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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-12-04

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-04

Wortprotokoll

Das Budget 2007 ist erstmals aufgrund des neuen Rechnungslegungsmodells erstellt worden. Was bedeutet das für Sie?

Rein optisch haben Sie anstelle des dicken Budgetbuches einen Schuber mit fünf Bänden erhalten. Wesentlich ist jedoch nicht die Form, sondern der Inhalt. Ich werde aus Zeitgründen selbstverständlich nicht auf viele Details des neuen Rechnungslegungsmodells eingehen können, aber ich glaube, ein paar Fakten sollte ich doch in Erinnerung rufen.

1. Die neue Rechnungslegung basiert auf den internationalen Rechnungslegungsnormen für Staatswesen, kurz Ipsas genannt, das heisst, sie ist nicht mehr eine simple Einnahmen- und Ausgabendarstellung, sondern die Erträge und die Aufwendungen werden wenn immer möglich periodengerecht abgegrenzt.

2. Die Rechnung ist eine Bruttorechnung, das heisst, das gesamte Haushaltvolumen nimmt leicht zu, weil vereinzelte Saldierungen nicht mehr vorgenommen werden. Die Differenz zur bisherigen Nettorechnung macht etwa 1,7 Prozent des Budgetvolumens aus. Dies bedeutet im Klartext, dass wir in den vergangenen Jahren rund 800 Millionen Franken - eben 1,7 Prozent - mehr ausgegeben haben als in der Staatsrechnung dargestellt.

3. Neu ist auch die Verrechnung von Leistungen unter den Bundesämtern. Die gegenseitig verrechneten Beträge summieren sich auf rund 2,3 Milliarden Franken, wobei der Löwenanteil auf die Unterbringung und die Informatik entfällt. Die im Band 1 aufgeführten ordentlichen Einnahmen und Ausgaben von 55,9 bzw. 55,3 Milliarden Franken weichen deshalb von den in Band 2 aufgeführten Beträgen, bei denen diese Verrechnungen nicht saldiert wurden, um rund 2,3 Milliarden ab.

4. Der im Bundesbeschluss I aufgeführte Ertragsüberschuss von 606 Millionen Franken, der sich aus einem Aufwand von 55,3 Milliarden und einen Ertrag von 55,9 Milliarden Franken errechnet, liegt ebenfalls um rund 300 Millionen unter dem im Überblick von Band 1 des Voranschlags aufgeführten Betrag von 918 Millionen. Diese Differenz erklärt sich im Wesentlichen aus dem Einbezug der Kreditsperrenbeträge auf laufenden Ausgaben und aus dem Einbezug der Investitionsrechnung. Wenn Sie mit dieser Erklärung Mühe haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass während unserer Budgetdebatte im Vorraum des Ratssaals eine zweisprachige Auskunftsstelle der Eidgenössischen Finanzverwaltung unterhalten wird. Wenn Sie also weitere Erklärungen zur [PAGE 1633] Rechnungslegung benötigen, können Sie diese dort einholen.

5. Die Eröffnungsbilanz ist noch nicht erstellt. Sie wird erstmals per Ende 2006 erstellt werden. Erst dann werden wir nach allen Neubewertungen der Aktiven und Passiven wissen, über wie viele Aktiven unser Staat tatsächlich verfügt und wie hoch der Fehlbetrag der Bilanz ausfallen wird; dieser belief sich Ende 2005 noch auf 94 Milliarden Franken.

Nun aber zum eigentlichen Budget: Ausgangsbasis des Budgets 2007 ist wiederum die Einschätzung des wirtschaftlichen Umfeldes im nächsten Jahr. Ihre Kommission hat die Annahme der Verwaltung übernommen, das heisst, das Bruttoinlandprodukt soll im nächsten Jahr real um 1,5 Prozent wachsen, die Inflation etwa 1 Prozent betragen, und die Zinsen sollen leicht ansteigen, am Geldmarkt von heute etwa 1,9 Prozent auf durchschnittlich 2,2 Prozent, am Kapitalmarkt von heute 2,3 Prozent auf 3 Prozent. Die Entwicklung der Währungen wird leicht pessimistischer eingeschätzt, das heisst, der Euro soll gegenüber dem heutigen Stand um rund 2 Prozent auf Fr. 1.55 sinken, der US-Dollar hingegen leicht um 4 Prozent auf Fr. 1.25 ansteigen.

In Bezug auf die im Budget vorgeschlagene Lohnerhöhung sei daran erinnert, dass die Teuerung im November dieses Jahres ein halbes Prozent betrug und im Dezember wahrscheinlich noch leicht ansteigen, aber kaum die 1,2 Prozent erreichen wird, die als Teuerungsausgleich vorgesehen sind. Man kann anderer Meinung sein, aber wie die jüngsten Erfahrungen gezeigt haben, lohnt sich ein Disput darüber nicht. Die Annahmen über das wirtschaftliche Umfeld im nächsten Jahr spielen auch keine entscheidende Rolle, denn ein Grossteil der Steuererträge wird vom Konjunkturverlauf dieses Jahres, nämlich des Jahres 2006, bestimmt. Dank des guten Geschäftsganges der Unternehmen, der zunehmenden Beschäftigung und der Lohnzuwächse sind die Aussichten für 2007 in dieser Beziehung relativ günstig.

Sollten die Einnahmen stärker als geplant wachsen, wird sowieso wieder ein grosser Teil davon automatisch als Transfer an die Kantone gehen, was eine Zunahme der Ausgaben des Finanzdepartementes bedeutet. Wir können die Einnahmen auch nicht im gleichen Ausmass beeinflussen wie die Ausgaben, jedenfalls nicht kurzfristig. Dies lässt sich auch an der Anzahl Minderheitsanträge ablesen, die sich mit einer Ausnahme alle auf die Ausgaben beziehen. Was die Schuldenbremse anbelangt, weise ich darauf hin, dass jeweils keine Nachkalkulation erfolgt: Auch wenn das effektive Wirtschaftswachstum wesentlich von unseren Annahmen abweichen sollte, wird im Nachhinein keine neue Rechnung für die Schuldenbremse erstellt.

Nun, wie sieht das Budget für das nächste Jahr aus? Gegenüber der letzten Rechnung, der Rechnung des Jahres 2005, liegen die ordentlichen Einnahmen mit knapp 56 Milliarden Franken um 4,7 Milliarden bzw. 9,2 Prozent höher, die Ausgaben sollen gegenüber 2005 um 3,7 Milliarden bzw. 7,2 Prozent auf 55 Milliarden Franken ansteigen. Ich habe schon eingangs erwähnt, dass ein Teil dieses Zuwachses auf die Anwendung der Bruttorechnung anstelle der Nettobetrachtung zurückzuführen ist. Das Budget 2007 sieht unter Einbezug der von der Finanzkommission beantragten Änderungen einen Überschuss von 935 Millionen Franken vor. Es ist damit schuldenbremsenkonform. Diese Überschüsse dürften aber nur von kurzer Dauer sein, denn bereits für 2008 zeichnet sich aufgrund des Finanzplans 2008-2010 wieder eine Verschlechterung ab. Bereits im Jahre 2008 drohen wieder umfangreiche ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von rund 4 Milliarden Franken. Zudem ist bekannt, dass sich am Rande der Staatsrechnung weitere Milliardenlöcher öffnen, für die der Staat eines Tages geradestehen wird, selbst wenn noch keine entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen. Auch unser Finanzminister warnt ja vor der bevorstehenden Ausgabenexplosion, die bis 2010 zu einer Neuverschuldung in Milliardenhöhe führen könnte. Wir sind somit trotz des budgetierten Überschusses noch weit davon entfernt, substanziell Schulden abbauen zu können.

Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates weicht der Budgetvorschlag unserer Räte nur marginal ab; der Aufwand nimmt um 51 Millionen Franken stärker zu, die Erträge um 67 Millionen Franken; die Mehrausgaben sind dabei im Wesentlichen auf Nachmeldungen für die Pandemievorsorge zurückzuführen.

Wie sieht der Antrag unserer Kommission im Vergleich mit den Anträgen der ständerätlichen Finanzkommission aus? Ich darf feststellen, dass nur eine einzige Differenz geschaffen wurde. Sie betrifft die Kürzung der Ausgaben für die Beratertätigkeit, über die ja gerade die GPK des Ständerates kürzlich einen ausführlichen Bericht erstellt hat. Wenn wir uns bei unseren Budgetdiskussionen weitgehend den Anträgen der Finanzkommission anschliessen, werden wir wesentlich weniger Differenzen zu bereinigen haben als im letzten Jahr. Das gibt mir auch Gelegenheit, Sie darauf hinzuweisen, dass im Falle von unüberwindlichen Differenzen im Differenzbereinigungsverfahren nicht etwa das Budget dahinfällt, sondern der jeweils tiefere Betrag beider Räte zum Zuge kommt.

Gegenüber dem Budgetvorschlag der Räte beläuft sich das Total der mit Minderheitsanträgen zur Diskussion gestellten Mehrausgaben auf maximal 0,3 Prozent. Die vorgeschlagenen Kürzungen belaufen sich ebenfalls auf maximal rund 0,3 Prozent der Ausgaben. Wir sind uns somit, was die gewünschten Mehrausgaben und Ausgabenkürzungen anbetrifft, schon sehr nahegekommen.

Ich habe meine Zeit schon fast aufgebraucht; ich möchte Ihnen deshalb nur noch das Ergebnis der Budgetberatung in der Kommission bekanntgeben: Dem Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2007 wurde mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde dem Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2007 zugestimmt. Der Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2007 des ETH-Bereichs wurde mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Einzig der Bundesbeschluss IV über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2007 wurde einstimmig bewilligt.

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