Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-05
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05
Wortprotokoll
In Absatz 4 wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Modelle Mehrleistungen erbracht werden können, die über das Leistungsspektrum der Grundversicherung hinausgehen. So kann z. B. in diesen Modellen Komplementärmedizin oder können andere Leistungen zugelassen werden, dies aber lediglich dann - es ist sehr wichtig, das zu betonen -, wenn die Leistungserbringer im vertraglich vereinbarten Umfang die finanzielle Verantwortung für die medizinische Versorgung der betreuten Versicherten übernehmen, d. h., dass die Budgetmitverantwortung der Leistungserbringer vertraglich vorgesehen ist. Nur so wird sichergestellt, dass es zu keiner Erweiterung des Leistungskataloges kommt. Das Ausmass der Vergütung der Leistungen ist Gegenstand des Leistungskataloges.