preparatory:AB 69134
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-07
Wortprotokoll
Unsere Fraktion hat bei der Beratung dieses Geschäftes in der ersten Runde in unserem Rat die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes abgelehnt, und zwar vor allem deshalb, weil die Vorlage unzumutbare Abbaumassnahmen auf dem Buckel des Bundespersonals enthält. Insofern kommen wir hier jetzt auch zu einem Schlüsselartikel, nämlich zur Frage der Überbrückungsrente und der Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Ich möchte noch einmal kurz die Fakten festhalten:
1. Die Publica ist kein Sanierungsfall.
2. Das Bundespersonal ist alles andere als privilegiert. Das zeigen auch die verschiedenen Benchmarking-Studien, beispielsweise der Vergleich der Pensionskassen, der die Publica bezüglich Leistungen klar im hinteren Mittelfeld ansiedelt. Diese Leistungen sollen nun noch verschlechtert werden, unter anderem auch deshalb, weil sich der Bundesrat als Arbeitgeber nicht an Abmachungen hält, die zwischen den Sozialpartnern im Vorfeld dieser Revision vereinbart wurden. Es wurde nämlich von Arbeitgeberseite das Versprechen abgegeben, dass der Primatwechsel bei der Bundespensionskasse zu keinen Leistungseinbussen führen solle.
Gerade wenn wir hier die Frage der Überbrückungsrenten und der Zusatzleistungen des Arbeitgebers anschauen, dann müssen wir feststellen, dass nicht nur länger gearbeitet werden muss und mehr Beiträge bezahlt werden müssen, sondern dass die Versicherten bei der Publica dafür auch zum Teil massiv tiefere Renten erhalten werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass der Bund alles andere tut, als seine Mitarbeitenden bei der Stange zu halten. Das heisst konkret: Stellenabbaumassnahmen sind bereits angekündigt. Sie wissen, dass im Laufe der nächsten Jahre bis zu 5000 Stellen beim Bund abgebaut werden. Sie kennen auch die Realität, dass das heutige durchschnittliche Rücktrittsalter beim Bund weit unter jenem des bisher möglichen Frühpensionierungsmodells liegt. Sie wissen auch - es steht auf der heutigen Traktandenliste und wird noch behandelt werden -, dass die Invalidisierungsquote beim Bund überdurchschnittlich hoch ist.
Im Moment ist es so: Wer es sich leisten kann, unternimmt alles, um nicht länger beim Bund arbeiten zu müssen. Klar ist jedoch, dass sich das die Mehrheit nicht aussuchen kann. Der Bundesrat will sein Personal nicht nur in die Wüste schicken, sondern es gleichzeitig auch noch dazu verpflichten, länger arbeiten zu müssen - und das als Arbeitgeber mit einer der grössten Pensionskassen der Schweiz.
Herr Bundesrat Merz, mit unserem Vorschlag, den wir hier als Minderheitsantrag bei Artikel 32k formulieren, möchten wir sicherstellen, dass die bisherige Formulierung, die Sie vorschlagen, präziser gefasst wird. Wir möchten also, dass [PAGE 1730] bei diesen Überbrückungsrenten sowohl die Lohnklasse als auch der Zeitpunkt des Bezugs einer Überbrückungsrente berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Was sagen Sie Ihrem Personal, den Mitarbeitenden des Bundes, und zwar vor allem denjenigen in den unteren und mittleren Lohnklassen, in Bezug auf die Leistungen? Können Sie den Mitarbeitenden in diesen Lohnkategorien garantieren, dass sie nach dieser Revision nicht schlechter fahren werden? Oder was heisst die Formulierung, die Sie vorschlagen, nämlich dass aus "sozialen Gründen" entschieden werden muss?
Eine zweite und letzte Frage: Was sagen Sie vor allem den langjährigen Mitarbeitenden beim Bund in Bezug auf ihre Anstellungsdauer? Können Sie diesen Leuten garantieren, dass sie mit der neuen Regelung, wie Sie sie vorschlagen, nicht schlechter fahren werden als bisher?