Müller Philipp · Nationalrat · 2006-12-19
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion bittet Sie ebenfalls, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Diese Regelung ist auf Wunsch der Majorzkantone aufgenommen worden. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte sieht auf Wunsch der betroffenen Kantone vor, dass es in denjenigen Kantonen, die nur ein Mitglied des Nationalrates stellen und dieses daher im Majorzverfahren wählen, nur einen Wahlgang gibt. Wer in diesem Wahlgang die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Wenn man dabei bis zu einem bestimmten Tag vor der Wahl, gemäss Artikel 47 Absatz 2 des vorliegenden Gesetzes, seine Kandidatur nicht angemeldet hat, ist man nicht wählbar. Entsprechende Stimmen werden für ungültig erklärt.
In Majorzkantonen ohne Wahlanmeldeverfahren sind grundsätzlich alle 4,9 Millionen Stimmberechtigten der Schweiz wählbar. Bei Wahlen mit unzähligen möglichen Kandidaten finden die Gemeindeschreiber unter Umständen irgendwelche Namen auf den Stimmzetteln, ohne zu wissen, ob diese Personen existieren und in der Schweiz stimmberechtigt sind.
Weiter ist es im Falle einer Streichung von Artikel 50 möglich, wie das Herr Schelbert verlangt, dass auch bei klar erkenntlichen handgeschriebenen Namen mehrere Personen mit dem gleichen Name existieren, womit der erwähnte Namen als ungültig zu bezeichnen ist. Es geht also darum, dass Namen auf vorgedruckten Wahlzetteln auch tatsächlich existierenden Personen zuzuteilen sind und diese dann auch gewählt werden können.
In Proporzkantonen ist es zudem eine Selbstverständlichkeit, dass Stimmen für Personen, die nicht auf einer der Wahllisten stehen, ungültig sind.
Ich bitte Sie daher im Namen der FDP-Fraktion, den Minderheitsantrag zu Artikel 50 zu unterstützen.