Teuscher Franziska · Nationalrat · 2006-12-14
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Die vorliegende Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes ist eine Minireform. Man kann sie auch als Rettungsaktion bezeichnen, um die unumstrittenen Teile der 2004 versenkten Vorlage zu retten. Es geht um die seit Jahren erfolgreich betriebene Viersäulenpolitik. Das ist zurzeit der kleinste gemeinsame Nenner in der Drogenpolitik. Wir müssen diesen nun gesetzlich verankern. Das muss uns heute gelingen! Unsere Drogenpolitik ist ein fragiles Gebilde. Es braucht wenig, um das Haus samt den vier Säulen zum Einsturz zu bringen. Sie erinnern sich vielleicht noch an [PAGE 1862] die Bilder vom Platzspitz, die Anfang der Neunzigerjahre rund um die Welt gingen.
Die vorliegende Teilrevision ist die Folge unserer Bemühungen, unserer erfolgreichen Politik im Drogenbereich. Denn Anfang der Neunzigerjahre ergriff man Massnahmen, die zum Überleben der Drogenkranken, zur Stabilisierung ihrer Gesundheit und zu deren sozialer Einbindung beigetragen haben. Dieses Konzept darf nicht auf halbem Weg steckenbleiben. Deshalb begrüssen die Grünen die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes. Wir erwarten aber auch, dass die Angebote und Massnahmen laufend angepasst und verbessert werden. Drogenpolitik ist ein städtisches Dauerthema. Das Betäubungsmittelgesetz hinkt der Realität immer hintennach. Durch schadenmindernde Einrichtungen, wie zum Beispiel das Fixerstübli in der Stadt Bern, hat sich der Zustand vieler Drogenabhängiger sichtlich verbessert. Daher begrüssen die Grünen insbesondere, dass wir mit der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes erstmals auch die Schadenminderung als vierte Säule der nationalen Drogenpolitik verankern.
Wir müssen aber auch den Einsatz der Ressourcen neu überdenken. Die Repression verschlingt heute mehr als 50 Prozent der Mittel. Die Grünen verlangen auch hier ein Umdenken und eine Umverteilung der Gelder. Es braucht weniger Mittel für die Repression, dafür mehr für die anderen drei Säulen der Drogenpolitik.
Der nächste drogenpolitische Schritt muss eine umfassende Betrachtung der Suchtproblematik sein. Sucht macht nicht vor den illegalen Substanzen halt. Alkoholprobleme, Nikotinsucht und Medikamentenabhängigkeit sind viel verbreiteter als der Konsum von Betäubungsmitteln. Es ist zudem eine Realität, dass immer mehr Menschen von mehreren Substanzen abhängig sind. Im Widerspruch zu dieser vielschichtigen Realität unterscheiden die nationalen und kantonalen Gesetze immer noch zwischen einzelnen Substanzen. Das hat zur Folge, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Tabak, Alkohol, Medikamente einerseits und für die anderen Drogen andererseits sehr unterschiedlich sind.
Die Frage des Cannabiskonsums ist auch mit der vorliegenden Teilrevision nicht gelöst. Es ist höchste Zeit, dass wir in der Drogenpolitik auch in diesem Bereich Verantwortung übernehmen und diesen weiteren Schritt tun. Eine halbe Million Cannabiskonsumierende - das ist eine gesellschaftspolitische Realität und nicht eine Ansammlung von Drogendelinquenten. Die Vorstellung der Grünen in Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln hat Daniel Vischer mit einem Einzelantrag zu Artikel 19a formuliert. Nach Auffassung der Grünen muss der Konsum von Betäubungsmitteln straffrei sein.
Die Schweiz hat in den Neunzigerjahren eine erfolgreiche Drogenpolitik betrieben, um die uns viele Staaten beneiden. Auf diesem Weg müssen wir nun weiterschreiten; ein Schritt ist die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes.