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Goll Christine · Nationalrat · 2006-12-14

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat zwar unseren Minderheitsantrag bereits in Bausch und Bogen verworfen. Sie erlauben aber trotzdem, dass wir noch begründen, weshalb wir Ihnen hier diesen Antrag unterbreiten.

Wir befinden uns im Bereich der Pflegefinanzierung, aber auch in anderen Bereichen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in einer Gesetzgebung der Provisorien. Das heisst konkret, die Mehrheit des Parlamentes ist nicht bereit, hier endlich Nägel mit Köpfen zu machen, sondern sie geht in Bezug auf die Bundesbeschlüsse einfach von einer Verlängerung zur anderen. Auch hier handelt es sich ja um die Erneuerung eines dringlichen Bundesgesetzes, unter dem Titel "Einfrierung der Pflegetarife".

Zunächst muss einmal klargestellt werden, was mit dem Begriff "Einfrierung" überhaupt gemeint ist. Wenn von "Einfrierung der Pflegetarife" die Rede ist, dann ist damit im Klartext nichts anderes gemeint als ein Leistungsabbau bei der Finanzierung der Pflegekosten bzw. eine Mehrbelastung für die privaten Haushalte. Wir befinden uns heute in einem illegalen Zustand, und zwar deshalb, weil eigentlich alle grundversicherten Pflegeleistungen vom KVG übernommen werden müssten; so ist es im Gesetz festgeschrieben, und so wurde es im Vorfeld der Einführung des neuen KVG, das ja auf den 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, auch versprochen. Klar ist natürlich, dass vor dem Hintergrund der unsozialen Kopfprämien immer wieder moniert wird, dass keine Mehrbelastung der Haushalte - Stichwort: Anwachsen der Pflegekosten und dann Abwälzung auf die Krankenkassenprämien - erfolgen solle. Fakt ist jedoch, dass die Pflegeleistungen nur einen ganz kleinen Teil der gesamten Gesundheitskosten ausmachen; Fakt ist auch, dass drei Prinzipien so oder so eingehalten werden müssen:

Der erste Grundsatz lautet: Wir stehen dafür ein, dass die grundversicherten Pflegeleistungen auf alle Fälle sozial finanziert werden - egal, ob sie in einem Spital, in einem Pflegeheim oder zu Hause, mit Spitex, geleistet werden müssen.

Der zweite Grundsatz, den wir mit aller Vehemenz vertreten, lautet: Für alle Pflegestufen, von der Akut- und Übergangspflege bis zur Langzeitpflege, muss der gleiche Kostenverteiler gelten.

Der dritte Grundsatz, den wir vertreten, lautet: Wir möchten gerne, dass die grundversicherten Pflegeleistungen in einem dual-fixen System zwischen den Versicherern und den Kantonen aufgeteilt werden.

Es ist also so, dass pflegebedürftige Menschen - das trifft ja nicht nur die älteren Menschen in unserer Gesellschaft - eigentlich das Anrecht hätten, dass ihnen die vollen Pflegekosten vergütet würden. Wenn wir jetzt aber die Realität anschauen, dann sehen wir, dass heute der Deckungsgrad bei den einzelnen Pflegebedarfsstufen sehr unterschiedlich ausgestaltet wird. So beträgt der Deckungsgrad bei der Pflegestufe 2 etwa 70 Prozent, bei der Pflegestufe 3 gut 60 Prozent und bei der Pflegestufe 4 lediglich 45 Prozent. Die Pflegetarife wurden ja 2003 mit dem dringlichen Bundesbeschluss eingefroren. Eine Anpassung der Rahmentarife der Pflegebedarfsstufen 3 und 4 ist per 1. Januar 2005 erfolgt.

Die Mehrheit der Kommission will nun zu Beginn des nächsten Jahres eine Anpassung an die Teuerung vornehmen. Wir begrüssen diesen Schritt, allerdings reicht er uns noch nicht, weil wir davon ausgehen, dass dieser Schritt im Verhältnis zu den Pflegekosten und den Belastungen der Privathaushalte zu klein ist. Das ist der Grund, weshalb Ihnen die Minderheit I beantragt, die Tarife jährlich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen, erstmals ebenfalls auf 1. Januar 2007. Das Pflegerisiko betrifft jeden und jede von uns, und es kann nicht sein, dass das Pflegerisiko zu einer neuen Armutsfalle wird.

Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.