AB 68956
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-06
Wortprotokoll
Mit diesen Minderheitsanträgen soll erreicht werden, dass die Beschaffung von Rüstungsmaterial sowie der Bereich "Ausrüstungsmaterial und Erneuerungsbedarf" marktgerechter und kostengünstiger gehandhabt werden. Mit einer Budgetkürzung von 10 Prozent können rund 100 Millionen Franken Einsparungen beim Budget 2007 gemacht werden, und zwar - davon sind wir überzeugt - ohne dass der Beschaffungsumfang reduziert werden muss.
Herr Kommissionssprecher Kaufmann hat in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass die Linke am meisten Kosteneinsparungen beim Budget 2007 vorschlägt. Diese Minderheitsanträge sind ein Pfeiler dieser Einsparungen, welche die Linke vorschlägt. Unsere Anträge auf Ausgabenerhöhungen beim Budget 2007 sind daher finanziert, das auch innerhalb dieses Austeritätsbudgets 2007.
Auch das VBS soll also das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) anwenden und kostenminimierend beschaffen, wie dies die meisten Gemeinden und Kantone seit Jahren mit Erfolg tun. In jüngster Zeit haben mehrere Beispiele aufgezeigt, dass beim VBS leider noch nicht in allen Fällen rechtmässig und wettbewerbsorientiert beschafft wird.
1. Beim Helikopter wurde die Gewichtung und Priorisierung der Zuschlagskriterien während des laufenden Verfahrens von Transport auf Schulung verändert. Daraus resultierte ein teureres Produkt. Die Voruntersuchung der Wettbewerbskommission ist am Laufen.
2. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hielt im Jahresbericht 2005 fest, dass die Armeeapotheke beim Beschaffungswesen in mehreren Fällen die gesetzlichen Vorgaben nicht einhielt. Das Gesetz schreibt den Grundsatz des freien Wettbewerbs vor. Wenn dieser fehlt, kommt die freihändige Vergabe zum Zuge, und zwar nur dann, wenn diese zulässig ist. Die Finanzkontrolle prüfte vierzehn freihändig vergebene Aufträge und kam zum Schluss, dass bei einigen der freie Wettbewerb durchaus angezeigt gewesen wäre. Die freihändige Vergabe muss restriktiv gehandhabt werden. Sie ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren.
Weiter gab die Finanzkontrolle Empfehlungen ab, dass bei repetitiven Aufträgen - diese sind bei Armeebeschaffungen sehr häufig - mit Blick auf die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung Mehrjahresverträge abgeschlossen werden sollen und dass bei Erstaufträgen von Grossbeschaffungen, die häufig sind, mit möglichen grösseren Folgeaufträgen zu Beginn ein Gesamtvolumen mit Nachfolgeoptionen auszuschreiben ist. So könnten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, je nach späterem Bedarf diese Optionen kostengünstiger einzulösen oder aber darauf zu verzichten.
Im Zusammenhang mit den freihändigen Vergaben warf die Finanzkontrolle die Frage auf, inwiefern der Ausnahmefall gemäss Artikel 3 BoeB überhaupt anwendbar ist. Die Finanzkontrolle kam zur Auffassung, dass diese Ausnahme [PAGE 1684] bei keinem der geprüften Geschäfte zutraf. Das BoeB wird also zu oft nicht oder zu wenig wettbewerbsorientiert angewendet.
Ein weiterer Fall ist die Beschaffung des Béret-Emblems. Bei diesem Emblem, das die Bérets unserer Soldatinnen und Soldaten ziert, wurden die Zuschlagskriterien völlig falsch eingesetzt. Die Finanzkommission konnte sich davon überzeugen. Der Preis wurde nämlich mit bloss 30 Prozent, die Qualität hingegen mit 70 Prozent eingesetzt. Dabei enthält das Submissionsgesetz eine einschlägige Bestimmung, die lautet: "Der Zuschlag für weitgehend standardisierte Güter kann auch ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen." Mit anderen Worten: Das BoeB sieht vor, dass das Zuschlagskriterium Preis bei Standard- oder Massengütern mit bis zu 100 Prozent gewichtet werden kann, wobei Qualitätskriterien höchstens marginal gewichtet werden können. Denn die Gewährleistung der Qualität kann in solchen Fällen bereits über die Eignungskriterien erfolgen.
Ebenso ist gemäss früheren Grundsatzdiskussionen in diesem Parlament auf teure Helvetisierungen zu verzichten. Die PC21-Beschaffung des Bundesrates ist diesbezüglich ein besonderer Sündenfall. Ich habe dagegen motioniert. Ferner ist überhaupt von Hoflieferanten abzusehen, und die Verfahren sind wettbewerbsorientiert zu konzipieren. Das heisst: Es muss auch einmal das offene Verfahren durchgeführt werden, auch wenn es aufgrund des Gesetzes noch nicht zwingend ist, jedoch damit ein tieferer Preis erzielt werden kann. Insbesondere ist das freihändige Verfahren aber grundsätzlich äusserst restriktiv anzuwenden, die dort möglichen Rabatte, Optionen und Mehrjahresverträge hingegen sind extensiv als Instrumente zur Kostensenkung systematisch anzuwenden.
Gemäss den Anträgen der Minderheit soll es bezüglich Volumen kaum Reduktionen in den Beschaffungsvorhaben geben. Das heisst: Diese können im vorgesehenen Lieferumfang erfolgen, wenn die Verfahren gesetzmässig und zugunsten des Wettbewerbs durchgeführt werden und wenn die Eignungs- und Zuschlagskriterien fach- und zeitgerecht gehandhabt werden.
Zusammengefasst: Wettbewerb und Preis sollen vermehrt dominieren, auch beim Rüstungsmaterial. Nur über den Druck der Budgetmittel - das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt - können die Beschaffungsstellen dazu gebracht werden, die Verfahren wirklich zeit- und fachgerecht und gesetzmässig zu gestalten. Optimierungspotenzial wurde sogar vonseiten von Bundesrat Schmid zugestanden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, unsere Minderheitsanträge zu unterstützen.