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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07

Wortprotokoll

In der Tat ist dieser Antrag nicht so harmlos, wie er daherkommt. Die Minderheit will zwei neue Elemente in dieses Gesetz hineinbringen; sie will nämlich einerseits einen Mindestausgleich festlegen, andererseits will sie mit diesem Mindestausgleich einen Prozentsatz verbinden, und zwar zulasten des Arbeitgebers. Das ist in der Tat nichts Harmloses.

Der Bundesrat hat dem Parlament aus folgenden Gründen keinen zwingenden ausserordentlichen Teuerungsausgleich vorgeschlagen:

1. Ich erinnere Sie daran, dass die dringliche Revision im Jahr 2004 den zwingenden Teuerungsausgleich für die Rentenbeziehenden aufgehoben hat.

2. Seit längerer Zeit haben die aktiven Versicherten keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Anpassung der Bezüge an die Teuerung. Der Bund gewährt einen Ausgleich, wenn die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse es erlauben. Er berücksichtigt auch die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Es ist derzeit in der Tat auch ein Thema, das von den Verbänden lanciert ist. Die heutige aktive Generation muss ihre eigenen Leistungen vollständig selber finanzieren und zusätzlich dazu beitragen, die Publica zu konsolidieren. Vor diesem Hintergrund dürfen die laufenden Renten, die nie vollständig finanziert wurden, nicht in ausserordentlicher Weise an die Teuerung angepasst werden.

Dies ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, der Mehrheit zu folgen.