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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-10-04

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04

Wortprotokoll

Wir haben zwar vorgestern grundsätzlich einige Vorstösse über die Thematik des Grenzwachtkorps und der Sicherheit an der Grenze abgehandelt. Der meinige ist unter die Räder geraten. Ich möchte trotzdem jetzt noch einmal darüber sprechen.

Ich möchte an der Motion festhalten. Ich bin mit der Stellungnahme des Bundesrates natürlich nicht ganz zufrieden; aber ich freue mich, dass der Bundesrat immerhin anerkennt - er hat ja schliesslich für diese Stellungnahme auch dreiviertel Jahre gebraucht -, dass Grenzkontrollen einen wirksamen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit und zur Unterbindung der illegalen Einwanderung darstellen.

Der Bundesrat anerkennt auch einen Unterbestand von 200 Grenzwachtbeamtinnen und -beamten. Mit respektablen Argumenten erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, weshalb die proponierten Alternativen zur Aufstockung des Grenzwachtkorps derzeit nicht infrage kommen können.

Dass die Probleme der illegalen Einwanderung und der Gefährdung der inneren Sicherheit nach wie vor zu den wichtigen Sorgen unserer Bevölkerung zählen, kann vom Bundesrat wohl auch nach der letzten Abstimmung nicht negiert werden. Es ist absolut unbestritten, dass die im Verhältnis zur Lage erforderliche Kontrolldichte an der Grenze absolut ungenügend ist. Sie haben dies, Herr Bundesrat, hier bestätigt. Es herrscht an unserer Grenze ein eigentlicher Kontrollnotstand. Dem gesteigerten Verkehr, der zunehmenden Professionalität der Gesetzesbrecher wird überhaupt nicht Rechnung getragen; es besteht dringender Handlungsbedarf.

In der Stellungnahme zeigt die Regierung einen wesentlichen Schritt zur Lösung dieser Probleme auf, nämlich die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Lösung wird dann aber gerade wieder relativiert, indem das Problem in einen grösseren Zusammenhang integriert und an die unendliche Geschichte "Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" angeknüpft wird.

Die Interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz (Usis) ist als Ablagekasten für die angesprochene Problematik gewählt worden. Ich finde das nicht zweckmässig. In der Stellungnahme wird ein Schlussbericht bis Ende Februar 2002 in Aussicht gestellt. Inzwischen hat sich der Projektleiter im Rahmen des "Personalflüchtlingsprogrammes" im Bundesamt für Polizei aus dem Netz abgemeldet. Der Endtermin für den Usis-Bericht ist vor allem deshalb um ein ganzes Jahr verschoben worden, und nicht allein wegen des vom Departementsvorsteher vorgestern erwähnten Projektes "Polizei XXI". Nach einer Auskunft, die ich vor einiger Zeit aus Ihrem Departement erhalten habe, wird die Frage der Grenzwächter im Rahmen von Usis auch diskutiert - aber ausserordentlich marginal, es ist überhaupt kein zentraler Punkt.

Wegen des dringlichen Handlungsbedarfs lässt sich kein Zuwarten bis ins Jahr 2003 rechtfertigen, wenn wir nicht weitere schwere Nachteile in Kauf nehmen wollen. Ich gebe Ihnen auch zu bedenken, dass GWK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht von der Strasse weg engagiert werden können. Bevor sie eingesetzt werden können, müssen sie einen einjährigen Lehrgang absolvieren. Es ist eine Monopolausbildung, es gibt nur eine Schule. Mit der Rekrutierungszeit vergehen ab Beschlussfassung zwischen eineinhalb und zwei Jahre, bis die neu bewilligten Mitarbeiter operativ eingesetzt werden können.

Aber auch bezüglich der Konkurrenzfähigkeit des GWK auf dem Arbeitsmarkt ist Handlungsbedarf angezeigt. So halten die Anfangssaläre der GWK-Mitarbeiter keinerlei Vergleichen stand. Sie müssten dringlich angepasst werden, wenn wir vermeiden wollen, dass vom GWK ausgebildete Mitarbeiter z. B. in die Polizeikorps abgeworben werden. Aber in dieser Frage, Herr Bundesrat, haben Sie uns ja erfreuliche Nachrichten bekannt geben können. Mit der Motion wollen wir Ihnen für Ihre Auseinandersetzungen im Bundesrat den Rücken stärken.

Es ist darauf hinzuweisen, dass z. B. bei der Umsetzung der LSVA, die ja auch auf ausländischen Lastwagen erhoben werden wird, das GWK mit dem Vollzug beauftragt ist. Dadurch stehen für die eigentlichen grenzpolizeilichen Aufgaben noch weniger Kräfte zur Verfügung.

Im grossen Rahmen gesehen müsste die Zukunft des GWK als einer Grenzpolizei nach meiner Meinung eher beim EJPD liegen. Wir müssen uns langsam vom Bild des biblischen Zöllners als langem Arm des Steuervogtes lösen. Aber diese Aufgabe können wir getrost der Usis überlassen, welche dann auch noch über allfällige Ansprüche des VBS [PAGE 1145] befinden muss. Es ist ja ein Unterbestand da, das ist bekannt. Trotzdem werden laufend Grenzwächter nach Kosovo geschickt. Es sind nicht viele, aber wenn man zu wenig Leute hat, sollte man nicht noch mehr abziehen.

Hier und jetzt muss der Bundesrat handeln. Die Phase der Prüfungen ist mit der Erkenntnis eines Unterbestandes von 200 Mitarbeitern meines Erachtens abgeschlossen. Jetzt drängt sich die Handlungsphase auf. Der Bundesrat muss Beschluss fassen, handeln und das GWK um diese 200 Stellen aufstocken. Die dafür benötigten Mittel von 20 Millionen Franken halten in der Kosten-Nutzen-Rechnung jedem Vergleich stand.

Ich halte deshalb an der Motion fest und bitte Sie um Ihre Unterstützung.