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preparatory:AB 69304

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit Keller. Dieser Minderheitsantrag betrifft auch Artikel 10 Absatz 4, dann Artikel 19 Absätze 3 und 5 und schliesslich auch Artikel 29b.

Wir haben hier die zweite grosse Differenz, die der Ständerat zu unserer ersten Version geschaffen hat. Sie stellen unweigerlich fest, dass wir hier eine ordnungspolitische Debatte veranstalten. Herr Keller hat die Übertragungsnetze in der Schweiz mit der Migros verglichen, aber vergessen, dass bei der Version des Ständerates eine Übertragungsnetzgesellschaft gegründet würde, es aber in der Schweiz neben der Migros auch noch die Detaillisten Coop und Denner gibt. Herr Rechsteiner vergleicht Volvo mit der Axpo oder mit der EOS, obwohl Volvo eine absolut private Firma ist und Axpo und EOS doch zu 90 oder 95 Prozent den Kantonen gehören. Sie sehen also, hier wird auf beiden Seiten etwas dramatisiert und auch etwas übertrieben. Herr Hegetschweiler hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt, dass es hier eben um die einzige Gesellschaft geht, die in der Schweiz im Strombereich auf der obersten Übertragungsebene die Versorgungssicherheit zu garantieren hat.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen also, dem Ständerat zu folgen und - zugegebenermassen - eine ordnungspolitische Sünde zugunsten der Versorgungssicherheit zu begehen, die in den Augen der Mehrheit der Kommission in diesem Falle Priorität hat. Der Ständerat begründet seinen Entscheid damit, dass das Zusammenführen von Betrieb und Eigentum sowohl politisch als auch betriebswirtschaftlich durchaus Sinn macht. Kollege André Reymond wird dann als Kommissionssprecher französischer Sprache darauf noch eingehen.

Ich werde jetzt noch zu den anderen Anträgen zu diesem Artikel 18 aus der Sicht der Kommission kurz Stellung nehmen.

Zuerst zu Artikel 18 Absatz 3: Hier empfiehlt Ihnen die Mehrheit, die Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen. Der Antrag der Mehrheit regelt die Frage der Mehrheitsbeteiligung bereits auf Gesetzesebene. Der Adressat dieser Bestimmung gemäss Mehrheit ist mit dem Eigner präziser, weil primär dieser über das Eigentum bestimmen kann. Der Antrag der Minderheit Menétrey-Savary kommt eigentlich einer Enteignung der bisherigen Aktionäre gleich; er geht auch noch weiter als der Vorschlag der UREK-SR in der Vernehmlassung im Sommer dieses Jahres. So weit will die Mehrheit eigentlich nicht gehen. Diese Variante des Ständerates stiess auf grosse Widerstände bei den Adressaten der Vernehmlassung.

Noch zu Artikel 18 Absatz 8: Hier wird, von der Kommission unbestritten, eine ausgewogene Vertretung der Regionen vorgeschlagen. Das ist eine Präzisierung und vor allem eine Konzession an die Westschweiz, die damit einen sicheren Sitz in dieser Organisation hätte.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Einzelantrag Rime. Ich habe festgestellt, dass in dieser Angelegenheit - mit diesem neuen Absatz 9 in Artikel 18 gemäss Antrag Rime - eine Allianz besteht zwischen Herrn Rime und Herrn Rechsteiner Rudolf, dass also von links bis rechts oder von rechts bis links hier scheinbar eine Einheit herrscht. Die Kommission konnte diesen Antrag nicht beraten. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Ständerat das noch genauer unter die Lupe nehmen könnte, wenn Sie diesem Antrag zustimmen.

In diesem Sinne opponiere ich dem Einzelantrag Rime nicht direkt.

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