Maissen Theo · Ständerat · 2006-10-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich höre die Schalmeienklänge von meinem Kollegen und Kommissionssprecher Schmid schon. Aber wir müssen die Texte genau lesen. Es ist so, dass es in Absatz 3, dessen Streichung ich beantrage, ganz klar heisst: "Sie erlassen insbesondere Vorschriften ...." Dann wird relativ detailliert aufgeführt, was hier zu machen ist. Da kann man sich fragen - Sie werden sich das nach meinen Ausführungen auch überlegen -, ob damit Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung nicht doch mehr als geritzt ist.
Die Situation ist die, dass die Ideen, die in Absatz 2 enthalten sind, dass diese Revisionsbestrebungen bereits seit längerer Zeit von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren und von der Konferenz kantonaler Energiefachstellen diskutiert werden. Nun hat aber über die Inhalte von Absatz 2 hinaus die UREK doch in letzter Sekunde und ohne intensive Auseinandersetzung mit den Kantonen diesen Absatz 3 verfasst. Mein Antrag geht nun dahin, dass im Grunde genommen die Kernidee von Absatz 3 in genereller Form in Absatz 2 enthalten sein soll. Und zwar geht es um den Anteil der nichterneuerbaren Energien am zulässigen Endenergiebedarf; dass man dort diese Grenze setzt, dass die Kantone entsprechende Vorschriften machen können, was an nichterneuerbaren Energien zulässig ist. Da sind dann die Kantone zuständig, die Detailvorschriften zu erlassen. Mit diesem Antrag, den ich zu Absatz 2 mache, erübrigen sich die Detailvorschriften in Absatz 3.
Es ist offensichtlich, dass die Formulierung bzw. der Ansatz in Absatz 3 sachlich falsch ist. Mit der Idee, die ich Ihnen vorbringe, dass man das Kernelement von Absatz 3 in Absatz 2 einfügt, sind jedoch die Anliegen der Kommission erfüllt.
Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, wenn hier über die Vernehmlassung der Kantone informiert worden ist, dass es ein ganz klares Ergebnis gibt: 22 Kantone haben Absatz 3 abgelehnt, also 22 der 26 Kantone sind ganz klar gegen diesen Absatz 3.
Ich möchte Ihnen mit der Ergänzung in Absatz 2 nun eine Brücke bauen, damit ein wesentlicher Teil oder ein Kernelement der Idee der Kommission doch nicht verlorengeht. Ich möchte noch eine Bemerkung grundsätzlicher Art zu Absatz 3 machen: Die Bestimmung trägt, wie man sieht, wenn man das von einer anderen Seite betrachtet, auch den technologischen Entwicklungen und den Vollzugserfahrungen nicht Rechnung. Vorschriften, die heute angeblich als gut erachtet werden, erweisen sich morgen möglicherweise schon als überholt. Die Kantone handhaben das so: Sie unterziehen ihre Mustervorschriften aufgrund neuer Erkenntnisse regelmässig einer Überprüfung und passen sie an. Es ist daher falsch, wenn wir nun auf Gesetzesebene beim Bund solch differenzierte Formulierungen machen, die sich dann sehr bald als überholt erweisen werden, und dann müsste das eidgenössische Energiegesetz wieder angepasst werden. Das ist keine elegante und effiziente Gesetzgebung.
Ich möchte nur noch etwas zu den Ausführungen von Frau Kollegin Simonetta Sommaruga im Rahmen unserer Debatte sagen: Sie hat von einem "Kompetenzgerangel" gesprochen; dieses Gerangel wurde von den Kantonen nicht gesucht, wenn man dem überhaupt "Gerangel" sagen kann. Die Kantone, das können wir feststellen, nehmen ihre Aufgaben wahr, aber in massgeschneiderter Weise. Wenn also nicht alle Kantone alle denkbaren Effizienzmassnahmen umsetzen, dann hat das seine ganz spezifischen, je nach Kanton eben unterschiedlichen Gründe. Wir dürfen aber feststellen, dass die Kantone die Massnahmen überall dort umgesetzt haben, wo Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Wesentlich ist also nicht, ob alle 26 Kantone die Massnahmen einheitlich umsetzen, sondern dass die Massnahmen dort umgesetzt werden, wo sie etwas bewirken können.
Ich muss nochmals unterstreichen, dass sich 22 Kantone gegen die vorliegende Bestimmung, gegen diesen Absatz 3, ausgesprochen haben. Im Rahmen der von der Kommission durchgeführten Vernehmlassung ist es den Kantonen gelungen aufzuzeigen, dass sie ihre Hausaufgaben erledigt haben - die Kommission hat die Unterlagen - und zudem neue, weitere Massnahmen für die Zukunft diskutieren und einführen. Wenn 22 Kantone zu einer solchen Bestimmung Nein sagen, dann sollten wir als Ständerat diese Haltung der Kantone und der Konferenz kantonaler Energiedirektoren respektieren.
Ich bitte Sie deshalb - zumal ich eine entsprechende Anpassung von Absatz 2 vorschlage -, dass wir hier eine klare Haltung einnehmen und Absatz 3 streichen. Respektieren wir als Ständerat die Haltung der Kantone, im Bewusstsein, dass mit dem Antrag der Kommission Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung meiner Auffassung nach mehr als nur geritzt wird.
Danke für die Unterstützung meiner Anträge.