Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-12-11
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die vom Ständerat beschlossene Lösung mit der Bildung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft und stimmt den Mehrheitsanträgen zu Artikel 18 zu.
Der Ständerat ist mit seinem Vorschlag weiter gegangen als wir mit der ursprünglichen Lösung unseres Rates. Erstens vereint die Lösung des Ständerates Eigentum und Betrieb des Netzes in einer Hand, und zweitens ist diese Lösung auch betreffend Umsetzung wesentlich günstiger und praktikabler. Die sehr komplexe rechtliche Situation, die im Falle der Lösung der Minderheit Keller zum Tragen käme, wird damit umgangen. Nicht zuletzt wird dem Bedürfnis nach einer gerechten Abgeltung der Netznutzung durch die vorgeschlagene Lösung der Vorzug gegeben. Jeder von uns braucht Strom, und jeder von uns muss dafür ein Entgelt entrichten. Eine Netzgesellschaft ist das zentrale Element der gesamten Stromversorgung unseres Landes, und als einziger Anbieter besitzt sie eine Monopolstellung. Es gilt nun dieses Monopol so auszugestalten, dass es nicht möglich ist, Entgelte zu verlangen, die über die wirklichen Kosten hinausgehen. Nur durch den Zusammenschluss der Überlandwerke, welche Eigentümer des Hochspannungsnetzes sind, zu einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft als nationale Netzgesellschaft kann eine grösstmögliche Unabhängigkeit gewährleistet werden. Nur das Einbringen der einzelnen Gesellschaften in die neue Netzgesellschaft als geschlossene Institution gibt die Gewähr, dass unser zentrales Netz unabhängig, kompetent und sicher zu leiten ist. Damit sorgen wir auch vor, dass im Fall einer Gefährdung unseres Netzes durch eine mehrheitliche Übernahme durch ausländische Bewerber greifende Sicherungsmassnahmen bestehen, wie Vorkaufsrechte und die im Gesetz festgehaltene Verpflichtung, die schweizerische Beherrschung sicherzustellen.
Je unabhängiger die Netzgesellschaft von den Interessen der einzelnen Unternehmen ist, desto mehr wird das nationale Engagement um die Versorgungssicherheit auch für die Randregionen ins Zentrum gestellt. Der Vorschlag des Ständerates stärkt die Forderung des Unbundlings, nämlich die Trennung der Stromerzeugung von der Verteilung. Nebst der Sicherstellung einer qualitativ guten, sicheren und preiswerten Elektrizitätsenergie brauchen wir heute und in Zukunft ein gut erhaltenes Stromverteilnetz. Die vom Ständerat vorgeschlagene Form einer nationalen Netzgesellschaft ermöglicht es, die langfristigen Interessen der Schweiz als Stromdrehscheibe bestens zu wahren. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Versorgungssicherheit in unserem Lande zu gewährleisten. Es ist damit auch garantiert, dass die notwendigen Investitionen in den Ausbau und die Erneuerung des Netzes getätigt und finanziert werden. Zudem darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die vorgeschlagene Konzeption eine Lösung ist, die in zwölf EU-Ländern angewendet wird. Im Hinblick auf die stetig fortschreitende Globalisierung kann die vorgesehene Lösung auch in dieser Hinsicht einen Vorteil mit sich bringen.
Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 18 die Mehrheit und damit die vom Ständerat vorgeschlagene Form einer nationalen Netzgesellschaft. Es ist eine umsetzbare und für die Konsumenten günstige Lösung, die den Auftrag und die Verantwortung klar regelt und Gewähr für ein landesweites, gutes Hochspannungsnetz bietet.
Darum bitte ich Sie, allen Mehrheitsanträgen zuzustimmen.