Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-12-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat bereits darauf hingewiesen, dass unser Rat im September 2004 die sogenannte Kostenbeteiligungsvorlage verabschiedet hat. Wir haben in dieser Vorlage entschieden, dass wir den Selbstbehalt von heute 10 auf 20 Prozent erhöhen, dass wir aber gleichzeitig den maximalen Selbstbehalt bei 700 Franken belassen. Die Vorlage wurde im Nationalrat noch nicht behandelt. Ich möchte Ihnen nun beantragen, dass wir auf dieser Basis legiferieren. Wir haben es gehört: Der Nationalrat wird dann die Managed-Care-Vorlage und die Kostenbeteiligungsvorlage ohnehin zusammen behandeln.

Mein Konzept besteht nun darin, dass ich, ausgehend von einer Erhöhung der Kostenbeteiligung auf 20 Prozent, für diejenigen Versicherten, die einem Ärztenetz angeschlossen sind, den Selbstbehalt auf 10 Prozent absenken möchte. Diese Differenzierung tritt aber nur in Kraft, wenn eben die Kostenbeteiligungsvorlage in Kraft tritt, das heisst, wenn [PAGE 960] also der Selbstbehalt für alle auf 20 Prozent erhöht wird und dann diejenigen, die ein Managed-Care-Modell wählen, belohnt werden, indem sie nur noch 10 Prozent Selbstbehalt bezahlen.

Die Managed-Care-Vorlage, wie wir sie bis jetzt verabschiedet haben, enthält viele schöne Formulierungen: Die Versicherer können, die Versicherten können, die Leistungserbringer können. Alle können, wenn sie wollen. Das ist wunderbar. Aber das alles hatten wir schon bis heute. Das Resultat ist bekannt: Zehn Jahre nach Inkrafttreten des KVG sind wir im Bereich Managed Care kaum weitergekommen, obwohl alle sagen, sie würden das begrüssen und sie fänden das wichtig, und auch die OECD hat das noch einmal festgehalten. Heute sind gerade einmal zehn Prozent der Versicherten in besonderen Versicherungsformen versichert. Das ist zu wenig. Wenn wir noch schauen, was heute alles unter dem Titel "Besondere Versicherungsformen" angeboten wird, dann sehen wir, dass vieles davon mit dem eigentlichen Managed-Care-Gedanken wenig bis nichts zu tun hat. Deshalb stellt sich heute die Frage, ob wir wollen, dass Managed Care, die koordinierte und betreute Behandlung, in unserem Gesundheitssystem eine wichtige Rolle spielen soll oder nicht.

Wenn wir Managed Care eine Bedeutung geben wollen, dann müssen wir etwas dafür tun. Das hat uns die Vergangenheit gelehrt. Es braucht also konkrete Anreize, aber keinen Zwang. Zwang wäre nicht gut. Deshalb steht in dieser Vorlage auch nicht, dass die Versicherer Managed-Care-Modelle anbieten müssen oder dass die Leistungserbringer in Managed-Care-Modellen arbeiten müssen. Auch die Versicherten sollen nicht gezwungen werden, sich in Managed-Care-Modellen zu versichern, aber man soll ihnen einen Anreiz geben. Dieser sieht wie folgt aus: Wer in keinem Ärztenetz versichert ist, bezahlt in Zukunft 20 Prozent Selbstbehalt bei maximal 700 Franken; wer in einem Ärztenetz versichert ist, wird belohnt und bezahlt nur die Hälfte, nämlich 10 Prozent Selbstbehalt, also das heisst insgesamt maximal 350 Franken. Damit die freie Arztwahl weiterhin gewährleistet ist, sollen die Versicherten auch Leistungen ausserhalb des Ärztenetzes beziehen können; dafür bezahlen sie dann allerdings den höheren Selbstbehalt.

Nun wurden mir im Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag immer wieder vor allem zwei Fragen gestellt: erstens die Frage, ob ein solcher Anreiz für die sozial und wirtschaftlich Schwächeren nicht diskriminierend sei. Ich sage mit Überzeugung Nein, und zwar deshalb, weil von einer betreuten und koordinierten Behandlung gerade jene Menschen profitieren können, die sich weniger wehren können und heute zum Teil wie eine heisse Kartoffel von Arzt zu Arzt weitergereicht werden. Sie können davon profitieren, wenn sie selber einen Arzt auswählen können, zu dem sie Vertrauen haben, der sich um sie kümmert, der sie auch im Spital begleitet und der mit ihnen die richtigen Spezialisten auswählt usw. Von einer Diskriminierung kann nicht die Rede sein. Die Qualitätssicherung im Ärztenetz wird auch sicherstellen, dass gerade sozial Schwächere nicht diskriminiert oder schlechter behandelt werden. Ausserdem profitieren sie eben vom tieferen Selbstbehalt, was ja auch wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Zweitens wurde mir entgegengehalten, dass dieser differenzierte Selbstbehalt, sofern jetzt eben der Höchstbetrag bei 700 Franken bleibt, für all jene mit hohen Gesundheitskosten gar keinen Anreiz beinhalte, da sie ja ohnehin den Höchstbetrag erreichen. Das stimmt. Doch um den Höchstbetrag zu erreichen, müssen sie ja Gesundheitskosten von über 7000 Franken pro Jahr auslösen, und ich kann Ihnen sagen, dass es heute gerade 3 bis 4 Prozent der Versicherten sind, die Kosten von über 7000 Franken pro Jahr verursachen, also eine kleine Minderheit. Wenn es uns mit dem Anreiz, wie ihn die Minderheit vorschlägt, aber gelingt, einen grossen Teil jener in die Ärztenetze zu bringen, die Kosten zwischen 0 und 7000 Franken pro Jahr auslösen - das sind immerhin etwa 75 Prozent der Versicherten -, haben wir unser Ziel erreicht.

Ich möchte Ihnen noch kurz sagen, warum ich Ihnen eine Differenzierung beim Selbstbehalt und nicht zum Beispiel bei der Prämie vorschlage: Ein tieferer Selbstbehalt kommt ja erst dann zum Tragen, wenn ein Versicherter krank wird und Kosten verursacht, und genau dann zeigen sich die Vorteile einer koordinierten Behandlung. Der Versicherer geht also kein Risiko ein, wenn er für Managed-Care-Modelle einen tieferen Selbstbehalt anbietet, weil er ja im Vertrag mit den Leistungserbringern geregelt hat, wie diese Behandlung erfolgen soll, damit sie qualitativ gut und gleichzeitig kosteneffizient ist. Oder ganz konkret in Zahlen ausgedrückt: Der Versicherer nimmt bei einem Versicherten, der Kosten von mehr als 7000 Franken verursacht, mit dem differenzierten Selbstbehalt 350 Franken weniger ein. Er muss in seinem Vertrag, den er mit den Leistungserbringern abschliesst, also dafür sorgen, dass die Behandlung dank einer guten Koordination und Begleitung insgesamt maximal 5 Prozent weniger kostet. Wenn Sie aber wissen, dass man heute in guten Managed-Care-Modellen Kosteneinsparungen von 10 bis 25 Prozent erzielt, dann sehen Sie sofort, dass eine Kosteneinsparung von maximal 5 Prozent durchaus erzielt werden kann. Da diese Managed-Care-Modelle gut sind und gut funktionieren, kann der Versicherer, der ja nicht untätig ist, in den Verträgen mit den Leistungserbringern ja genau darauf hinwirken.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 2 die Minderheit zu unterstützen. Es ist der einzige echte Anreiz in dieser Vorlage für eine integrierte und koordinierte medizinische Betreuung. Wenn wir diesen Schritt nicht tun, dann ist diese Vorlage das Papier nicht wert, auf welchem sie gedruckt ist. Es ist eine Schöne-Worte-Vorlage, die uns keinen Schritt weiterbringt. Das können wir uns im Gesundheitswesen wirklich nicht leisten.