Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11
Wortprotokoll
Seit 2004 hat das Bundesamt für Migration rund 500 Verfahren betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung von ausländischen [PAGE 1749] Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern eingeleitet und entsprechende Abklärungen veranlasst. Der Prozentsatz der Nichtigerklärung liegt bei rund 25 Prozent der eingeleiteten Verfahren. Die relativ hohe Anzahl eingestellter Verfahren ist darauf zurückzuführen, dass die Nichtigerklärung nur dann verfügt werden kann, wenn der Beweis für das Erschleichen der Einbürgerung erbracht worden ist.
Erleichterte Einbürgerungen können nichtig erklärt werden bei falschen Angaben über das Bestehen einer ehelichen Gemeinschaft oder bei Verheimlichung erheblicher Tatsachen im Zeitpunkt der Einbürgerung. Eine parlamentarische Initiative Lustenberger 06.414, welche im nächsten Jahr behandelt werden wird, bezweckt eine Änderung von Artikel 41 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes, wonach die Frist zur Annullierung von Einbürgerungen heraufgesetzt werden soll - heute beträgt sie fünf Jahre. Das neue Ausländergesetz enthält zudem erstmals Bestimmungen, aufgrund deren der Abschluss von Scheinehen zur Täuschung der Ausländerbehörden strafrechtlich belangt werden kann. Dieses Gesetz wird auf 2008 in Kraft treten.