Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-04
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-04
Wortprotokoll
Weil Herr Maitre gesagt hat, es liege ein Missverständnis vor und der Vorstoss wolle die Stiftung eigentlich nicht verhindern, habe ich den Text nochmals gelesen. Weil die Stiftung etwa einen Drittel des Goldes braucht und Sie sagen, Sie wollten die gesamten Erträge dieses Drittels brauchen, entstand dieser Eindruck. Ich stelle jetzt aber fest - es stimmt, was Herr Maitre gesagt hat -, dass Mitglieder der CVP-Fraktion in der ständerätlichen Kommission dafür eingetreten sind, dass dies nicht die Meinung gewesen sei.
Hätte man die Gelder, die für die Stiftung bestimmt sind, nur für das IKRK verwendet, hätte der Bundesrat durchaus gewisse Bedenken gehabt. Wir sind der Meinung, dass so etwas die Unabhängigkeit des IKRK, das nicht von einem einzigen Land oder einer einzelnen Finanzierungsquelle abhängig sein will, doch tangieren könnte. Es könnte auch dazu führen, dass andere Länder sagen würden, das IKRK habe ja jetzt genügend Geld und sie könnten künftig selbst Geld sparen. Wenn nur noch wenig Geld für die Stiftung übrig bliebe, würde sie damit unmöglich. Das würde der Bundesrat sehr bedauern, denn trotz der Kontroverse ist er nach wie vor der Meinung, dass die Stiftung für unser Land etwas Gutes, Vernünftiges und Wichtiges ist. Das hätte natürlich die Beratungen der WAK etwas erschweren können; das haben Sie selber gesagt.
Wir sind aber nicht der Meinung, es sei unmöglich, dass die Stiftung gewisse Gelder an das IKRK geben könnte, denn das IKRK kann sich durchaus um Stiftungsprojekte oder auch um Soforthilfeprojekte bewerben. Seit ich Bundesrat bin, habe ich es mehrfach erlebt, dass das IKRK irgendwann gegen Ende Jahr plötzlich meldete, es brauche für Nothilfe in Rwanda oder anderswo dringend 10 Millionen Franken und kriege sie nicht; man habe an Weihnachten über Nachtragskredite beschliessen müssen. Da könnte die Soforthilfe natürlich beim heute vorgesehenen Stiftungszweck funktionieren. Es ist in der Tat so, dass die WAK-SR die Frage vertieft prüft, ob die Stiftung grundsätzlich dem IKRK ständig einen angemessenen Betrag zusprechen könnte. Wenn es die Stiftung wäre, wäre es eine politisch unabhängige Institution; dann wäre auch das Argument der Beeinflussung durch einen Einzelstaat entschärft, und der Durchfluss durch die Stiftung wäre sogar ein Vorteil. Es ist also durchaus denkbar, dass im Rahmen der Stiftung auch die Frage des IKRK vertieft zur Diskussion steht.
In diesem Sinne hätte ich selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, dass man den Vorstoss als Postulat überweist.