, weil ihren Anweisungen, ihren Vorgaben, nach dem ersten Entscheid offensichtlich durch die Alptransit Gotthard AG nicht genügend Rechnung getragen worden war. Nun ist hier soeben vorgetragen worden, die Rekursinstanz hätte selber entscheiden müssen. Ich kenne das Verfahren nicht genau, ich weiss nicht, wie es abgelaufen ist, aber dort, wo die Vergabebehörde die nötigen Abklärungen nicht selber trifft, können sie von der Rekursinstanz nicht ersetzt werden. Wenn mit dem gegebenen politischen Druck eine Rekursbehörde, die ja nicht auf derselben Stufe des Olymps wie das Bundesgericht steht, den Mut hat, einen Entscheid zweimal aufzuheben, dann neige ich als Demokrat, der die Gewaltentrennung respektiert, dazu, diese Rekursbehörde zu loben und ihr für ihren Mut zu danken.

Worum es in diesem Fall ging, darüber müssen wir uns ja auch im Klaren sein. Da müssen wir die Rekursinstanz [PAGE 917] schon in einem gewissen Mass in Schutz nehmen. Es ging ja eigentlich darum, dass die Murer-Strabag AG eine Variante vorgelegt hat, mit der sie einen Pauschalpreis - eine Globalofferte - und zusätzlich einen Katalog, wie Zusatzaufträge zu vergüten seien, eingereicht hat. Die Konkurrentin, Marti AG Konsortium, hat demgegenüber gemäss Ausschreibung offeriert. Am Schluss hat die Globalvariante den Vorzug erhalten. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Globalvariante auf dem Papier die günstigere war, aber dass die andere Variante in der täglichen Arbeit im Berg, in der Umsetzung, die billigere war. Warum? Wenn nur kleine Zusatzaufträge erfolgt wären, wäre die günstige Globalofferte durch die Zusatzaufträge mit höheren Einheitspreisen bereits wesentlich teurer gekommen. Wenn die Alptransit Gotthard AG beharrlich sagt, es seien keine Zusatzaufträge zu erwarten, dann erstaunt uns das eben auch. Schauen wir doch, was beim Gotthard in letzter Zeit alles dazugekommen ist: zusätzliche Ausbohrungen, zusätzliche Leistungen, die überall erbracht werden müssen. Und ausgerechnet in Erstfeld, das nicht das günstigste und einfachste Gelände ist, seien keine Zusatzaufträge zu erwarten. Das riecht, so meine ich, bis in den Ständeratssaal hinein!

Nun, was sind die Lehren, die wir aus diesem Fall ziehen müssen?

Zum Ersten, ich wiederhole: Wenn eine Rekursbehörde den Mut hat, unter einem derartigen politischen Druck zweimal gegen die vergebende Alptransit Gotthard AG zu entscheiden, dann ist sie zu loben.

Zum Zweiten: Wenn eine Rekursinstanz Kritik an der Vergabe übt, ist sie von der Vergabebehörde, von der Alptransit Gotthard AG, ernst zu nehmen, so, wie es sich gegenüber einem Gerichtsentscheid gehört.

Zum Dritten möchte ich vor einem Rollentausch in dieser Geschichte warnen. Machen wir nicht die Rekurskommission zum Täter. Sie hat so, wie ich es sehe, in weniger als drei Monaten entschieden, nachdem die Unterlagen und die Eingaben vorgelegen haben - dies in einer recht schwierigen Sache. Machen wir auch nicht denjenigen, der mit Erfolg Rekurs geführt hat, zum Täter, auch wenn der Entscheid finanzielle Nachteile bringt. Er hat ein demokratisches Recht ausgeübt, dafür darf niemand kritisiert werden. Er kann das Verfahren verlieren, aber er soll nicht im Nachhinein zum Täter umfunktioniert werden.

Zum Vierten: Hüten wir uns davor, jetzt rasch Gesetz und Verfahren anpassen zu wollen. Im Nachhinein halten Schweizer Rat, und dann erst sprechen sie über eine Anpassung der Gesetze, aber nicht während des Verfahrens.

Nun zum fünften und wahrscheinlich schwierigsten Punkt, der Sie betrifft, Herr Bundespräsident: Soll die Politik, soll der Bundespräsident in dieser Verfahrensphase eingreifen? Ich meine, das sei sehr gefährlich. Es läuft ein Rechtsverfahren. Hier darf die Politik grundsätzlich nicht eingreifen. Wenn sie eingreifen will, dann höchstens als Mentor, mit aller Zurückhaltung, um die Parteien zusammenzuführen, aber keinesfalls, um eine Zwangsehe herbeizuführen. In diese Richtung hat sich Kollege Stadler ausgesprochen. Zwangsehen funktionieren nicht, auf dem Bau wissen wir es: Es gibt nicht nur keine Liebesnächte, es folgen grösste Zerwürfnisse und Streit, und auch für den Bauherrn geht die Sache selten gut aus.

Ich meine, das Wichtigste ist, dass nun die betroffene Alptransit Gotthard AG die Sache möglichst rasch entscheidet, sachlich entscheidet und sich gegebenenfalls auch von Vorstellungen löst, dass sie nur mit dem einmal gewählten Unternehmen Verträge machen kann und mit anderen nicht. Hier braucht es auch seitens der vergebenden Behörde die nötige Offenheit zum Wechsel - dann kommt die Sache richtig.