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preparatory:AB 69272

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Darf ich, bevor ich zum Antrag Schneider Stellung nehme, noch kurz die Differenz erläutern, die der Ständerat bei Artikel 5 Absatz 2 geschaffen hat? Wie Sie sehen, hat er die Variante des Bundesrates, die den Begriff des Siedlungsgebietes als Vorgabe für die Anschlusspflicht vorsieht, um den Begriff der Bauzone ergänzt. Die Kommission unseres Rates hat an der bundesrätlichen Lösung festgehalten. Es geht hier wirklich um eine Grundsatzfrage des Service public, vor allem im ländlichen Raum.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun ohne Opposition, an Ihrem ursprünglichen Beschluss mit dem Begriff "Siedlungsgebiet" festzuhalten, weil dieser Begriff aufgrund der Natur des Raumplanungsrechtes eine weitergehende Interpretation zulässt, für den ländlichen Raum also "Service-public-freundlicher" ist. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die Bundesverfassung spricht in Zusammenhang mit dem multifunktionalen Auftrag an unsere Landwirtschaft von dezentraler Besiedelung. Dieser Hinweis, ich mache ihn auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, ist wichtig, wenn wir hier im [PAGE 1754] StromVG in Zusammenhang mit der Anschlusspflicht vom Siedlungsgebiet reden.

Nun zum Antrag Schneider zu Artikel 5 Absatz 5: Aus der Sicht der Kommission ist dieser Antrag abzulehnen. Ich bitte Sie deshalb, ihn abzulehnen, obwohl er der Kommission nicht vorgelegen hat. Die Kommission beantragt Ihnen, die ständerätliche Fassung zu übernehmen. Aus der Sicht der energieintensiven Unternehmungen ist der Antrag Schneider durchaus verständlich; allerdings hat der Ständerat - und wir beantragen Ihnen, dem Ständerat zu folgen - eine auf allen Stufen der Branche gerechte, solidarische Lösung ausgehandelt. Die ständerätliche Kommission hat in ihrer Vorberatungsarbeit eben den Kontakt mit der Branche gesucht; die Fassung des Ständerates ist ein Kompromiss, der ausgehandelt wurde. Damit können einzelne Marktakteure nicht zu einem einigermassen unsolidarischen Verhalten zum Nulltarif animiert werden.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag unserer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen und den Antrag Schneider abzulehnen.

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