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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Die Neat ist gesamthaft gut unterwegs, es besteht kein Grund, jetzt mit Miesmacherei das öffentliche Vertrauen in die Neat zu untergraben.

Es ist selbstverständlich, dass bei einem derartigen Werk Probleme entstehen. Wer hätte das nicht erwartet? Und es ist unsere Aufgabe, Probleme, die beim Durchführen des Werkes entstehen, anzugehen, sie bestmöglich zu lösen und auch den politischen Konflikt um die Probleme herum zu bereinigen. Auch aus meiner Sicht, nach meiner Beurteilung, ist es so, dass das, was in "Erstfeld" jetzt geschehen ist - Erstfeld selbstverständlich in Anführungs- und [PAGE 914] Schlusszeichen, Herr Kollege Stadler -, der grösste Rückschlag ist, den das Werk erlitten hat. Aber das ist keine Katastrophe. Ich spiele die Probleme nicht herunter. Aber ich versuche, die Dimensionen zu sehen. Es ist auch nicht so, dass die Alptransit Gotthard AG (ATG) einfach schlechte Arbeit geliefert hat, das stimmt nicht. Das hat in diesem Rat auch niemand gesagt, obwohl wir Ihnen immer wieder Bericht darüber erstattet haben. Die ATG hat Vergaben in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Franken vorgenommen und ist mit wenigen Rechtsmitteln über die Runden gekommen.

Die Neat ist ein grosses und ein schwieriges Werk, darum verdient sie es, dass wir uns sachlich damit auseinandersetzen. Wir sind verantwortlich dafür, dass die Sache gut läuft, und sollten uns vor populistischen Entgleisungen hüten. Ich bin auch der Meinung, dass diese Diskussion dem schweizerischen Baugewerbe nicht nützt, sondern ihm sogar schaden könnte. Die Ausgangslage, Herr Reimann, mag durchaus problematisch gewesen sein. Aber unsere Aufgabe ist es jetzt doch wohl, die Probleme zu lösen.

Ich bin auch Mitglied der Neat-Aufsichtsdelegation und hatte dieses Geschäft in diesem Rat als Präsident zu vertreten. Wir haben Ihnen im Einzelnen Auskunft über die Kostenproblematik gegeben. Es hat sich niemand gemeldet, der damit nicht einverstanden gewesen wäre. Ich sehe nicht, was sich jetzt in drei Monaten geändert haben sollte.

Zurück zum Thema Erstfeld, das auch mir Sorgen bereitet: Ich möchte in allererster Linie dem Bundespräsidenten dafür danken, dass er sich jetzt persönlich dieses Verfahrens annimmt. Es ist heute müssig, darüber zu diskutieren, ob man das nicht schon viel früher hätte tun sollen. In der Neat-Aufsichtsdelegation ist diese Meinung schon lange vertreten worden, und die Delegation selber hat diesen Wunsch schon lange ausgesprochen. Ich bin dankbar, dass das Gespräch wenigstens jetzt aufgenommen wird. Ich möchte ebenso deutlich alle Beteiligten bitten, jetzt mitzumachen. Es geht auch um den Ruf der "Bauerei" insgesamt.

Sie gestatten mir eine Bemerkung zur Rolle der Neat-Aufsichtsdelegation. Unsere Aufgabe ist nur die politische Beurteilung. Wir kennen in dieser Funktion die Verfahrensakten nicht. Ich habe sie auch als Präsident nie in Händen gehabt. Das ist zwingend so; ich hatte kein Recht, sie einzusehen. Anders der Bundesrat, das Departement bzw. das BAV und die ATG: Sie kannten selbstverständlich die Akten. Insofern kann die Politik auch heute nicht die volle Verantwortung für die Empfehlung "Wie weiter?" übernehmen. Es fehlt uns das Wissen.

Bei Problemen mit Mehrkosten hat es sich als vernünftig erwiesen, eine kleine "Eselsleiter" zu benutzen, den "VVV-Test" - die Frage nach der Verursachung, nach der Verantwortlichkeit und nach der Vermeidung. Erlauben Sie mir, gestützt darauf wenigstens ein paar Bemerkungen vorzutragen:

Zur Verursachung: Aufgrund des Urteils muss ich sagen - ohne die Akten zu kennen, aber ich kenne das Urteil -: Ich bin enttäuscht und überrascht vom Ergebnis; überrascht darum, weil die ATG bisher gut gearbeitet hat. Aber das Urteil ist ein formell verbindlicher Rahmen; darüber müssen wir nicht diskutieren.

Zur Verantwortlichkeit: Der erste Punkt ist natürlich die Frage, ob bei der Rekurskommission, bei der Urteilsfindung, ein Teil der Verantwortung liegt. Selbstverständlich - und ich sage das deutlich auch mit Blick auf die Diskussionen der letzten Tage - ist es erlaubt, an der Arbeit eines Gerichtes und an einem Urteil Kritik zu üben. Das darf auch der Bundespräsident tun; aber er macht es selbstverständlich nur im Rahmen der Gewaltenteilung.

Es gibt eine Kritik bezüglich Organisation, und ich sage das als ehemaliger Richter: Ich begreife nicht, warum dieser Entscheid so spät gekommen ist. Vielleicht gibt es Gründe, die man uns nicht hat mitteilen können. Aber solange ich diese nicht kenne, muss ich sagen, dass ich nicht begreife, dass es so lange gegangen ist, bis dieser Entscheid gefallen ist. Inhaltlich möchte ich mich aus Respekt vor dem Gericht nicht dazu äussern. Aber ich erwarte, dass das Departement und dass die ATG in den Rechtsschriften, in den Diskussionen mit dem Gericht, in den Diskussionen mit den Parteien diese Punkte, die man möglicherweise kritisieren kann, aufgreifen und ihre Argumente darlegen. Das ist die Ebene, auf der man sich selbstverständlich auseinandersetzen darf.

Der zweite Punkt ist die Verantwortung der ATG; das liegt auf der Hand; die habe ich erwähnt.

Der dritte Punkt ist die Verantwortung der Aufsichtsorgane, das heisst des BAV, des Departementes, des Bundesrates. Wir müssen uns die Frage stellen, ob sie genügend hingeschaut haben. Wir haben ja mehrfach über diese Frage diskutiert. Es klang etwas akademisch, wenn wir uns darüber unterhalten haben, wer Bauherr der Neat ist usw. Aber das sind eben genau die Fragen, bei denen diese sogenannten theoretischen Diskussionen praktische Bedeutung bekommen. Es ist klar, dass auch die Ausgliederung der ATG und der Vergabeentscheide durch die ATG nichts daran ändert, dass der Bundesrat, und zwar der gesamte Bundesrat, die volle Verantwortung für den Vollzug zu übernehmen hat. Das entspricht unserer Verfassung, das gilt; daran lässt sich nicht herumdeuteln.

Was heisst Aufsicht? Aufsicht heisst nicht nur, im Nachhinein zu kritisieren und zu sagen: Dies war nicht gut! Vielmehr bedeutet wohlverstandene Aufsicht, zu begleiten, zu verhindern, vorausschauend Konflikte zu vermeiden. Und wenn es kritische Fälle gibt, wie eben diesen zweiten Vergabeentscheid, dann muss man sich einschalten und helfen. Genauso, wie man heute im Departement diskutiert, ob man allenfalls generell Globalofferten verbieten sollte, kann man sich auch einmischen. Es gibt für mich keinen Grund, das nicht zu tun. Ich meine, dass diese begleitende Aufsicht zu wenig und zu spät gespielt habe, das ist für mich einigermassen klar.

Das waren die Frage nach der Verantwortung und die Frage nach der Verursachung; ich komme zum dritten Faktor, zur Frage nach der Vermeidung. Diesbezüglich haben wir vernünftigerweise zwei Dimensionen anzusprechen:

1. Zu den Lehren für die Zukunft: Wir müssen dafür sorgen, dass künftig solche Dinge nicht passieren. Das hat Herr Jenny zu Recht angesprochen, ich begreife das. Beispielsweise darf ein gleiches Problem bei der Bahntechnik nicht passieren. Das ist ein nächster grosser Test; es gibt noch andere. Ich denke aber auch an die laufende Revision der Gesetzgebung. Auch das hat Herr Jenny meines Erachtens zu Recht angesprochen. Daraus müssen wir lernen.

2. Zu den Lehren für diesen Fall: Was für Auswege gibt es? Ich sehe - ohne Aktenkenntnis - auch nur zwei: erstens einfach direkt einen neuen Vergabeentscheid erlassen und zweitens das Gespräch suchen. Misslingt das Zweite, ist ohnehin wieder nur ein Vergabeentscheid möglich.

Wir können uns jetzt bemühen, Anregungen zu machen, wie man den neuen Vergabeentscheid vielleicht noch besser aufziehen könnte: Man könnte beispielsweise neue Leute von innerhalb, aber auch neue Berater von ausserhalb beiziehen. Selbstverständlich ist das im Departement erkannt und dürfte das so geschehen. Oder wenn das Gericht schon eine Anhörung bietet, warum soll man nicht darauf einsteigen? Ist das nicht eine grossartige Chance, wenn man die Möglichkeit hat, vor dem Gericht mit dem Kontrahenten, mit der Gegenpartei, zu diskutieren und vielleicht sogar den Richter noch dazu zu bringen, zu vermitteln? Ich hoffe, dass eine zweite derartige Chance nicht vertan wird. Eine weitere Möglichkeit ist warten, bis am 1. Januar 2007 das neue Bundesverwaltungsgericht im Amt ist, und dort kann man vielleicht einen anderen Richter finden. Das ist nicht eine Frage der Personen, aber vielleicht eine Frage der Konstellation; möglicherweise sind es aber auch dieselben Richter.

Der zweite Weg ist, das Gespräch zu suchen: Das ist erlaubt, das ist auch im öffentlichen Recht erlaubt, ich möchte das mit aller Klarheit festhalten. Es ist eine gute Tradition in diesem Land. Ich habe das selber in Vergabeverfahren gemacht, ich habe es als Richter, ich habe es in der Kantonsregierung erlebt: Das ist selbstverständlich erlaubt, aber selbstverständlich nur im Rahmen des Gesetzes, eben dort, wo das Gesetz Spielraum bietet, und immer nur unter der [PAGE 915] Letztverantwortung der Behörde. Das sind die beiden wichtigsten Voraussetzungen.

Genau dieses Modell hat das Parlament eingeführt, als es im Verwaltungsverfahrensgesetz Artikel 33b eingefügt hat. Diese Bestimmung ist rechtskräftig, ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt, genau dieses Modell; also nicht Mediation à tout prix, sondern die Vermittlungsfunktion ist primäre, noble Aufgabe der Behörde. Es ist aber auch erlaubt, Dritte beizuziehen. Ein Grund dafür kann sein, dass der Bundesrat möglicherweise sagt: Ich will das nicht selber machen. Das ist legitim. Er darf einen Beauftragten dazu einsetzen; ich habe in der Kantonsregierung ein solches Verfahren erlebt mit einem Bundesrat, der so vorgegangen ist. Dieser Beauftragte braucht dann aber den Schutz und Schirm des Bundesrates oder des Bundespräsidenten, damit er Erfolg haben kann, er braucht das Engagement, er muss spüren, dass der Chef, der Auftraggeber, hinter ihm steht. Ich habe den Eindruck, dass Herr Bundespräsident Leuenberger auf diesem Weg, glaube ich, vernünftige Lösungen finden kann. Die Parteien dürfen sich unter dieser Voraussetzung einigen; sie dürfen auch die Beschwerden zurückziehen. Ich hoffe, der Bund sei dann grosszügig bei der Kostenregelung.

Eine letzte Bemerkung: Es ist nicht nur eine Frage dieses Verfahrens, sondern auch flankierender Verfahren. Wir müssen alles unternehmen, um den Gesamtprozess Neat zu beschleunigen, sei es auch nur mit Blick auf die Verlagerungspolitik. Das kann allerdings dann mehr kosten, dessen müssen wir uns bewusst sein.