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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-12-07

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-07

Wortprotokoll

Zuerst einmal zur Frage: Warum 15 Prozent Schwankungsreserve? Das wurde uns in der Kommission schon in der ersten Lesung als notwendig erläutert, als eine Zielgrössenordnung, die im Falle der Bundespensionskasse notwendig sei, weil auf 50 000 versicherte Aktive 43 000 Rentenbezüger kämen. Das sei ein Verhältnis 1 zu 1,2, währenddem in der Privatwirtschaft, wo eine Schwankungsreserve von 7 bis 8 Prozent schon als recht komfortabel angesehen wird, das Verhältnis 3,2 zu 1 sei und nicht 1,2 zu 1. Das haben wir dann übernommen.

Nun zur Frage, wann dieser Teuerungsausgleich ermöglicht werden soll. Herr Schelbert, ich unterstelle Ihnen nicht - nachdem Sie ja jetzt wiederum sehr grosszügig waren, nachdem Sie vorher schon die Arbeitgebergarantie des Bundes sehr grosszügig interpretiert haben -, dass Sie bewusst eine Politik der leeren Pensionskassen anstreben. Aber heute wissen wir, dass die heutigen Rentenbezüger eine Rente beziehen, die weder sie noch ihr Arbeitgeber in diesem Ausmass finanziert haben. Das ist der "cash drain" im Umfang von einer Million Franken pro Tag. Wir wissen auch, dass das BVG, das hier drinnen beschlossen wurde, bei Unterdeckung einen Rückgriff auf die Renten ausschliesst. Wir können also diese Renten nicht korrigieren. Aber der Bundesrat hat selber in Aussicht gestellt - das ist seine Aussage -, weil er das wisse, werde er auf diesen Altrenten den Teuerungsausgleich nicht mehr gewähren, bis etwa wieder die Herstellung der Solidarität zwischen Alt und Jung erreicht sei. Wir haben das dann definieren wollen und haben das mit diesen 15 Prozent definiert. Und Sie haben in der Sommersession diese Überlegungen mit einem recht erheblichen Mehr geteilt. Deshalb haben wir sie jetzt in diese Lesung wieder aufgenommen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit in diesen Überlegungen zu folgen.