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Briner Peter · Ständerat · 2006-12-05

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Ein Kernpunkt dieser Vorlage ist für mich die Minderheitsposition, das Konzept des differenzierten Selbstbehaltes. Zusammen mit der Revision des Risikoausgleichs verspricht der vorgeschriebene differenzierte Selbstbehalt einen bahnbrechenden Durchbruch in der seit Jahren festgefahrenen Reform des KVG.

Heute wählen lediglich 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung ein Managed-Care-Modell, obwohl eine Fülle von Beispielen beweist, dass diese Modelle erhebliche Einsparungen bringen. Bis jetzt ist auch nur eine Minderheit der Leistungserbringer bereit, sich im Rahmen von Managed-Care-Modellen zu engagieren. Das Geniale am differenzierten Selbstbehalt liegt gerade in seiner Einfachheit und darin, dass er die Nachfrage in der Bevölkerung nach Managed-Care-Modellen massiv erhöhen wird. Der Mechanismus ist doch klar: Gegenüber Prämienrabatten hat der differenzierte Selbstbehalt einen riesigen psychologischen Vorteil: Er belohnt den Bürger jedes Mal, wenn er eine versicherte Leistung in Anspruch nimmt, der Prämienrabatt dagegen zwingt den Bürger genau einmal pro Jahr zum Abwägen, nämlich im Herbst, wenn er die Möglichkeit hat, seine Krankenkasse oder sein Versicherungsmodell zu wechseln. Ausserdem ist bekannt, dass der Prämienrabatt für eine eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer tendenziell eher gesunde Leute und solche anspricht, welche nur selten Leistungen beanspruchen. Hier ist das Optimierungspotenzial null bis wenig. Der differenzierte Selbstbehalt dagegen entfaltet seine Wirkung nur, wenn Leistungen tatsächlich beansprucht werden, dafür aber jedes Mal. Er wird also viel mehr Dauerkonsumenten ansprechen. Hier ist das Optimierungspotenzial, z. B. das Koordinationspotenzial durch die Hausärzte, unvergleichlich grösser.

Mit anderen Worten: Der differenzierte Selbstbehalt setzt einen viel nachhaltigeren Anreiz als die bisher üblichen Prämienmodelle. Ein eindrückliches Beispiel dafür ist der kürzlich eingeführte differenzierte Selbstbehalt für Generika. Diesen haben Sie auch beschlossen. Diese Massnahme von ergreifender Schlichtheit hat das Verhalten der Bürger und der [PAGE 949] Leistungserbringer - ich spreche die Pharmaindustrie und die Ärzte an - schlagartig und massiv verändert. Ähnliche Beispiele gibt es im Ausland. Zum Beispiel gibt es im Ruhrgebiet ein Hausarztmodell, das den Versicherten den Selbstbehalt von zehn Euro pro Konsultation erspart, wenn sie sich ins Hausarztmodell einschreiben. Innert Jahresfrist haben sich 80 Prozent der Patienten der beteiligten Hfausärzte in diesem Modell eingeschrieben. Eine solche Massnahme, die dem Bürger, ohne ihn zu zwingen, eine neue Wahlmöglichkeit mit Kostenfolge eröffnet, kann auch die politisch erwünschte Schlüsselstellung der Hausarztmedizin wirksam fördern, wirksamer als über Subventionen für Notfalldienste, Praxisassistenz usw. Die gesteigerte Nachfrage der Bevölkerung zwingt auch die Leistungserbringer, sich viel ernsthafter auf Managed-Care-Modelle einzulassen. Damit wird zusätzlich auch dem Stand der Hausärzte eine neue, zukunftsgerichtete Perspektive eröffnet.

Ich bitte Sie daher, die Minderheitsanträge zu unterstützen.

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