Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-12-11
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Damit mein Minderheitsantrag keinen falschen Eindruck erweckt: Ich sehe durchaus die Notwendigkeit und befürworte es, dass zur Schliessung der sich abzeichnenden Stromlücke alle Möglichkeiten geprüft und auch ausgeschöpft werden müssen. Letztlich gilt aber auch hier, dass alles eine Frage des Masses und der bestmöglichen und effizientesten Verwendung der Mittel ist. In die Forschung für effiziente Energienutzung investieren wir bereits heute 45 Millionen Franken pro Jahr, in die für erneuerbare Energien 46 Millionen Franken. Zu diesem Total von über 90 Millionen aus der Bundeskasse kommen Mittel in mindestens gleicher Höhe aus der Wirtschaft. Somit stehen auf der Forschungsseite heute gegen 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Hinzu kommt nun die neue Abgabe. Dazu sollen nun die neuen Mittel zur Förderung der Produktion kommen, über deren Höhe wir heute beschliessen.
Im Jahre 2005 betrug der Stromverbrauch der Schweiz 57,3 Terawattstunden. 0,1 Rappen Förderabgabe pro Kilowattstunde bedeutet bei dieser Menge 57,3 Millionen Franken Förderabgabe pro Jahr. Bei 0,3 Rappen sind das 172 Millionen, bei 0,5 Rappen 286,5 Millionen, bei 0,6 Rappen 344 Millionen Franken pro Jahr. Hochgerechnet auf die massgebliche Zeitdauer vom Inkrafttreten des Gesetzes - voraussichtlich 1. Januar 2008 - bis 2030, das sind 22 Jahre, wären das bei 0,3 Rappen Förderbeiträge von 3,8 Milliarden, bei 0,5 Rappen 6,3 Milliarden, bei 0,6 Rappen 7,7 Milliarden Franken.
Ich erlaube mir nun doch die Frage, ob Mittel in dieser Höhe zusätzlich zu den genannten Forschungsgeldern von über 200 Millionen Franken pro Jahr wirklich nötig sind und überhaupt auch sinnvoll verwendet werden können. Ich erinnere daran, dass man in Österreich und Deutschland, wo man sehr grosszügige Beitragsregelungen hatte, wieder reduzierte, weil man gemerkt hat, dass es nicht umsetzbar ist. Mit dem vorgesehenen Monitoring wird die Erreichung des Ziels von 5,4 Terawattstunden flexibel überwacht. Da sind Korrekturen möglich. Es ist ein Mittel, das gewährleistet, dass auch mit 0,3 Rappen oder 172 Millionen Franken pro Jahr etwas erreicht werden kann.
Zudem bin ich überzeugt, dass die Entwicklung der Energiepreise einen Anreiz geben wird, dass Investitionen in die erneuerbaren Energien gemacht werden. Denn die Gelder müssen nicht von irgendwem, von den Werken oder von den Produzenten, von den Händlern bezahlt werden: Die Gelder, die ich Ihnen genannt habe, müssen von den Konsumentinnen und Konsumenten, von uns allen, aufgebracht werden. Bei einem schweizerischen Pro-Kopf-Verbrauch von total 7536 Kilowattstunden pro Jahr beträgt die Belastung für jeden Einzelnen immerhin 23 Franken bei 0,3 Rappen, 38 Franken bei 0,5 Rappen und 45 Franken bei 0,6 Rappen. Die Promotoren werden mir sagen: "Nur ein Tassli Kafi für eine gute Sache!" Aber ich erinnere Sie daran, wir haben noch viele weitere "Tassli Kafi" offen: Der Kaffee selber wird ab dem 1. Januar teurer; Krankenkassenprämien, Beiträge an AHV, IV und Nichtbetriebsunfallversicherung, die Gebühren für alles und jedes steigen jährlich an; die Lebenshaltungskosten steigen. Ich bin der Meinung, wir müssten genügend Mittel bereitstellen, aber nicht von vornherein im Überfluss, denn auch die Beschränkung der Mittel führt zu einer Förderung der Effizienz.
Aufgrund dieser Überlegungen bin ich klar der Meinung, dass ein Förderbeitrag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde oder 172 Millionen Franken pro Jahr oder 3,8 Milliarden Franken bis 2030 genügen. Zusammen mit den Forschungsbeiträgen von Bund und Privatwirtschaft stehen dann immerhin rund 270 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, Mittel - ich sage es Ihnen nochmals -, die vollumfänglich von uns als Konsumentinnen und Konsumenten aufgebracht werden müssen.
Ich bitte Sie, den Antrag auf 0,3 Rappen zu unterstützen.