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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-12-13

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-12-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, zum Beschluss des Ständerates und damit zum Entwurf des Bundesrates und bitte Sie, das Rüstungsprogramm 2006 anzunehmen.

Ich komme noch kurz auf zwei Punkte der Diskussion zurück:

1. Es wurde in der Diskussion unterstellt, dass einzelne Teile auslandbestimmt seien und direkt oder indirekt Auslandeinsätze fördern würden. Ich erkläre hier nochmals: Es gibt keinen Auslandszusammenhang bei diesem Rüstungsprogramm. Eine direkte oder auch nur indirekte Abhängigkeit ist weder zu erkennen, noch wäre sie beabsichtigt. Wenn gesagt wird, insbesondere durch das FIS Heer werde die Kompatibilität mit der Nato in concreto verbessert, muss ich auch das präzisieren: Technisch gibt es eine Kompatibilität mit anderen Armeen, technisch - in Klammern muss ich das präzisieren: mittels E-Mail - gibt es das durchaus. Verfahrensmässig gibt es aber keine Kompatibilität, denn verfahrensmässig werden die Schweizer Führungsprozesse abgebildet. Das sind unsere eigenen Prozesse, und die entsprechen unserer Armeeordnung; die sind insoweit nicht kompatibel. Es war durchaus eine Anforderung bei der Ausschreibung, dass wir hier das Abenteuer einer Eigenentwicklung nicht eingehen konnten, vor allem auch deshalb, weil wir rasch ein System einführen wollten, das auch in der Praxis [PAGE 1827] schon bewährt ist. Daraus kann aber keine Auslandabhängigkeit abgeleitet werden.

2. Ich wiederhole, was ich gestern beim Eintreten ausgeführt habe: Es gibt keinen Zusammenhang mit dem Entwicklungsschritt, keine Präjudizierung in positiver oder in negativer Weise. Der Entwicklungsschritt selbst, das haben wir diskutiert, ändert einerseits nichts an der Einsatzdoktrin. Auf der anderen Seite sind die Mengengerüste, wie sie hier beschafft werden, in jedem dieser Systeme notwendig und unabdingbar.

Damit komme ich zu einzelnen Anträgen und auch zu einzelnen Waffensystemen. Ich beginne mit dem Genie- und Minenräumpanzer.

Heute haben wir drei aktive Panzersappeurbataillone. Bereits im ersten Antrag, im Rüstungsprogramm 2004, beschränkten wir das Mengengerüst auf ein Panzersappeurbataillon, weil wir mit diesem Bestand, also mit diesen 12 Geniepanzern, die Ausbildung in WK-Truppen, aber auch in Schulen dieser Panzersappeurbataillone sicherstellen können. Auch in dieser Vorlage wird nur die minimal benötigte Zahl beantragt, genug, um ein Bataillon auszurüsten, genug, um aber in Rotation eben allen dienen zu können. Wenn das Parlament den Entwicklungsschritt beschliessen sollte, ändert das nichts an der Notwendigkeit dieser 12 Geniepanzer. Aber auch wenn kein derartiger Beschluss gefasst wird, haben wir den Betrieb und die Ausbildung dieser Geniepanzer und in diesem Zusammenhang natürlich auch der Panzertruppen dann sichergestellt. Ein negativer Entscheid Ihrerseits hätte höchstens insoweit eine gewisse präjudizierende Wirkung, als sich der Bundesrat dann überlegen müsste, wie die Zukunft der Panzertruppen aussieht, wenn man ihr die für die Beweglichkeit unabdingbaren Geniepanzer nicht beschaffen will. Eine Ablehnung des Entscheids könnte also im Hinblick auf die Zukunft der Panzertruppen präjudizierend wirken. Das ist aber nicht die Absicht des Bundesrates, ist auch nicht die Absicht des Ständerates und auch nicht die Ihrer Kommission.

Es ist ein Antrag gestellt, diese Anzahl von 12 Geniepanzern nun nochmals zu reduzieren. Hier muss ich darauf hinweisen, dass wir mit diesen 12 Systemen im durchschnittlichen Beschaffungsumfang der Mehrheit der Länder liegen; dass die Ausbildung zur Sicherstellung der Kernkompetenz im Wiederholungskurs dann nur mit etwa 40 Prozent des Materials zu bewerkstelligen wäre; dass das ein unvollkommenes Rendement dieser Ausbildungszeit bedeutet; und dass wir deshalb die ohnehin schon kurze Ausbildungszeit der Miliz noch zusätzlich belasten.

Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich komme zur Werterhaltung von Panzern 87 Leopard. Auch da ist darauf hinzuweisen, dass jedes Waffensystem, das in Zukunft noch in Einsatzformen, in Aufträgen der Schweizer Armee verwendet wird, von Zeit zu Zeit an die Anforderungen anzupassen ist, welche die heutige Umwelt, die heutige Technologie und auch der heutige Gegner stellen. Selbst wenn es nicht darum geht, mit diesen jetzt auszurüstenden 134 Kampfpanzern eine Panzerschlacht zu führen - das hat nie jemand behauptet -, geht es doch darum, diese Systeme für die Ausbildung, den Einsatz, auch für den Einsatz in der Raumsicherung mit dem bestmöglichen Standard ausrüsten zu können. Das heisst nicht, dass wir nicht auch inskünftig im einen oder anderen Fall hier über weitere Investitionen, beispielsweise Schutzinvestitionen, werden sprechen müssen. Aber im Moment geht es um den hier im Programm vorgesehenen Entwicklungsschritt, der für die Werterhaltung dieses Systems unabdingbar ist.

Wenn das Parlament diesen Kredit ablehnen würde, dann wäre für den Instandsetzungsbedarf, also für den Weiterbetrieb dieser 134 Panzer respektive für die ganze Panzerflotte, ein Minimalaufwand pro Panzer von 0,8 Millionen Franken nötig, um die weitere Nutzung bis zum geplanten Nutzungsende 2025 sicherzustellen. Die übrigen Komponenten des Werterhaltungsprogramms dienen eben anderen Erfordernissen, so der Verbesserung der Sicherheit für die Besatzung, der Reduktion der Instandhaltungskosten, dann der Verbesserung der Führbarkeit; es geht um das Kommandantenperiskop mit Rundumsicht, die Kommandantensystem-Bedienungsgeräte, Rückfahrkamera für den Fahrer, Fahreranzeige, Laserechoauswahl usw. Das sind alles Systeme, die gerade auch im Raumsicherungseinsatz unabdingbar, also absolut nötig sind. Wenn Sie mit anderen Ländern vergleichen, dann müsste mindestens den Bemerkungen von gestern nachgetragen werden, dass Deutschland, die Niederlande, Schweden, Spanien, Dänemark bereits Kampfwertsteigerungen an ihren Panzern durchgeführt haben. Dass das, mit anderen Worten, bei uns nicht derart exklusiv ist, dass es bei uns nötig ist, das haben wir in der Botschaft und auch in der Diskussion in verschiedenen Voten hier klargemacht. Ich bitte Sie auch hier, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann nur ganz kurz etwas zur elektronischen Schiessausbildungsanlage Leopard: Sie ermöglicht eine automatisierte gleichzeitige Ausbildung von zwei Panzerzügen. Wir können die Realität über Simulationsanlagen nie absolut abbilden, aber wir können immerhin Wettbewerbssituationen schaffen, die ein bestmögliches Resultat und eine höchstmögliche Effizienz der Ausbildung gewährleisten. Diese Ausbildung ist billiger, umweltgerechter. Sie ersetzt das Geländetraining nie absolut, aber sie erlaubt uns, das Geländetraining zu reduzieren; das reduziert auch Verschleisskosten, mithin auch Unterhaltskosten und gewährleistet auch ein Grundhandling durch die Truppe, das nötig ist, um diese Systeme weiter miliztauglich betreiben zu können.

Ich komme zum Helikopter Super Puma: Ich bitte auch hier, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Es ist genau verglichen worden, ob hier eine Neubeschaffung oder eben die Nachrüstung billiger sei; die Nachrüstung ist um einiges billiger. Für die eigentliche Werterhaltung der 15 Super Puma sind jetzt 152 Millionen Franken in diesem Programm eingesetzt. In der heutigen Konfiguration würde eine Beschaffung rund 25 Millionen Franken pro Helikopter erfordern. Der Wert bei einem allfälligen Verkauf liegt noch bei 5 bis 8 Millionen Franken pro Helikopter. Sie haben also ein Delta von mehreren Millionen Franken zugunsten unserer Lösung. Im Übrigen wird die Flotte dann einheitlich sein; das erleichtert ebenfalls die Ausbildung, erhöht die Sicherheit unserer Piloten und der transportierten Mannschaft. Ich bitte hier ebenfalls, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Ich komme noch zum F/A-18-Simulator; da ist Ähnliches zu sagen: Wir stehen in drei Jahren am Ende der Lebensdauer des jetzt eingesetzten Simulators. Auch hier gilt, dass uns das Kosten spart, dass das auch die Einsatzzeit des jetzigen Waffensystems, das heisst des F/A-18, erhöht, dass wir die verschiedenen Situationen im Simulator so üben können, dass auch die Erhöhung der Sicherheit für unsere Piloten und die Erhöhung der Einsatzeffizienz erreicht werden können. Wir haben hier eine breite Evaluation durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien haben gezeigt, dass eine konzeptionell neue Lösung der traditionellen Werterhaltung vorzuziehen ist. Deshalb kamen wir zum entsprechenden Antrag.

Ich komme noch zum Vorbehalt gegenüber Israel. Ich verweise einmal auf den Umfang des eigentlichen Beschaffungsgutes: Es sind wenige Millionen Franken. Ich verweise darauf, dass der Bundesrat seine Politik in Bezug auf Rüstungsaustausch und Erfahrungsaustausch mit Israel mehrfach definiert hat; der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von dieser Politik abzuweichen. Es darf auch nicht ernsthaft behauptet werden, dass diese wenigen Millionen Franken für die Rüstungsindustrie Israels von irgendwelcher kausaler Bedeutung seien. Hingegen muss darauf hingewiesen werden, dass die Systeme bereits vorhanden sind und dass eine andere Ausschreibung und ein Suchen auf dem Markt nach einem anderen Produkt nicht nur in Bezug auf die jetzt neu zu beschaffenden Elemente oder Module von Belang wäre, sondern auch in Bezug auf die Kompatibilität mit den eingebauten Systemen. Ich bitte Sie also auch hier, beim Antrag der Mehrheit zu bleiben.

Das Gleiche trifft zu für den Antrag, die gesamten Programme um 10 Prozent zu kürzen. Ich glaube, hier können wir das Ganze nur falsch machen. Wenn wir Rüstungsgüter beschaffen - wir haben eine reiche Erfahrung in einem [PAGE 1828] komplexen Umfeld und einem komplexen Gebiet, und wir haben auch gute Noten bei der Beschaffung dieser Rüstungsgüter -, gehört es dazu, auch Reserven einzubauen; allerdings gehört es auch dazu, die Reserven nicht übermässig zu bemessen und am Schluss auch darüber abzurechnen. Das wird auch regelmässig gemacht.

Wenn man günstiger abrechnet, kann das ja nicht dazu führen, dass man den Beschaffungsspezialisten von vornherein den Vorwurf macht, sie hätten einfach zu viel Reserven eingeplant. Vielleicht sind sie bei der Beschaffung gelegentlich erfolgreich. Wenn jetzt von vornherein um 10 Prozent gekürzt würde, wäre das aus unserer Sicht nicht seriös und entspräche nicht dem, was für die Beschaffung komplexer Güter - nicht nur bei der Rüstung, sondern auch in anderen Bereichen der Beschaffung von Gütern durch den Bund - als üblich und auch professionell angesehen wird. Ich bitte auch hier, entsprechend abzulehnen.

Ich komme damit zum Schluss und halte fest:

1. Das Programm ist finanziert. Das VBS und der Bundesrat haben mit diesem Programm sämtliche Sparvorgaben, auch die im Finanzplan vorgesehenen, erfüllt und können diese Verpflichtungen auch realisieren. Es ist unfair, wenn dem VBS und der Armee in Diskussionen immer wieder der Vorwurf gemacht wird, dass man hier eigentlich mehr sparen könnte.

2. Hier bitte ich Sie wirklich zu bedenken, dass die Miliz auch Investitionen verdient. Wenn wir diese Milizarmee weiterhin gemäss den Herausforderungen zeitgemäss und auch -gerecht ausbilden und ausrüsten wollen - das ist der Wille, nicht nur die Absicht des Bundesrates -, dann brauchen wir Investitionen.

Jetzt gibt es eine Spezialität bei der Ausrüstung eines Milizheers, nämlich dass wir Kontinuität haben müssen, um in jährlichen Tranchen neue Systeme auch einführen zu können. Es nützt wenig, mit Riesenprojekten in kürzester Zeit ein Milizheer umschulen zu wollen. Die Priorität wird dann während ein, zwei, drei Jahren so gesetzt, dass dort, wo ebenfalls Ausbildungsbedarf besteht, nämlich in der Verbandsschulung, nichts mehr gemacht werden kann. Deshalb ist die "schluckweise" Verarbeitung - wenn Sie diesen Begriff gestatten -, die etappenweise Ausrüstung eines Milizheers unabdingbar. Eine Verschiebung dieser Projekte, selbst wenn es "nur" um ein halbes Jahr geht, verzögert die Einführung um mindestens ein Jahr. Denn wir haben WK-Truppen vom 1. Januar bis Ende Dezember, und wir haben einheitliche Ausbildungsraster durchzuführen.

Ich bitte Sie, sich dessen bewusst zu sein und jetzt den Beschluss so zu fassen, dass wir grünes Licht haben, um diese Kontinuität zu wahren. Wenn in Flims schon häufig die Schweizerische Offiziersgesellschaft zitiert wurde, dann erlauben Sie mir, dass ich sie jetzt auch zitiere. Die Schweizerische Offiziersgesellschaft hat Ihnen genau deswegen auch geschrieben und Sie gebeten, das Programm als im Interesse der Armee liegend zu genehmigen.

3. Wir erfüllen ein Mehrjahresprogramm nach Masterplan. Wir werden auch im nächsten Jahr wieder weitere Etappen zur Beratung beantragen. Was hier beantragt wird, entspricht den Prioritäten und entspricht den Bedürfnissen und auch den Möglichkeiten, das entsprechend in der Truppe einführen zu können, um sie in ihrem Verbandsaufbau wieder zu fördern.

4. Ein Letztes: Was Sie hier beschliessen, ist nicht irgendein Gerät zur Befriedigung subjektiver Ziele oder Bedürfnisse einzelner Armeeangehöriger. Was Sie hier beschliessen, brauchen wir, und wir brauchen es so rasch wie möglich, um diese Armee bereitzustellen, um in Raumsicherungseinsätzen, in Bereichen der Landesverteidigung auf Anhieb erfolgreich zu sein. Hier zu verzögern fördert die Sicherheit der Schweiz nicht.

Ich bitte Sie deshalb, dem Programm zuzustimmen.