Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-12-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11
Wortprotokoll
Herr Rossini, grundsätzlich ist zwischen Flugrouten und Luftraumstruktur zu unterscheiden. Bei der Routenfestlegung ist die Mitwirkung einer breiten Öffentlichkeit vorgesehen; bei der Festlegung der Luftraumstruktur geht es um eine rein technische Konstruktion, welche die vorher festgelegten Routen angemessen schützt und eine Koordination des Verkehrs auf diesen Routen ermöglicht. Wenn ich das vielleicht nochmals verdeutlichen kann: Bei den Routen wird festgelegt, wie und von welcher Richtung her ein Flugzeug auf dem Flughafen landet oder von ihm wegfliegt. Die Luftraumstruktur schützt dann diese Anflugroute wie eine virtuelle Röhre und bestimmt, wie nahe andere Flugobjekte diesem landenden oder startenden Flugzeug kommen dürfen, also z. B. Gleitschirmsegler, an denen ein Mann dranhängt, oder Helikopter. Diese dürfen dann nur in eine bestimmte Nähe kommen. Hier wurde die Luftraumstruktur aus Sicherheitsgründen ausgedehnt.