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Graf Maya · Nationalrat · 2006-12-19

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion begrüsst es, dass der vorliegende Gesetzentwurf, den wir beraten, die Problematik der Vereinbarkeit des Patentgesetzes mit den Anforderungen der Biodiversitätskonvention aufnimmt und uns dazu einen konkreten Vorschlag unterbreitet, obwohl er der grünen Fraktion eindeutig zu wenig weit geht.

Der Antrag der Mehrheit ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das eigentliche Ziel des Artikels sollte es aber sein, dass keine Erfindungen mit Patentrechten belohnt werden, die als Ausgangslage genetische Ressourcen oder traditionelles Wissen verwenden, die illegal, das heisst im Widerspruch zu den Vereinbarungen der Biodiversitätskonvention, erworben wurden. Genauso wie die Schweiz mit dem Geldwäschereigesetz das Überführen illegaler Vermögenswerte in ihren Finanzsektor verhindern möchte, soll mit den folgenden Artikeln verhindert werden, dass Erfindungen, welche auf illegal erhaltenen Ressourcen basieren, Patentrechte erhalten. Ein legaler Zugang bedeutet im Rahmen der Biodiversitätskonvention, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen mit einer auf der Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung des Geberlandes erfolgte und ein Übereinkommen für die gerechte Aufteilung des Nutzens, der sich aus den genetischen Ressourcen ergibt, beinhaltet.

Die Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz, sollen gemäss Artikel 15 dieser Biodiversitätskonvention Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und politische Massnahmen ergreifen mit dem Ziel, die kommerziellen und sonstigen Vorteile, die sich aus der kommerziellen Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, mit dem Herkunftsland ausgewogen und gerecht zu teilen. Das steht auch in den Bonner Leitlinien zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Die Mitgliedstaaten werden dort zudem aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, nämlich Massnahmen, die dazu ermutigen, das Ursprungsland der genetischen Ressourcen im Antragsverfahren für geistige Eigentumsrechte offenzulegen.

Die Änderung des Patentgesetzes ist also dringend notwendig, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Diverse Länder haben diesen Schritt bereits gemacht, und wir sollten hier mit den Minderheiten, die die Grünen alle unterstützen, noch einen Schritt weiter gehen. Mit Artikel 49a zum Beispiel wird versucht, die Bonner Leitlinien umzusetzen. In der Mehrheitsfassung wird aber von "Quelle" gesprochen anstatt von "Ursprungsland". Dieser Terminus muss unbedingt präzisiert werden. Daher ist bei Absatz 1a die Minderheit Thanei und dann bei den weiteren Buchstaben von Absatz 1 die Minderheit Menétrey-Savary zu unterstützen. Ebenso unterstützen wir den Minderheitsantrag zu Artikel 81a, in dem es darum geht, auch Sanktionsmassnahmen festzulegen, damit diese wichtigen Artikel hier im Patentgesetz auch Durchsetzungskraft und Glaubwürdigkeit bekommen - und dies ist dringend nötig.

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen also, alle Minderheitsanträge, die eine Verschärfung dieser Artikel beinhalten, zu unterstützen.