Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07
Wortprotokoll
Es ist zweifellos das Verdienst der GPK-SR, auf ein Problem hingewiesen zu haben, das uns vielleicht etwas unters Eis geraten ist. Denn es stimmt, dass Beratungsleistungen einen grossen Stellenwert im Ausgabenbereich des Bundes einnehmen. Der Bericht der GPK operiert allerdings zu Recht mit ungefähren Zahlen. Wir werden vonseiten des Bundesrates bis im Februar 2007 zu diesem Bericht Stellung nehmen. Wir werden auch [PAGE 1706] aufzeigen, dass gewisse Annahmen,wie sie in diesem Bericht stehen, nicht zutreffend sind. Wir werden darlegen, dass es - wie auch in allen privaten Unternehmen und Betrieben - Beratungsaufträge braucht, vor allem im Bereich der Informatik; das ist ein Bereich, der sehr stark dem Wandel unterworfen ist und wo immer wieder angepasst werden muss, vor allem auch im Bereich der Software. Wir werden nachweisen, dass es viele Beratungsleistungen gibt, die nur punktuell, in einzelnen Fällen, erforderlich sind, und alle anderen Fälle, in denen es eben permanente Beratung braucht. Kurz und gut: Wir werden die Zahlen und Fakten auf den Tisch legen, und wir werden Ihnen zeigen, dass die Annahmen der GPK etwas überzeichnet sind.
Nichtsdestotrotz sind Massnahmen nötig. Wir glauben allerdings, dass wir das Problem bereits erkannt haben, indem die Beratungsleistungen im Gegensatz zu dem, was behauptet wird, in den letzten Jahren ab- und nicht zugenommen haben. Dafür sind verschiedene Umstände massgebend. Es hängt auch davon ab, wie man Beratungsleistungen eben definiert und wann man solche Beratungen einfordert. Ich darf in Klammern sagen, dass das Parlament teilweise auch noch ein bisschen damit zu tun hat; denn es sind heute über 1400 Vorstösse aus seinem Schoss hängig, und viele davon müssen mit Beratungsleistungen abgearbeitet werden.
Nun zum Budget 2007: Da gibt es zwei Sichtweisen, Beratungsleistungen darzustellen. Die eine Sicht ist die sogenannte Kontosicht. Das ist die Sicht, bei der alle Aufwendungen für Beratungen addiert werden, und dann kommen Sie auf einen Betrag von 430 Millionen Franken. Das andere ist die Kreditsicht; das ist diejenige, die wir Ihnen im Voranschlag präsentieren. Es ist die Beratung im engeren Sinne, für die wir 170 Millionen Franken vorschlagen.
Nun beziehen sich beide Anträge auf diese 170 Millionen, das heisst auf die Kreditsicht. Der Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit möchte diesen Betrag um 10 Prozent senken. Der Antrag Föhn geht weiter; er möchte den Betrag auf 130 Millionen senken und damit um etwa 20 Prozent kürzen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Kürzungen nicht nötig sind, dass man diese Beratungsleistungen plant und vorgesehen hat. Die Projekte sind auch schon avisiert. Man weiss also zum Voraus, wofür diese Ausgaben geplant sind. Es handelt sich um Projekte in allen Departementen, vorzüglich auch im EDI im Rahmen der Prävention und von Grundlagenarbeiten für die Sozialversicherungen; dann beim VBS, wo allerdings eine Vorleistung erbracht wurde, auf die Herr Hutter aufmerksam gemacht hat; dann natürlich vor allem auch beim UVEK, wo eine ganze Reihe von Aufträgen bereits unterwegs ist.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, die Minderheit der Kommission zu unterstützen.