Gross Andreas · Nationalrat · 2006-12-19
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich muss zuerst in zwei Belangen auf die Geschichte zurückgreifen: Wir müssen uns bewusst sein, dass wir hier über den Restposten eines Paketes der Volksrechtsreform diskutieren, welches Anfang der Neunzigerjahre geschnürt wurde, um Bundesrat und Parlament gegenüber dem Volk zu stärken. Man wollte das Volk zurückbinden, weil man den Eindruck hatte, es gebe zu viele Volksinitiativen. Der Vertreter, der diese Position personifiziert hat, war Herr Bundesrat Koller. Jene, die damals sozusagen die Reform der Volksrechte geprägt haben, gehörten zu denjenigen, die noch nie selber Unterschriften, zum Beispiel für Volksinitiativen, gesammelt hatten. Deshalb ist die Sache von Anfang an sehr schiefgelaufen. Man wollte damals auch die Unterschriftenzahl auf 150 000 erhöhen, obwohl durch die Tatsache, dass heute 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger brieflich abstimmen, das Unterschriftensammeln in den letzten zehn Jahren eigentlich vier- bis fünfmal schwieriger geworden ist. Man sollte also, um wieder auf das Niveau von 1990 kommen, die Unterschriftenzahlen massiv senken. Die Erhöhung haben wir verhindert; aber wir [PAGE 1977] hatten nicht die Kraft, alles vorzuschlagen, was wirklich die direkte Demokratie verfeinern würde. Wir sind über dieses Paket gestolpert, weil zu viele nicht gemerkt haben, dass auch hier im Detail vieles im Argen liegt.
Und ein wenig muss ich Herrn Schelbert schon Recht geben: Sie, Herr Pfister - im zweiten Teil - und vor allem Herr Müller, monieren das mögliche Weiterziehen an das Bundesgericht, wenn die Initianten den Eindruck haben, die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative durch das Parlament habe ihrem Willen nicht Rechnung getragen. Doch das war damals schon bekannt, das hat Herr Schelbert soeben gesagt. Weshalb haben Sie nicht gesagt, dass selbst Sie das damals nicht so gesehen haben?
Es war zweitens damals auch richtig, das so vorzusehen, weil das Parlament diesen Fehler eben schon gemacht hatte. Es gibt Beispiele: Bei der Initiative der Münchensteiner Gymnasiallehrer Ende der Sechzigerjahre hat das Parlament das völlige Gegenteil von dem umgesetzt, was die Initianten eigentlich wollten. Damals ging es um die Initiative in Form der allgemeinen Anregung. Deshalb musste man diese Sicherheit einbauen, um das Ganze nicht völlig unglaubwürdig zu machen.
Unglaubwürdig ist es aber trotzdem geworden, weil man den gleichen Preis, 100 000 Unterschriften, für diese allgemeine Volksinitiative verlangt hat wie für die ausformulierte Verfassungsinitiative. Dieser Entscheid ist hier auch dank der Mehrheit der bürgerlichen Vertreter getroffen worden. Sie haben eben auch nicht gesehen, dass aus der Sicht der Initianten etwas völlig klar ist: Wenn man etwas verändern möchte, kann man nur dann eine Initiative starten, wenn man sich entweder total über etwas ärgert oder total auf etwas freut; aus dieser Situation heraus kann man Energien mobilisieren, um die geforderten Unterschriftenzahlen zu erreichen. Wenn man nun den gleichen Preis zahlt für etwas, von dem man genau weiss, was nachher zur Abstimmung kommt, wie für etwas, bei dem man das nicht weiss, dann wählt niemand das Unbestimmte anstatt des gleich teuren Bestimmten.
Sie - vor allem die Vertreter der FDP- und der SVP-Fraktion - müssen sich aber schon fragen lassen, weshalb Sie erst heute gemerkt haben, dass diese Grundvoraussetzung nicht stimmt, nachdem Sie damals Ja gesagt haben. Ich denke, etwas müssen wir schon daraus lernen. Herr Pfister hat Recht. Wir haben keine Möglichkeit, gut zu entscheiden. Entweder ist es ein bisschen peinlich und ehrlich oder ein bisschen unehrlicher und weniger peinlich. Aber Sie müssen auch zugeben, dass bei uns manchmal Folgendes passiert: Man stimmt nämlich zu schnell gegen etwas, bloss weil es einer vorgeschlagen hat, bei dem man schon oft gedacht hat, er liege falsch. Das passiert auf beiden Seiten. Das ist Ihnen damals im Rat passiert, und erst bei der Delegiertenversammlung haben Sie es korrigiert. Das gilt für die SVP. Das war zu spät. Wenn Sie es aber im Rat schon gemacht hätten, hätte es gar nicht zur Volksabstimmung kommen müssen, dann hätten wir uns heute diese leichte Peinlichkeit ersparen können.
Was können wir daraus lernen? Daraus lernen können wir, dass eine starke direkte Demokratie auch eines starken Parlamentes bedarf. Eine arbeitsfähige Bundesversammlung ist auch die Voraussetzung für eine gute direkte Demokratie. Es ist genauso falsch gedacht wie damals vom Bundesrat, der an eine Stärkung des Parlamentes zulasten des Volkes dachte. So geht es Ihnen manchmal, wenn Sie glauben, das Volk zu stärken, indem Sie das Parlament schwächen. Ich glaube, wir können nur eine starke direkte Demokratie haben, wenn wir das indirekte Element, das immer zum direkten gehört, auch stark machen. Nur dann verhindern wir in Zukunft diese leichte Peinlichkeit von heute.
Ich möchte noch etwas betonen. Wenn man zugehört hat, könnte man auch denken, man bereite bereits die nächste Schlacht vor. Es ist nicht nur das Zweikammersystem, welches diese allgemeine Volksinitiative so unmöglich macht. Die unklare Handhabung bzw. die Unklarheit, auf welcher Ebene eine allgemeine Volksinitiative realisiert werden soll, verdoppelt die Komplexität. Diese Kombination - zwei Varianten bei den Kammern mit den zwei Varianten Verfassung oder Gesetz - macht dann in der Folge die Mechanik so kompliziert. Wir müssen auch zugeben, dass es eine Zeitung gegeben hat, die aufgrund dieser zu hohen Komplexität gesagt hat, es gehe nicht; das war die "NZZ". Darauf hat interessanterweise die FDP nicht gehört. Die SP hat gesagt, es gehe nicht, weil hier für ein unbestimmteres Instrument nicht 50 000 Unterschriften verlangt werden, sondern der gleiche "Preis" wie für das andere Instrument. Deshalb haben wir damals gesagt, es gehe nicht, und haben die Nein-Parole vertreten.
In der Kommission haben wir dann gesagt - wir sehen es wie Herr Schelbert -, wir seien der Meinung, jetzt dürften nicht wir, die damals dagegen waren, uns der Umsetzung des Geschäftes, das vom Volk angenommen worden ist, auf Gesetzesebene verweigern. Auf der anderen Seite, Herr Schelbert, unterscheiden wir uns jetzt wiederum von Ihnen. Es geht jetzt darum, wirklich zu entscheiden, ob man etwas, von dem man so wenig hält, umsetzen soll, wenn man durch die Umsetzung eventuell sogar verhindert, dass das Bessere geschieht. Denn das war das wichtigste Argument, mit dem die Gesetzesinitiative hier vor weniger als einem Jahr gebodigt wurde, das Argument, es gebe ja die allgemeine Volksinitiative. Das haben dieselben Leute noch vor acht Monaten hier gesagt. Das heisst, wenn wir jetzt dem Volk vorschlagen, diese Umsetzung zu realisieren, verstetigen wir eigentlich die Vorstellung, es brauche die Gesetzesinitiative nicht.
Deshalb kommen wir zum Schluss: Wir bleiben dabei, wir waren nie der Meinung, dass die allgemeine Volksinitiative etwas zur Verfeinerung und zur Stärkung der Volksrechte beiträgt. Wir sagen Nein, wir wollen diese Umsetzung nicht. Wir bitten das Volk, den Entscheid, den es gegen unseren Willen auf Veranlassung der Parlamentsmehrheit hin gefällt hat, zurückzunehmen. Wir waren damals schon der Meinung, es sei falsch gewesen. Wir kommen nach der Volksabstimmung - in der eventuell das Volk diesen Entscheid billigt, nämlich die Abschaffung dessen, was schlecht ist - wieder mit der Idee der Gesetzesinitiative, weil diese, wie Sie selber richtig gesagt haben, viel zielführender ist. Dann reicht das Argument, es gebe bei uns ein Zweikammersystem und in den Kantonen, wo es ja die Gesetzesinitiative gibt, ein Einkammersystem, nicht aus, weil das nur die Hälfte der Komplexität ausmacht, die heute zur Beerdigung der allgemeinen Volksinitiative führt.
Deshalb ist es so wichtig, diese Unterscheidung zu machen. Im Verfassungsrat des Kantons Zürich haben wir über das konstruktive Referendum diskutiert, und dort hat die SVP schon gesagt, es sei zu kompliziert. Ich glaube nicht, dass das zu kompliziert ist, weil sich sowohl beim konstruktiven Referendum wie bei der Gesetzesinitiative nur die zwei Kammern einigen müssen und wir nicht die zwei Ebenen der möglichen rechtlichen Umsetzung haben - Verfassung oder Gesetz -, welche die Sache kompliziert machen.
Deshalb schlage ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion vor: Stehen wir dazu, dass wir, die Mehrheit des Parlamentes, klüger geworden sind, beantragen wir dem Volk, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Haben wir aber auch den Mut, die Volksrechte wirklich zu verbessern, indem wir das, was auf kantonaler Ebene schon lange üblich ist, nämlich die Gesetzesinitiative, in der nächsten Legislatur hier auch wieder zur Diskussion stellen.