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David Eugen · Ständerat · 2006-12-05

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Ich bin froh um die Ausführungen der Kommissionspräsidentin. Ich habe beim Eintreten gesagt, dass nach meiner Überzeugung vor allem Managed-Care-Modelle im Bereich des Disease Managements für Chronischkranke eine grosse Chance haben. Ich denke, dass der Artikel so, wie er jetzt formuliert ist, das auch ermöglicht.

Mir ist es noch wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen: Der zweite Satz von Artikel 41a Absatz 1 in der Fassung der Kommission lautet: "Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Fall versichert." Es wurde hier auch bewusst das Wort "versichert" gewählt. Das heisst, die Versicherung muss dafür geradestehen - das ist ganz selbstverständlich -, dass alle Grundversorgungsleistungen, die die obligatorische Krankenversicherung zur Verfügung stellt, auch erbracht werden, wenn ein Patient ein Netzwerk wählt. Es ist aber nicht eine Kondition, dass das Netzwerk alle diese Leistungen erbringen muss. Das Netzwerk kann sich auch, wenn das angezeigt ist, auf jene Leistungen beschränken, die es aus Qualitätsgründen am besten erbringen kann, für die es sich auch zusammengeschlossen hat.

In diesem Sinne können andere Pflichtleistungen, wie das jetzt auch die Frau Kommissionspräsidentin gesagt hat, ausserhalb des Netzwerks erbracht werden. Es ist natürlich auf jeden Fall Sache des Versicherers, auch diese Leistungen zu übernehmen und sie zu bezahlen. Sie müssen aber nicht im Netzwerk erbracht werden. Ich finde, das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation; man ging davon aus, dass alles über das Netzwerk geleistet werden müsse.